Ortsrecht
Satzung über die Änderung der Satzung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an verkaufsoffenen Sonntagen nach § 8 Ladenöffnungsgesetz
Gemeinde Benningen am Neckar
Landkreis Ludwigsburg
Satzung über die Änderung der
Satzung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen
an verkaufsoffenen Sonntagen
nach § 8 Ladenöffnungsgesetz
Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Benningen am Neckar am 19.09.2011 folgende Satzungsänderung beschlossen:
§ 1 Satzungsänderung
1. Der § 1 wird wie folgt geändert:
Aus Anlass der jährlich am Wochenende vor Sankt Martin stattfindenden Kirbe und des in den „ungeraden“ Jahren stattfindenden Straßenfestes dürfen in der Gemeinde Benningen am Neckar die Verkaufsstellen jeweils am Sonntag dieser Veranstaltungen jeweils in der Zeit von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Benningen a.N., 22. September 2011
Gez.
Klaus Warthon
Bürgermeister
Heilungsregelung
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
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