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Aus dem Gemeinderat vom 23.07.2018
Aufbau eines „Nahwärmenetzes“ In der Au
-Vorstellung einer Konzeption
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit den Haushaltsplanungen für das Jahr 2018 erstmals Überlegungen zu einem Nahwärmenetz in der Au angestellt wurden. Auslöser hierfür ist die geplante Asylbewerber- und Obdachlosenunterkunft, die westlich des Bauhofes erstellt wird. Hinzu kommt, dass die Heizungen in der Feuerwehr und dem Bauhof erneuerungswürdig sind, da diese Gebäude Mitte und Ende der achziger Jahre realisiert wurden. Zu allem Unglück muss selbst in der Sporthalle eine Heizungsreparatur vorgenommen werden. Da sich nun vier öffentliche Einrichtungen an einer Stelle befinden, müsste sich ein Nahwärmenetz mit einem Blockheizkraftwerk eigentlich lohnen, so der Bürgermeister weiter.
Herr Mozer und Herr Schoor von der Ingenieurgesellschaft Schuler stellen das Untersuchungsergebnis für die Einrichtung eines Nahwärmenetzes in der Au vor. Die Kesselanlage der Sporthalle ist leider nicht mehr dicht. Er macht darauf aufmerksam, dass die Geräte leider nicht mehr eine so lange Nutzungsdauer haben wie früher. Er stellt die untersuchten Varianten vor.
Variante 0
Würden die Heizungen ausgetauscht und auf ein Nahwärmenetz verzichtet, entstünden Investitionskosten von ca. 320.000 Euro.
Variante 1
Hier würde ein BHKW mit einer Leistung von 22 kWel in Frage kommen. Über den Standort im Bauhof würde dabei das dortige Gebäude selbst, die Feuerwehr und die geplante Asyl- und Obdachlosenunterkunft versorgt. Die Sporthalle wäre hier nicht eingebunden. Stattdessen würde die dortige Heizung herkömmlich ausgetauscht, was aber die Erstellung eines Sanierungsfahrplans aufgrund des Nachweises von erneuerbaren Energien zur Folge hätte. Die Investitionskosten bei dieser Variante liegen inklusive der Förderung bei 475.000 € (brutto), die Jahreskosten bei 57.500 € (brutto).
Variante 2
Hier würde ein BHKW mit einer Leistung von 33 kWel in Frage kommen. Über den Standort im Bauhof würde dabei das dortige Gebäude selbst, die Feuerwehr, die Sporthalle und die geplante Asyl- und Obdachlosenunterkunft versorgt. Im Gegensatz zur Variante 1 ist hier auch die Sporthalle eingebunden. Mit dieser Lösung entfällt die Erstellung eines Sanierungsfahrplans und man hätte eine höhere Förderung, da eine längere Wärmeleitung vorhanden ist, sofern die Sporthalle miteingebunden ist. Nachteil bei dieser Variante ist, dass unter Umständen die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt werden, da rein rechnerisch zwar 75% Deckungsanteile aus der Kraft-Wärme-Kopplung vorhanden sind. Es könnte letztlich aber in der Praxis auch leicht darunter liegen, was zur Folge hat, dass die Förderung komplett wegfallen würde. Die Kosten bei dieser Variante liegt aufgrund des größeren BHKWs inklusive der Förderung bei 578.000 € (brutto), die Jahreskosten bei 57.200 € (brutto).
Variante 3
Hier würde ein BHKW mit einer Leistung von 55 kWel in Frage kommen. Über den Standort im Bauhof würde dabei das dortige Gebäude selbst, die Feuerwehr, die Sporthalle und die geplante Asyl- und Obdachlosenunterkunft versorgt. Wie in der Variante 2 ist hier auch die Sporthalle eingebunden. Einziger Unterschied ist die größere Dimensionierung des BHKW. Diese ermöglicht es, rein rechnerisch 92% Deckungsanteile aus der Kraft-Wärme-Kopplung zu erreichen, was diese Anlage in jedem Fall förderfähig machen würde. Die Kosten bei dieser Variante liegt aufgrund des nochmal größeren BHKWs inklusive der Förderung bei 640.000 € (brutto), die Jahreskosten reduzieren sich sogar im Vergleich mit anderen Varianten auf 57.200 € (brutto).
