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Aus dem Gemeinderat am 04.06.2018
Neubau einer Asylbewerber-/Obdachlosenunterkunft –Baubeschluss
Bürgermeister Warthon weist auf die Pflichtaufgaben der Gemeinden hin, darunter zählt für die Kommunen auch die Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung. Er erläutert die einzelnen Unterbringungsformen der Asylbewerber. Bisher wurde versucht, die Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung dezentral unterzubringen. Leider sind die Unterkünfte voll belegt, so dass für weitere Unterbringungen zusätzliche Unterbringungsformen in der Gemeinde geschaffen werden müssen. Die Gemeinde ist derzeit nach dem rechnerischen Schlüssel im Rückstand, so dass die Gemeinde eine zusätzliche Asylbewerberunterkunft schaffen muss. Da eine Vielzahl der vorhandenen Gebäude für die Obdachlosenunterbringung in einem schlechten baulichen Zustand sind und nicht in der gewünschten Form kostengünstig ertüchtigt werden können, macht ein Neubau einer gemeinsamen Obdachlosen- und Asylbewerberunterkunft Sinn. Bei der Suche nach dem Standort ist die Gemeinde auf das Grundstück neben dem Gemeindebauhof gekommen, da es in der Gemeinde aufgrund der relativ geringen Gemarkungsfläche an weiteren geeigneten Alternativen mangelt. Dieser Standort wurde bereits bei der Einwohnerversammlung im Juli 2017 vorgestellt. Bei der Art der Bauweise ist die Gemeinde von der Erstellung von kurzfristig nutzbaren Containern abgekommen, da die Integration für die Menschen voraussichtlich wohl schwieriger ist, als in einem langlebigen Neubau. Nach Abwägung aller Argumente schlägt die Gemeinde vor, ein Gebäude in Modular-Bauweise analog des Neubaus der Kindertagesstätte Steinlanden zu errichten, um ansprechende Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber und Obdachlose langfristig zu schaffen. Dafür muss die Gemeinde für eine vorgesehene Nutzungsdauer von ca. 50 Jahren zwar mehr Geld in die Hand nehmen als für Container. Aus seiner Sicht zahlt sich diese Investition aber aus, da zu einem späteren Zeitpunkt bei einem Rückgang der Asylbewerberzahlen auch flexible Umbau- und Nachnutzungsmöglichkeiten für den Sozialen Wohnungsbau jederzeit bestehen. Um für die kommenden Jahre für weitere Unterbringungen von Asylbewerbern und Obdachlosen in der Gemeinde vorbereitet zu sein und flexible Unterbringungsmöglichkeiten anbieten zu können, schlägt die Gemeindeverwaltung vor, dass 2. Obergeschoss (3. Stockwerk) schon zum jetzigen Zeitpunkt auszubauen, da es eine sinnvolle Lösung und städtebaulich verträglich ist. Da der Bau einer Asylbewerberunterkunft Zeit braucht, muss die Gemeinde heute eine Entscheidung treffen.
Ordnungsamtsleiterin Wilhelm weist auf die geforderte Unterbringung von zusätzlich ca. 15 Personen in diesem Jahr hin, weshalb der Ausbau des 2. Obergeschosses (3. Stockwerk) im Hinblick auf die kommenden Jahre absolut erforderlich ist. Sie sieht bei der Maximalbelegung die Möglichkeit, 78 Personen unterzubringen. Es werden für das nächste Jahr schon 66 Personen für die Unterbringung benötigt und es fehlen für die nächsten Jahre weitere Unterbringungsmöglichkeiten, wenn die Krone und das nebenstehende Wohnhaus geräumt wird. Sie geht nicht davon aus, dass die Asylbewerberzahlen sinken, außerdem wachsen die Familien durch Kinder und Familiennachzug. Die 2 Stockwerke reichen zwar für die momentanen Unterbringungszahlen, aber nicht für weitere Unterbringungsmöglichkeiten.
