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Steuern & Gebühren

Hebesatzänderung für das Jahr 2021

In der Sitzung vom 22.03.2021 hat der Gemeinderat Benningen die Haushaltssatzung des Jahres 2021 mit entsprechenden Hebesatzanpassungen erlassen. Die Haushaltssatzung wurde in den Benninger Nachrichten vom 08.04.2021 bekanntgegeben.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A., für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, wird von 350 v.H. auf 390 v.H. und die Grundsteuer B, für bebaute und bebaubare Grundstücke, von 390 v.H. auf 430 v.H. angehoben. Die Gewerbesteuer beträgt rückwirkend zum 01.01.2021 390 v.H. statt der bisherig geltenden 360 v.H. . H.


Die Entscheidung die Hebesätze, welche zuletzt im Jahr 2006 erhöht wurden, anzupassen ist weder den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten noch der Gemeindeverwaltung leichtgefallen. Neben den weiteren Sparmaßnahmen der Gemeinde war eine Hebesatzerhöhung leider unumgänglich um das Millionendefizit abzufedern. 


Die am 15. Mai 2021 fälligen Abschlagszahlungen werden noch mit den bisherigen Hebesätzen berechnet. Anschließend erhalten alle Steuerpflichtigen einen neuen Bescheid mit den entsprechenden Änderungen.
 
Haben Sie ein SEPA Lastschriftmandat bei der Gemeinde Benningen hinterlegt wird der entsprechende Betrag bei Fälligkeit abgebucht. Für die Abgabepflichtigen, welche einen Dauerauftrag eingerichtet haben, bitten wir Sie diesen entsprechend dem neuen Bescheid anzupassen. So werden Mahngebühren und Säumniszuschläge vermieden.


Für Rückfragen stehe Ihnen Frau Buck unter der Telefonnummer 07144 906-31 und unter a.buck@benningen.de gerne zur Verfügung.
 

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