Der geplante Standort für das BHKW ist der Bauhof. Es gibt Förderprogramme, das KFW 201 Programm und das BAFA –KWKG Wärmenetzförderung für das BHKW. Beide Förderprogramme sind kombinierbar, wenn ein Abnehmer nicht Eigentümer ist, deshalb wäre die Feuerwehrwohnung als Abnehmer ideal.
Den Gemeinderat interessiert, ob bei einer Förderung von 49.000 Euro (490 m x 100 Euro pro laufenden Meter) nur der Tiefbau gefördert wird oder ob auch noch eine weitere Förderung für die Heizung zu erwarten ist. Des Weiteren möchte der Gemeinderat wissen, wie sicher die KWK-Vergütung ist. Außerdem werden die Anschaffungskosten von 320.000 Euro bei Variante 0 sehr hoch vor. Für den Bauhof und die Feuerwehr wird aus Sicht des Gemeinderats kein Sanierungsfahrplan gesehen.
Herr Mozer weist darauf hin, dass ausschließlich der Leitungstiefbau gefördert wird und für die Heizung selbst keine Förderung zu erwarten ist. Er weist darauf hin, dass dabei neben den reinen Anschaffungskosten höherwertige Dämmkosten für die Anschlusskosten, Montage- und Tiefbaukosten noch dazukommen, was diese Kosten rechtfertigt. Herr Schoor merkt an, dass bei Variante 3 die KWK-Förderung 14 Jahre gesichert ist.
Bürgermeister Warthon ist davon ausgegangen, dass die laufenden Kosten mit einem BHKW weit mehr günstiger seien. Er verwies aber auf die hohe C02-Ersparnis und die Vorbildfunktion der Gemeinde in diesem Sektor. Er schlägt vor, die Variante 3 der näheren Untersuchung zugrunde zu legen. Der Gemeinderat möchte nicht, dass die Variante 0 in Vergessenheit gerät. Die Variante 2 wird nicht weiter benötigt. Der Gemeinderat könnte sich auch vorstellen, die Variante 0 übergangsweise zu nehmen, so dass wenn die Technik der Brennstoffzelle in den nächsten 10 Jahren besser ausgereift und sich finanziell lohnt, diese Variante zu wählen. Er bittet darum, die Variante 3 und die Variante 0 näher zu untersuchen. Kritisch betrachtet wurde, dass ein Netz mit 400 m Länge entstehen soll, woran keine weiteren Haushalte im Wohngebiet Au angeschlossen werden.
Bürgermeister Warthon nimmt in die Beschlussfassung mit auf, dass neben der Variante 3 auch eine Überarbeitung der Variante 0 erstellt wird. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme: Die Ingenieurgesellschaft IBS wird beauftragt, eine konkrete Planung aus der Variante 3 und eine Überarbeitung der Variante 0 zu erstellen.
Einführung eines Ratsinformationssystems
Bürgermeister Warthon merkt an, dass sich die Gemeinde bereits im Jahr 2017 mit einem Haushaltsantrag zur Einführung eines Ratsinformationssystems auseinandergesetzt hat. Das Thema Digitalisierung hat längst die Landespolitik erreicht. Mit dem Ratsinformationssystem sollen zum Einen die Bürger moderner auf die Sitzungsunterlagen im Vorfeld auf die Sitzungen öffentlich zugreifen können und zum Anderen für die Gemeinderäte und Gemeindeverwaltung ein moderneres und effektiveres Arbeiten im Gemeinderat ermöglichen. Da die Gemeindeverwaltung nahezu alle Unterlagen Dokomentenmanagementsystem „Regisafe“ seit 1999 anlegt und bearbeitet war die Anfrage an die Firma Hans Held GmbH, ein Sitzungsmodul für Mandatsträger zu implementieren, naheliegend. Mandatsträger erhalten dabei einen passwortgeschützten Zugang im BürgerPlus Mandatsträgermodus, welches auf Schriftstücke von Regisafe zugreifen kann. Am 22. Juni 2018 hat eine ausführliche Schulung und Vorstellung durch Mitarbeiter der Firma Hans Held GmbH für die Gemeinderäte im Sitzungssaal stattgefunden. Der Gemeinderat war von der Präsentation des Ratsinformationssystems und den mobilen Nutzungsmöglichkeiten begeistert und