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Leinenzwang für Hunde auf Feldwegen beim Baugebiet "Steinlanden-Süd"
Gemäß § 11 der örtlichen Polizeiverordnung der Gemeinde Benningen am Neckar „sind Hunde im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen“. Der Begriff des „Innenbereichs“ nimmt auf den baurechtlichen Begriff des Innenbereichs Bezug.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Steinlanden-Süd“ umfasst auch die Feldwege nördlich und westlich des Baugebietes. Bei den Feldwegen handelt es sich baurechtlich gesehen um Innenbereiche. Auf diesen Feldwegen gilt somit auch der Leinenzwang für Hunde entsprechend der Polizeiverordnung. Insbesondere die Nähe des Spielplatzes und des Bolzplatzes im Norden sowie die unmittelbare Nähe zum Baugebiet rechtfertigen den Leinenzwang.
Wer entgegen dem § 11 der Polizeiverordnung die Hunde frei umherlaufen lässt und den Leinenzwang missachtet handelt ordnungswidrig im Sinne des Polizeigesetzes. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
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