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Steuern & Gebühren

Öffentliche Bekanntmachung in den Benninger Nachrichten - Hebesatzsatzung

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes
für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes
für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Benningen am Neckar am 18.11.2024 folgende Satzung beschlossen:
 
§ 1 Steuererhebung
 
(1) Die Gemeinde Benningen am Neckar erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden
Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes
für Baden-Württemberg.
 
(2) Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von
den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde Benningen
am Neckar und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde Benningen am Neckar.
 
§ 2 Steuerhebesätze
 
Die Hebesätze werden festgesetzt
 
1. für die Grundsteuer
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 420 v.H.,
 
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 180 v.H.,
 
2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H.
 
der Steuermessbeträge.
 
§ 3 Geltungsdauer
 
Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025.
 
§ 4 Grundsteuerkleinbeträge
 
Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für
Baden-Württemberg werden fällig
 
a)    am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt;
 
b)    am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt.
 
 
§ 5 Inkrafttreten
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
 
Benningen am Neckar, den 19.11.2024
Klaus Warthon

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