hat die Gemeindeverwaltung darum gebeten, für die nächste Gemeinderatssitzung einen Beschlussvorschlag zur Einführung des Ratsinformationssystems im Gemeinderat vorzulegen. In Abstimmung mit der Firma Hans Held GmbH könnte die Einführung des Ratsinformationssystems wie folgt aussehen. Im September 2018 wird die Installation des Sitzungsdienstes „KommunalPlusSitzung“ in der Gemeindeverwaltung auf den Computern der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Gemeindeverwaltung installiert. Vom 1. Oktober 2018 bis 31. Oktober 2018 wird die Gemeindeverwaltung die organisatorischen Vorbereitungen, mit den Schulungen der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Vorbereitung der technischen Voraussetzungen für die Einführung durchführen. Ab 1. November 2018 sollen die Gemeinderäte die Möglichkeit bekommen, auf die öffentlichen Sitzungsvorlagen und auf die nichtöffentlichen Sitzungsvorlagen über einen passwortgeschützten Zugang auf einem Link auf der Homepage der Gemeinde zugreifen zu können. Die Bürgerinnen und Bürger und interessierte Personen können auf die öffentlichen Sitzungsvorlagen auf der Homepage der Gemeinde ab diesem Zeitpunkt ebenfalls zugreifen. Im Vorfeld soll nach den Kommunalwahlen voraussichtlich im Juni 2019 an die gewählten Mitglieder des Gemeinderats Tablets verteilt werden, damit die Mitglieder des Gemeinderats bereits zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit haben, mobil auf die Sitzungsunterlagen zugreifen zu können. Ab diesem Zeitpunkt wird der BürgerPlus Mandatsträgermodus (APP) auf den Geräten installiert sein. Mit der Sanierung des Rathauses wird der Sitzungssaal mit W-LAN ausgestattet, so dass voraussichtlich ab Herbst 2019, eine komplett papierlose Sitzungsarbeit möglich wäre, so dass ab diesem Zeitpunkt alle Mitglieder des Gemeinderats keine Sitzungsunterlagen mehr per Post zugeschickt bekommen.
Den Gemeinderat interessiert, warum erst im Herbst 2019 eine komplett papierlose Arbeit möglich ist. Es wird nachgefragt, warum durch die Einrichtung des Ratsinformationssystem keine Kosten eingespart werden können.
Bürgermeister Warthon merkt an, dass eine Stelle im Haus zwar entlastet, aber andere Stellen entsprechende Mehraufwendungen haben, so dass mit keinen Einsparungen zu rechnen sein wird. Außerdem verursachen die Lizenzen für das neue System und die Anschaffung der Tablets Kosten. Dadurch, dass Bebauungspläne jetzt digital angesehen werden und nicht mehr große Papiere für Bebauungspläne ausgedruckt werden müssen, erhöht sich die Qualität der Ratsarbeit, weshalb er sich für die Einführung eines Ratsinformationssystems ausspricht.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
- Der Gemeinderat stimmt der Einführung des Sitzungsdienstes „KommunalPlus Sitzung“ und des BürgerPlus Mandatsträgermodus (APP) der Hans Held GmbH aus Waiblingen nach dem in der Sitzungsvorlage dargestellten Zeitplan zu.
- Für die Gemeinderäte der Gemeinde Benningen am Neckar werden bis nach den Kommunalwahlen 2019, IPads zur mobilen Nutzung des BürgerPlus Mandatsträgermodus (APP) beschafft und nach den Kommunalwahlen 2019 an die gewählten Gemeinderäte verteilt.
- Ab dem Zeitpunkt der Verteilung der IPads und der entsprechenden technischen Voraussetzungen im Sitzungssaal des Rathauses zur papierlosen Nutzung der Sitzungsunterlagen werden die Sitzungsunterlagen nicht mehr in Papierform an die Gemeinderäte verteilt.
- Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Vertrag abzuschließen.
Finanzzwischenbericht 2018
Kämmerer Dursch stellt die Kennzahlen des Finanzzwischenberichts 2018 vor.
