Archiv
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Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Benningen am Neckar am 11.02.2008 erlassenen Haushaltssatzung und der vom Gemeinderat beschlossenen Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurde vom Landratsamt Ludwigsburg gemäß § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) mit Erlass vom 20.02.2008, AZ: 11-902.41 bestätigt.
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11. Februar folgende Punkte beraten und beschlossen:
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Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 3. März 2008 folgende Punkt beraten und beschlossen:
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