Steuern & Gebühren
Gebührenordnung für das Parkdeck in der Studionstraße
Gebührenordnung für das Parkdeck Studionstraße
Die Gebührenordnung für das Parkdeck Studionstraße vom 01.10.1994 wurde zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 28.06.2010.
1. Für das Parkdeck Studionstraße werden ab dem 01.10.1994 Parkgebühren erhoben.
2. Es werden Parkberechtigungsscheine für Kurzparker und Dauerparker über einen Parkscheinautomat angeboten.
3. Gebührensätze
Tagesparker 1 € bei einer Parkdauer bis zu 12 Stunden
Mehrtagesparker 2 € bei einer Parkdauer von bis zu drei Tagen
6 € bei einer Parkdauer von bis zu sieben Tagen
Dauerparker 18 € für eine Monatsparkkarte
Halbjahreskarte 90 €
Schwerbehinderte ab
GdB 50 v.H. kostenlos (auf Antrag)
4. Halbjahreskarten werden im Abbuchungsverfahren über den Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) bezogen.
5. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 v.H. und einem Merkzeichen des Versorgungsamtes erhalten auf Antrag bei der Gemeinde einen Parkausweis, der die unentgeltliche Nutzung des Parkdecks ermöglicht.
Der Antrag ist formlos bei der Gemeinde einzureichen. Voraussetzung ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis.
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