Grundsteuer A und B liegen im Jahressoll. Das Finanzamt ist mit den Bescheiden nach den letzten Baulandumlegungen weitestgehend auf dem Laufenden. Die Gewerbesteuer hat sich im Jahr 2018 sogar noch besser wie erwartet entwickelt und liegt im Moment mit über 1,5 Mio. € auf einem neuen Rekordwert. Nach der aktuellen Mai-Steuerschätzung ist beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in diesem Jahr voraussichtlich nur mit einer kleinen Steigerung zu rechnen. Die Schlüsselzuweisungen und Kommunale Investitionspauschale im Finanzausgleich bringen 2018 knapp 56.000 € an Mehreinnahmen. Die Erträge aus Verwaltung und Betrieb werden sich nach den derzeitigen Zahlen in etwa mit den Haushaltsansätzen decken. Gleiches gilt für die Personalaufwendungen und die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Kreisumlage, Regionalumlage und FAG-Umlage werden sich entsprechend den Ansätzen im Haushaltsplan entwickeln, wogegen die Gewerbesteuerumlage durch die höheren Erträge entsprechend ansteigt.
Das positive ordentliche Ergebnis im Planwerk in Höhe von 577.850 € verbessert sich vor allem durch die Erhöhung bei den Steuererträgen um voraussichtlich 223.000 € auf nunmehr 800.850 €, was zu einem sehr positiven ordentlichen Ergebnis im Jahresabschluss führen würde.
Im Finanzhaushalt ist folgendes festzustellen: Da sich der Baubeginn der Kindertagesstätte Steinlanden etwas verzögert hatte, konnten bislang noch keine Fördermittel abgerufen werden. Ebenso gilt dies für den Rathausumbau, der im September starten wird. Sobald bei diesen Maßnahmen ein Mittelabruf möglich ist, wird man hier tätig werden. Die Abrechnung des Ausgleichstocks wird erst nach Fertigstellung und den Schlusszahlungen für die Aussegnungshalle möglich sein, weshalb mit der letzten Teilzahlung erst nächstes Jahr zu rechnen ist. Gemäß der Planung wurden Grundstücke im Gewerbegebiet Bild III in Höhe von insgesamt ca. 1.009.541 € veräußert. Im Haushaltsplan war eine Darlehensaufnahme von 700.000 € vorgesehen. Diese Kreditermächtigung ist noch nicht in Anspruch genommen worden, was vor allem von den Auszahlungen bei den Baumaßnahmen abhängt. Im Moment ist allerdings davon auszugehen, dass das Darlehen voraussichtlich nicht benötigt wird. Beim Grunderwerb waren Auszahlungen in Höhe von 1.050.000 € vorgesehen. Die Gemeinde wurde bei einigen Grundstücken im Zusammenhang mit der Neuvermessung der Wengersteige sowie im Außenbereich tätig. Dafür ist bisher der Betrag von knapp 9.500 € geflossen. Bei der Haushaltsplanung wurde 1.000.000 € dafür eingestellt, um in einem (nichtöffentlichen) Grundstücksgeschäft handlungsfähig zu bleiben. Ob ein solcher Grunderwerb im Jahr 2018 noch realisiert werden kann, bleibt abzuwarten. Im Moment befindet sich die Gemeinde in Gesprächen mit Grundstückseigentümern. Es bestünden dabei Möglichkeiten Immobilien in der Ortsmitte zu erwerben. Übrige Mittel können zudem ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden.
Die Auszahlungen für Baumaßnahmen entwickeln sich derzeit planmäßig, wobei man bei der Aussegnungshalle leichte Bauverzögerungen zu beklagen hat. Der Ausbau der Jahn- und Motzerstraße sowie der Straße Im Aurain liegt dagegen genauso im Zeitplan, wie auch die Errichtung der Kindertagesstätte Steinlanden. Ein Großteil an Rechnungen wird auch noch in der zweiten Jahreshälfte eingehen, wenn vor allem die Rathaussanierung und die Errichtung der Asyl- und Obdachlosenunterkunft erfolgen. Ebenso werden Auszahlungen für die Sanierung der Klassenzimmer in der Grundschule und voraussichtlich auch für die Errichtung das Nahwärmenetz in der Au fällig. Die für die einzelnen Maßnahmen bereitgestellten Mittel werden jeweils, sofern Sie nicht gänzlich in Anspruch genommen werden, in das nächste Haushaltsjahr übertragen.