Aus dem Gemeinderat wurde darum gebeten, Küchenfenster in allen Wohneinheiten vorzusehen. Des Weiteren wurde kritisch angemerkt, dass der Haushalt für das Jahr 2019 mit einem Millionenbetrag belastet wird. Einzelne Mitglieder des Gemeinderats sprechen sich dafür aus, auf den Ausbau des 2. Obergeschosses zu verzichten und zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss zu realisieren, was zu Kosten unter 2 Mio. Euro führen würde und die finanzielle Belastung für den Haushalt geringer halten würde. Insbesondere bestehen in der Hermannstraße 1 und in der Krone noch dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten für die nächsten Jahre und die geforderten Zahlen können mit dem 2-geschossigen Ausbau gedeckt werden. Außerdem wäre ein 2-geschossiger Bau städtebaulich verträglicher. Im Übrigen könnte auf dem Nachbargrundstück nochmals derselbe Bau bei Bedarf gebaut werden. Ferner wird darauf hingewiesen, dass neben den vorgesehenen 2,425 Mio. Euro noch Kostensteigerungen und Baunebenkosten dazukommen werden. Es besteht ferner die Möglichkeit, beispielsweise in der Bahnhofstraße 22 (Express-Stüble) und durch den Grunderwerb von Immobilien durch die Gemeinde, die für die Asylbewerberunterbringung herangezogen werden könnten, weitere dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, die diesen immensen zentralen Ausbau am Gemeindebauhof nicht erfordern. Der Gemeinderat spricht sich für ein soziales Wohnungsbauprogramm des Bundes oder des Landes aus, damit die Kommunen bei den weiteren Aufgaben der Asylbewerberunterbringung finanziell nicht alleine gelassen werden. Auf der anderen Seite wird der Ausbau des 2. OGs von Mitgliedern des Gemeinderats als positiv betrachtet, um eine Perspektivlösung für die Asyl- und Obdachlosenunterbringung und vor allem auch für den sozialen Wohnungsbau, insbesondere für Familie, zu bekommen, da der Wohnraum in der Region Stuttgart sehr teuer und fast unbezahlbar für eine Vielzahl von jungen Familien geworden ist. Ferner wird auf den schlechten Zustand der vorhandenen Asyl- und Obdachlosenunterkünfte in der Gemeinde hingewiesen, die einen Neubau erfordern. Es sollte nicht erst in zwei Jahren entschieden werden, ein 2. OG zu realisieren, wenn es benötigt wird. Die Gemeinde sollte jetzt die Chance ergreifen, Weichen für den sozialen Wohnungsbau für die Zukunft zu stellen und das 2. OG sofort realisieren.
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass eine zentrale Asylbewerberunterkunft mit ca. 80 Personen im Landkreis keine Seltenheit ist. Ihm ist die städtebauliche Neuausrichtung der Krone in den nächsten Jahren sehr wichtig, die aufgrund des Flüchtlingsstroms im Jahr 2015 und der damit verbundenen Flüchtlingsunterbringung von einer Vielzahl von Personen, leider noch nicht städtebaulich neu geordnet werden konnte, da dieses Gebäude für die Flüchtlingsunterbringung benötigt wurde. Die Gemeinde sollte sich die Chance der städtebaulichen Neuausrichtung der Krone nicht entgehen lassen, nur weil die Gemeinde auf ein 2. OG beim Neubau der Asylbewerberunterkunft am Gemeindebauhof verzichten möchte. Er kann den Hinweis auf zusätzliche Kosten neben den dargestellten Kosten nachvollziehen. Für den sozialen Wohnungsbau weitere Möglichkeiten zu schaffen hält er für sinnvoll. Bei der genannten Bahnhofstraße 22 (Express-Stüble) fallen für die Einrichtung von weiteren Unterbringungsformen zusätzliche Kosten an, was auch nicht wirtschaftlich ist. Des Weiteren hält er es nicht für nötig, einen zusätzlichen Bau auf dem Nachbargrundstück in derselben Form nochmals zu realisieren, was zu einer Ghettoisierung führen könnte und die Gemeinde nicht will. Auf das 2. OG kann aus seiner Sicht im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Asylbewerberzahlen und für eine zukunftsfähige Perspektive für die Obdachlosenunterbringung und für den sozialen Wohnungsbau nicht verzichtet werden. Er fände es schade, wenn sich die Gemeinde diese Option verbauen würde und schlägt zur Beschlussfassung vor, erstens den Grundsatzbeschluss für den Bau einer Asylbewerberunterkunft in Modularbauweise am Gemeindebauhof zu treffen. Danach wird über den Antrag entschieden, ob das 2. Obergeschoss schon zum jetzigen Zeitpunkt nach dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ausgebaut wird. Wenn dieser Beschluss abgelehnt wird, kann eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob auf das 2. OG verzichtet wird und ob das 2. OG in einen veredelten Rohbauzustand versetzt wird.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Firma Nusser wird mit dem Neubau der Asyl- und Obdachlosenunterkunft auf dem Grundstück westlich des Gemeindebauhofes beauftragt.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich bei 7 Stimmen und 6 Gegenstimmen:
Das Bauvorhaben wird mit einem Grundriss mit einer 3 stöckigen Bauweise und einer Unterbringung von 56 und 78 Personen zum Richtpreisangebot von 2,425.000 Euro beauftragt.