Kämmerer Dursch weist darauf hin, dass sich ein erwartungsgemäßer Verlauf des Haushaltsjahres abzeichnet, wobei vor allem die erhöhten Steuererträge aus der Gewerbesteuer die Gemeindefinanzen nochmals stark verbessern und voraussichtlich für ein überaus positives Jahresergebnis sorgen werden.
Energieberichte 2016 und 2017
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass seit ca. 15 Jahre die IBS Ingenieurgesellschaft die Energieberichte erstellt. Mittlerweile liegt der Gemeinde die entsprechende Software vor, die die Gemeinde von Jahr zu Jahr fortschreibt. Da in den letzten beiden Jahren im Herbst die Kämmerei viel Arbeit mit dem Jahresabschluss und dem Haushalt zu tun hatte, hat die Gemeindeverwaltung sich überlegt, in diesem Jahr einen Energiebericht für die vergangenen zwei Jahre im Gemeinderat vorzulegen.
Kämmerer Dursch stellt die Energieberichte 2016 und 2017 vor. Einzeln betrachtet ist der Energieverbrauch über beide Jahre hinweg zwar in einigen Bereichen gleich geblieben, insgesamt muss man aber feststellen, dass sich durch die neu geschaffene Einrichtungen, wie die Kindertagesstätte Seelach und den Hort an der Schule, sowie die vielen Baumaßnahmen in einzelnen Objekten alle Verbrauchswerte in der Summe ab dem Jahr 2016 teilweise stark erhöht haben.Im Berichtjahr 2016 ist vor allem auffällig, dass der Stromverbrauch an der Grundschule stark gestiegen ist. Dies lag vor allem an den letzten Arbeiten und der Inbetriebnahme des Horts an der Schule. Im Jahr 2017 hat sich der Stromverbrauch zwar wieder etwas reduziert, insgesamt ist hier jedoch auch in den kommenden Jahren von einem höheren Verbrauch auszugehen. Die anderen Verbrauchswerte im Bereich Strom sind normalen Schwankungen unterworfen. Beim Wasserverbrauch sind in beiden Berichtsjahren größere Abweichungen vorhanden. Besonders der Bauhof, die Grundschule und das Museum sind hier zu nennen. Allerdings sind die Abweichungen in absoluten Zahlen nicht sonderlich von Gewicht. Auch hier sind die Gründe in den Bauarbeiten in den einzelnen Gebäuden zu finden. Wie auch bei den Stromverbrauchswerten, haben sich im Bereich Wasser viele Werte im Jahr 2017 wieder eingependelt. Was den Gas- bzw. Wärmeverbrauch angeht, ist bei den meisten Gebäuden im Jahr 2016 eine Steigerung zu verzeichnen gewesen, wogegen im Jahr 2017 fast durchgehend wieder eine Senkung zu beobachten war, was vor allem auch der Witterung in den jeweiligen Jahren geschuldet war. In den kommenden Jahren müssen die Verbrauchszahlen weiter beobachtet werden, vor allem in den neu geschaffenen und sanierten Einrichtungen werden sich erst über die nächsten Jahre realistische Vergleichswerte bilden lassen. Die verbrauchsgebundenen Gesamtkosten der mittlerweile 11 öffentlichen Einrichtungen liegen 2016 bei ca. 154.660 Euro und sind damit in etwa so hoch wie zuletzt im Jahr 2013, als diese Kosten allerdings noch auf 10 Einrichtungen verteilt waren. Für das Jahr 2017 konnten die Gesamtkosten sogar nochmals um 9% auf knapp 140.690 Euro gesenkt werden. Dies lag vor allem am milden Winter und den dadurch eingesparten Kosten für die Wärmeerzeugung. Zum Schluss des Energieberichtes wird wie in den Vorjahren auch kurz auf die Straßenbeleuchtung eingegangen. Der Stromverbrauch für das Jahr 2017 ist noch nicht vollständig abgerechnet, weshalb hier keine belastbaren Zahlen vorliegen. Für das Jahr 2016 ist allerdings festzuhalten, dass der Verbrauchswert im Vergleich zum Vorjahr um 10% bzw. um ca. 27.900 kWh auf rund 240.300 kWh gesunken ist. Auch die Kosten sind um 7% gesunken und betragen nunmehr ca. 55.200 Euro (Vorjahr: 59.200 Euro).
Den Gemeinderat interessiert, warum die Spalte „Optimalwerte“ aufgeführt ist, wenn die Ziele nicht erreicht werden können. Diese Angabe ist nicht erforderlich.
Bürgermeister Warthon nimmt die Anregung.
Sanierung von Klassenzimmern in der Grundschule
-Informationen zum Bauablauf
-Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass in der letzten Sitzung bereits angedeutet wurde, dass glücklicherweise noch vor den Sommerferien mit den bekannten Firmen aus dem letzten Jahr, die Sanierung der weiteren Klassenzimmer durchgeführt werden kann. Für dieses Jahr und die kommenden Jahre hat die Gemeinde die Möglichkeit, entsprechende Zuschüsse aus dem neuen Förderprogramm zu generieren. Um den rechtzeitigen Baubeginn nicht zu gefährden, musste auch in diesem Fall eine Beauftragung unverzüglich vorgenommen werden. Aus diesem Grund ist das Eilentscheidungsrecht des Bürgermeisters nach § 43 (4) GemO gerechtfertigt. Bauhofleiter Tonhäuser hat mit dem Gemeindebauhof vor zwei Wochen die Vorarbeiten geleistet, Klassenzimmer ausgeräumt und die entsprechenden Vorbereitungen getroffen. Die Zusammenarbeit mit den Firmen funktioniert reibungslos. Die Sanierungsarbeiten werden in den Sommerferien begonnen und vor den Sommerferien fertiggestellt. Bürgermeister Warthon nimmt die Besichtigung der neuen Klassenzimmer auf die Tagesordnung des Kirbe-Rundgangs in diesem Jahr.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Gemeinde hat die Firma Brosi GmbH aus Großbottwar mit den Trockenbauarbeiten in der Grundschule Benningen zum Angebotspreis von 58.564,40 € (brutto) beauftragt. Der Gemeinderat nimmt von der (Eil-) Entscheidung des Bürgermeisters Kenntnis.
Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar
-Vorberatung der Verbandsversammlung am 24.07.2018
Bürgermeister Warthon erläutert die Tagesordnungspunkte der Verbandsversammlung am 24.07.2018.
zu 1. Sanierung des Bildungszentrums
Das Bildungszentrum Marbach am Neckar, das neben der Tobias-Mayer-Gemeinschaftsschule auch die Anne-Frank-Realschule umfasst, wurde im Jahr 1972 errichtet und steht nun vor einer Generalsanierung. Diese umfasst nach vorsichtigen Schätzungen rund 21 Mio. Euro. Für die Tobias-Mayer-Gemeinschaftsschule ist dabei der Gemeindeverwaltungsverband zuständig. Nach dem beantragten Zuschuss wird mit einer Fördersumme von knapp 5,4 Mio. Euro gerechnet. Neben der allgemeinen Sanierung ist dabei auch die Digitalisierung inbegriffen.
Die Verbandsverwaltung bittet darum, das Ingenieurbüro Bauphysik 5 aus Backnang mit den weiteren Vorbereitungen und der Ausführungsplanung zu beauftragen. Die Gemeinde Benningen am Neckar hat bei dem gleichen Büro im Zusammenhang mit der Sanierung Adler sehr gute Erfahrungen gemacht. Vor Beginn der Gemeindeverwaltungsverbandsitzung wird das Bildungszentrum besichtigt, so dass sich die Vertreter einen Überblick über den baulichen Zustand verschaffen können. Die Umsetzung des Projektes ist für die kommenden Jahre vorgesehen. Dabei besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit, dass sich die Gemeinde Benningen (für den auf sie entfallenden Anteil) neben dem Förderprogramm über den Ausgleichstock um eine weitere Investitionszuweisung bewirbt.