Freiwillige Feuerwehr Benningen am Neckar
-Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
Kämmerer Dursch erläutert, dass die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr die Höhe der Entschädigungen, die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr für die Ausübung ihres Dienstes erhalten, regelt. Zuletzt wurde die Höhe der Entschädigungen im Jahr 2008 geändert. Damals wurden sowohl die Einsatzentschädigung für Einsätze, als auch die Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger sowie die Entschädigung für die Übungsteilnahme angepasst. Nach über zehn Jahren ist es aus Sicht der Verwaltung angebracht, die Höhe der Entschädigungsleistungen zu überarbeiten. Dies hängt unter anderem auch mit den veränderten Rahmenbedingungen sowie den gestiegenen Anforderungen an den Feuerwehrdienst zusammen. Eine Umfrage unter den Nachbargemeinden hat zudem gezeigt, dass die derzeitigen Entschädigungssätze der Gemeinde Benningen inzwischen am unteren Ende rangieren. Zur Orientierung bei der Höhe der Aufwandentschädigungen für die Funktionsträger der Feuerwehr, hat der Gemeindetag Baden-Württemberg eine Empfehlung für die einzelnen Pauschalen veröffentlicht, die nach Einwohner gestaffelt ist. Diese Vorschläge wurden auf die Einwohnerzahl der Gemeinde Benningen heruntergebrochen und die Beträge entsprechend berechnet. Gemäß dieser Berechnung sind die Steigerungen durchaus beachtlich, jedoch liegt man auch im Vergleich zu den Nachbargemeinden noch in einem vertretbaren Rahmen. Im Gegensatz zu den bisherigen Funktionsträgern entfällt die Pauschale für den Jugendgruppenleiter, da dieses Amt inzwischen vom Jugendfeuerwehrwart und anderen Angehörigen der Feuerwehr übernommen wird. Neben den Funktionsträgern, die eine jährliche Pauschale für den zusätzlich zu leistenden Aufwand erhalten, sollen auch die Einsatzentschädigungen angepasst werden. Auch hierzu gibt es eine Empfehlung des Gemeindetags, in welchem Rahmen dies betragsmäßig festgelegt werden kann. Bei den Einsatzentschädigungen kommt noch ein Umstand aus dem neu erlassenen Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg hinzu. Hier ist in § 34 der Kostenersatz geregelt, der nur noch eine halbstündige Berechnung für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge vorsieht. Diese halbstündige Berechnung kann nun auch bei der Einsatzentschädigung berücksichtigt werden. Die Gemeindeverwaltung könnte sich daher vorstellen, die Einsatzentschädigung künftig auf 15 Euro je Stunde festzulegen, die Abrechnung dann aber im Halb-Stunden-Takt durchzuführen.
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass die Feuerwehr die einzige Pflichteinrichtung der Gemeinde ist, die von ehrenamtlich Tätigen geführt wird. Die Verantwortung, die die Feuerwehrmitglieder haben, ist unglaublich hoch. Trotz der vorgeschlagenen Erhöhungen bei den Entschädigungssätzen sind diese für ihn angemessen und waren im Vergleich zu den Entschädigungssätzen der Nachbarkommunen deutlich geringer.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehrentschädigungssatzung) wird erlassen.