Da die Sanierung unter laufendem Betrieb stattfinden muss, ist mit intensiven Vorbereitungen und Planungen zu rechnen.
zu 2. Jahresrechnung 2017
Die Jahresrechnung für das Jahr 2017 gestaltet sich wie bereits in den Vorjahren sehr positiv. Bei der Uhlandschule war ein Umlagebedarf von 74.040 € vorgesehen. Tatsächlich müssen, nachdem die Ausgaben etwas geringer, die Einnahmen dafür deutlich höher ausgefallen sind, nur 8.261,41 € abgerechnet werden. Dies führt zu entsprechenden Rückzahlungen bei den Verbandskommunen nachdem hier schon größere Vorauszahlungen geleistet wurden. Bei der Tobias-Mayer-Gemeinschaftsschule gibt es ebenfalls Rückzahlungen, da die Gesamteinnahmen leicht über dem Ansatz eingingen und die Ausgaben etwas geringer waren als veranschlagt. Bei beiden Schularten sind es in der Hauptsache die deutlich gestiegenen Sachkostenbeiträge, die für die Erhöhung der Einnahmen verantwortlich sind. Auch bei der vorbereitenden Bauleitplanung sind nur geringe Ausgaben angefallen; ähnlich wie im Bereich der allgemeinen Verwaltung.
Auch im Vermögenshaushalt hat es im Jahr 2017 keine größeren Anschaffungen gegeben. Die bisher bestehende allgemeine Rücklage in Höhe von 9.865,29 € soll an die Verbandskommunen entsprechend zurückgezahlt werden, da sie spätestens nach der Umstellung auf das neue Haushaltsrecht keine Bewandtnis mehr hat. Der Gesamthaushalt schließt mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben in Höhe von 862.002,81 € ab.
zu 3. Haushaltssatzung 2018
Der Haushaltsplan für den Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar sieht für das Haushaltsjahr 2018 Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.104.300,00 € vor. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 1.026.300 € und auf den Vermögenshaushalt 75.000 €. Das Haushaltsvolumen bewegt sich daher deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird für das Haushaltsjahr 2018 auf 50.000 € festgesetzt.
Im Verwaltungshaushalt entfällt auf Benningen eine Umlage in Höhe von 39.868 €. Im Vermögenshaushalt entfallen 13.647 € auf Benningen. Nach den sehr niedrigen Umlagezahlungen der Jahre 2015 bis 2017 ist damit ein leichter Anstieg verbunden. Im Jahr 2018 steht schwerpunktmäßig wieder der Betrieb der Schulen im Mittelpunkt. Dabei ist bei der Uhlandschule mit etwas höheren Unterhaltungsleistungen zu rechnen. Bei der Tobias-Mayer-Gemeinschaftsschule fallen insbesondere im Bereich Geräteausstattung Einrichtung höhere Beträge an. Insgesamt ist festzustellen, dass sich die Schülerzahlen in der Gemeinschaftsschule leicht reduziert haben. Im Vermögenshaushalt stehen die Planungen für die Generalsanierung mit 60.000 € im Mittelpunkt.
In der mittelfristigen Finanzplanung ist die Generalsanierung des Bildungszentrums dann deutlich abzulesen. So sind in den Jahren 2019 bis 2021 jeweils knapp 3 Mio. € für die Sanierung vorgesehen.
zu 5. bis 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindever-waltungsverband Marbach am Neckar
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasste die sportlichen Angelegenheiten (Sportzentrum Lauerbäumle, Marbach, Sport-und Freizeitzentrum Schafwasen, Benningen und Sportplatz Herdweg, Gemeinde Erdmannhausen). Diese Verfahren wurden bereits in den letzten Jahren begonnen und können nun mit der Planfeststellung abgeschlossen werden.
Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar befindet sich nun in der zweiten Stufe des Entwurfs-und Auslegungsbeschlusses der in der Sitzung gefasst werden soll. Dabei geht es um die Sonderbauflächen Weingärtner der Stadt Marbach und Einzelhandel Affalterbacher Straße und Wohnbaufläche Affalterbacher Straße, ebenfalls in Marbach am Neckar.
Die 20. Änderung sieht eine Korrektur des Flächennutzungsplanes für das geplante Pflegeheim in Marbach/Rielingshausen mit altengerechten Wohnungen vor.
Neu ist die 21. Änderung des Flächenutzungsplanes für den Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar. Hier wird der Aufstellungsbeschluss bzw. Vorentwurf der gewerblichen Baufläche „Bremental“ der Gemeinde Erdmannhausen gefasst. Hier geht es um einen Anschluss an das Gewerbegebiet am Ost- und Ortsrand der Stadt Marbach, wo sich die Firma Hainbuch befindet. Das Einverständnis zwischen der Stadt Marbach und der Gemeinde Erdmannhausen vorausgesetzt wird hier das Gewerbegebiet auf Erdmannhäuser Markung erweitert; die Erschließung erfolgt aber über die Stadt Marbach.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Vertreter der Verbandsversammlung werden angewiesen im Sinne der Anträge der Verbandsversammlung zu entscheiden.
Bebauungsplan „Bauhof“
-Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Bürgermeister Warthon merkt an, dass für die Wohnnutzung für Obdachlose und den sozialen Wohnungsbau in diesem Bereich ein Bebauungsplan erforderlich ist.
Herr Heuckeroth erläutert die städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Aufstellung des Bebauungsplans. Eine Drehung des Gebäudes hat den Vorteil, dass die Wohneinheiten Richtung der Lärm abgewandten Seite gedreht sind. Des Weiteren können die dort vorhandene Hecke an der Grenze zum Gemeindebauhof und das vorhandene Salz-Silo bestehen bleiben. Ferner wären künftige eventuell erforderliche Erweiterungsmöglichkeiten für den Gemeindebauhof besser gegeben, als wenn das Gebäude wie in der ursprünglichen Planung vorgesehen, direkt an die Grundstücksgrenze zum Gemeindebauhof gesetzt werden würde. Außerdem ist der Hang flacher, so dass das lange Gebäude besser untergebracht werden kann, wodurch sich die umfangreichen Stützmauern und Hangsicherungsmaßnahmen reduzieren werden. Um eine Entwässerung im Freispiegel zu erreichen, ist die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) im Vergleich zur ursprünglichen Planung von 194,0 auf 194,7 m. ü. NN. um 70 cm in diesem Bereich erhöht worden. Die rosa Fläche ist eine Fläche für Gemeinbedarf und bewusst so gewählt, um die Fläche dem normalen Wohnbau zu entziehen. Wenn diese Fläche später dafür freigegeben werden soll, kann der Bebauungsplan geändert werden.
Bürgermeister Warthon fügt an, dass im Hinblick auf die Freispiegelentwässerung, erfreulicherweise eine Entwässerung in dieser Form möglich ist, obgleich die Gemeindeverwaltung bei den bisherigen Überlegungen nicht davon ausgegangen ist, und er gedacht hat, dass gepumpt werden muss. Wie in der Sitzungsvorlage bereits erwähnt, hat die Gemeindeverwaltung bei der Vorberatung des Baugesuchs und der Außenanlagenplanung mit den Fachingenieuren am Freitag, 13.07.2018, untersucht, ob das U-förmige Gebäude um 180 Grad in Richtung Gemeindebauhof gedreht werden kann und hat sich vor Ort überzeugen lassen und entschieden, dass diese Drehung des Gebäudes sinnvoll wäre.
Der Gemeinderat sieht in dieser Variante auch den Vorteil, dass im Hinblick auf den Wetterschutz ein bessere Möglichkeit gegeben ist. Den Gemeinderat interessiert, ob im Hinblick auf die Entwässerung in den Weg eine Drainage hineingelegt werden soll. Er macht darauf aufmerksam, dass in diesem Bereich Grundwasser kommen könnte.
Herr Heuckeroth merkt an, dass eine Drainage vorgesehen werden kann.
Bürgermeister Warthon wird mit dem Büro Voigtmann klären, ob dieser Bereich auf Grundwasser untersucht worden ist.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Der Bebauungsplan „Bauhof“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
2. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 29.06.2018 wird gebilligt.
3. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Baugesuche
Der Gemeinderat erteilt das erforderliche Einvernehmen für zwei Baugesuche.
Bekanntgaben
Hochwasserschutzübung am Samstag, 18.08.2018 von 10 Uhr bis 12 Uhr
Bauhofleiter Tonhäuser weist auf die Hochwasserschutzübung am Samstag, 18.08.2018 von 10 Uhr bis 12 Uhr des Bauhofs und der Feuerwehr hin. Ferner soll dabei der klappernde Schachtdeckel auf der Straße nach der Neckarbrücke vor der Kelter soll in diesem Zeitraum ebenfalls saniert werden, da die Straße gesperrt ist.
Ordnungsamtsleiterin Wilhlem merkt an, dass entsprechende Veröffentlichungen in der Marbacher Zeitung und in den Benninger Nachrichten im Vorfeld erfolgen werden.
Kontakt
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Studionstraße 10
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