Freiwillige Feuerwehr Benningen am Neckar
-Satzung zur Regelegung des Kostenersatzes für Feuerwehreinsätze
Kämmerer Dursch weist darauf hin, dass nach § 34 Feuerwehrgesetz (FwG) für bestimmte Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr ein Ersatz der Kosten verlangt werden kann. Der Gemeinderat hatte hierfür am 03.02.1997 eine Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Benningen am Neckar erlassen. Diese wurde zuletzt am 11.02.2008 geändert. Die Erfüllung von Pflichtaufgaben der Feuerwehr erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Für alle anderen Leistungen der Gemeindefeuerwehr soll die Gemeinde als Träger der Feuerwehr einen Ersatz der Kosten verlangen. Durch das Inkrafttreten des neuen Feuerwehrgesetzes und der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz bei Einsätzen der Feuerwehr (VOKeFw) muss der Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Benningen neu kalkuliert werden, da sich die neuen gesetzlichen Regelungen unmittelbar auf den Kostenersatz der Feuerwehr auswirken und teilweise auch den geltenden Gemeindesatzungen und den bisherigen Kalkulationen widersprechen. Der Kostenersatz wird wie bisher in der Regel für die Dauer der Leistung, die Art sowie die Anzahl der bereitgestellten bzw. eingesetzten Mannschaften, Fahrzeuge und Geräte erhoben. Die Leistungsdauer beginnt beim Personaleinsatz mit der Alarmierung bzw. Bereitstellung und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bzw. nach Ende der notwendigen Aufräum-, Reinigungs- und Ruhezeiten. Wurden Personenstunden bislang allerdings auf volle Stunden abgerechnet, sind diese nun genau wie die Fahrzeug- und Gerätestunden halbstündig abzurechnen. Bei der Kalkulation des Kostenersatzes für die ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte sind die Vorgaben in § 34 Abs. 5 FwG maßgebend. Die Stundensätze setzen sich nun aus den gewährten Einsatzentschädigungen, sowie den unmittelbaren Kosten, die direkt den Feuerwehrangehörigen zugeordnet werden können, zusammen. Darunter fallen neben dem Aufwand für Aus- und Fortbildung auch die Kosten für Dienst- und Schutzkleidung. Außerdem werden die Beiträge zur Unfallkasse und der Versicherung, Aufwandsentschädigungen, sowie ärztliche Untersuchungen berücksichtigt. Zur Berechnung des Stundensatzes wurde ein Durchschnittswert aus den letzten 4 doppischen Rechnungsabschlüssen zur Kalkulation herangezogen. Da vor allem die mit hohen Kosten verbundenen Einsatzentschädigungen je nach Anzahl der Einsätze sehr stark schwanken, wird so eine bessere Kalkulationsgrundlage geschaffen. Die daraus resultierenden Gesamtkosten werden durch die Anzahl der Feuerwehrangehörigen geteilt und dieses Ergebnis dann auf 80 Einsatzstunden aufgeteilt, die im neuen Feuerwehrgesetz verbindlich vorgeschrieben sind. Dadurch erhält man den Stundensatz je Feuerwehrangehörigem von 12,70 €, der zusammen mit dem Entschädigungssatz aus der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr von 15 € einen Kostenersatz für Einsatzkräfte von 27,70 € ergibt (bisher 18,50 €)
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
- Der Kostenersatz für Einsatzkräfte gem. § 34 Abs. 4 FwG wird entsprechend der beiliegenden Kalkulation auf 27,70 € pro Stunde festgesetzt.
- Die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Benningen am Neckar wird erlassen.
Baugesuche
Der Gemeinderat erteilt das erforderliche Einvernehmen für ein Baugesuch nicht.
Sonstiges
Bürgerspaziergang Interkommunale Gartenschau
Bürgermeister Warthon gibt bekannt, dass am 23.06.2018 gemeinsam mit der Stadt Marbach ein Bürgerspaziergang zur Interkommunalen Gartenschau stattfinden wird.
Informationen zu den Tiefbaumaßnahmen 2018
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass die Kanal- und Wasserleitungsarbeiten im 2., Bauabschnitt der Jahnstraße bereits fertig gestellt sind, so dass bereits in der Motzerstraße weitergearbeitet wird. Die Bauarbeiten in der Straße Im Aurain haben ebenfalls begonnen. Leider muss die Straße von vorne von der Straße Im Steigle aus mit den Kanal- und Wasserleitungsarbeiten beginnen, weil die Baustelle nicht ganz einfach zu handhaben ist. Die Straßenbaumaßnahmen 2018 befinden sich derzeit voll im Zeitplan.
Bekanntgaben
Zuschüsse für die Ortskernsanierung II -Aufstockung um weitere 190.000 Euro
Bürgermeister Warthon hält die weitere Aufstockung um 190.000 Euro für die Ortskernsanierung II für hervorragend, da es eine weitere Aufstockung ist, die sehr gut für die Rathaussanierung herangezogen werden kann.
Zuschüsse für die Sanierung der Grundschule -145.000 Euro
Bürgermeister Warthon ist sehr dankbar für die Zuschüsse von 145.000 Euro für die Sanierung der Klassenräume in der Grundschule. Er wird versuchen, drei weitere Klassenzimmer im Sommer sanieren zu lassen.
Kontakt
Gemeinde Benningen am Neckar
Studionstraße 10
71726 Benningen am Neckar
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