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Aus dem Gemeinderat am 09.04.2018
Vor Beginn der Sitzung fanden mit dem Gemeinderat Besichtigungen zur Geländemodellierung hinter der Gemeindehalle im Zuge der Herstellung eines zweiten Bolzplatzes, eine Besichtigung der Baustelle Kindertagesstätte Steinlanden und eine Besichtigung der Baustelle Aussegnungshalle statt. Dabei wurden die Gemeinderäte über den aktuellen Stand der Baumaßnahmen informiert.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.04.2018 folgende Punkte beraten und beschlossen:
Einwohnerfragestunde
Abbuchung von Kindergartengebühren
Ein Bürger weist darauf hin, dass er darum gebeten hat, eine Aufstellung der Kindergartengebühren und deren Veränderungen im November/Dezember 2017 von der Gemeindeverwaltung zu bekommen. Ferner wollte er eine Änderung bei der SEPA-Lastschriftgebühr, was bisher leider noch nicht vollzogen wurde. Er hätte eine Antwort zu einem früheren Zeitpunkt von der Gemeindeverwaltung erwartet. Er macht auf einen Fehler bei der Abbuchung der Kindergartengebühren in diesem Monat aufmerksam. Es wurden bei ihm versehentlich zwei Kinder anstelle von einem Kind abgerechnet.
Bürgermeister Warthon lässt prüfen, ob die Änderung der SEPA-Lastschrift durchgeführt werden kann. Durch eine EDV-Panne hat es Fehlabbuchungen bei den Kindergartengebühren gegeben. Die Gemeinde hat bereits ihren Unmut gegenüber dem Betreiber des Programms geäußert. Er entschuldigt sich bei den Betroffenen für dieses Versehen.
Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Max-Eyth-Straße/Langestraße
Ein Bürger interessiert, ob das Halteverbot in diesem Bereich erweitert werden kann, da derzeit Lkws das Grundstück streifen. Es geht ihm nicht um eine Änderung des Kurvenradius, sondern um eine Versetzung des Halteverbotsschilds um ca. 10 m nach hinten in Richtung Max-Eyth-Straße.
Bürgermeister Warthon merkt an, dass bei den Planungen diese Schleppkurve für Lkws berücksichtigt wurde und dass sich die Situation nicht verschlechtert hat. Er zeigt anhand einer Präsentation die Situation vor und nach der Neugestaltung dieses Bereichs. Er wird in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit der Versetzung des Halteverbotsschilds um 10 m nach hinten prüfen. Dadurch werden aber ca. 2 Stellplätze wegfallen. Er macht deutlich, dass die Gemeinde keine Straßenverkehrszuständigkeit hat und diese Maßnahmen nur in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Ludwigsburgs getroffen werden können.
Speichervolumen der Hochbehälter in der Wasserversorgung
-Sachstand und Vergabe Planungsauftrag
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass die Untersuchung des Ingenieurbüros IRPS ergeben hat, dass das Gesamtvolumen aller Wasserhochbehälter nicht ganz ausreichend ist, da man ausgehend von einer Gesamtabnahme pro Jahr von knapp 365.000 m³ Bodenseewasser auf einen Speicherbedarf von 2.370 m³ kommt. Dies entspricht der Abdeckung des Spitzenverbrauchs bei einer nochmaligen Einwohnersteigerung bis zum Jahr 2035 inklusive des Löschwasserbedarfs. Vor allem im Brandfall könnte hier die Kapazität nicht ausreichen, was zur Folge hat, das eine Erweiterung der Wasserbehälter in Zukunft unumgänglich ist. Auch im Fall einer längeren Hitzeperiode kann es zu Engpässen kommen. Im Rahmen der Erschließung der Baugebiete „Seelach“ und „Bild III“ wurde eine Wasserbilanz für die Jahre 2011 – 2020 erstellt, wonach aufgrund der Ergebnisse die garantierte Bezugsmenge bei der Bodensee-Wasserversorgung vertraglich um 1 Liter pro Sekunde erhöht und auf 13 Liter pro Sekunde festgelegt wurde. Diese Bezugsmenge kann auf diesem Wert belassen werden, da die Problematik nicht die Wasserlieferung, sondern die Wasserspeicherung darstellt. Da deshalb zwingend eine Erweiterung der Wasserspeicher erforderlich ist, kann diese nur am Standort der beiden Hochbehälter erfolgen. Beim Hochbehälter Haydnstraße ist dies allerdings aufgrund der topografischen Lage nur sehr schwer bis gar nicht möglich. Um hier nicht sogar noch Kapazitäten zu verlieren, wäre es sinnvoll an diesem Standort die inzwischen über 100 Jahre alte kleine Wasserkammer zu sanieren. Diese umfasst immerhin 180 m³ und ist vor allem auch dann wichtig, wenn die große Wasserkammer des Hochbehälters gereinigt wird.
Herr Raith vom Ingenieurbüro IRPS stellt anhand einer Präsentation die Untersuchungsergebnisse des Ingenieurbüros IRPS vor. Er hat den Zustand der Wasserkammern und Sanierungsmöglichkeiten der Niederzonenbehälter Haydnstraße und die Erweiterung des Mittelzonenbehälters Biegeläcker untersucht. Er erläutert das Wasserversorgungssystem, die Speicherraumbilanz und stellt eine Zustandsanalyse der Kleinen Kammer und der Großen Kammer des Hochbehälters Haydnstraße und des Hochbehälters Biegeläcker vor. Um langfristig eine optimale Versorgungssicherheit zu erreichen, sollte eine Erweiterung des Mittelzonenbehälters Biegeläcker um 500 m³ erfolgen und eine Instandsetzung der kleinen Wasserkammer des Hochbehälters Haydnstraße durchgeführt werden. Durch zwei funktionsfähige Wasserkammern ist die Betriebssicherheit bei zukünftigen Kammerreinigungen und Kammerinstandsetzungen gewährleistet und die Speicherraumbilanz wird verbessert. Als langfriste Maßnahmen sollten eine Erneuerung der Verrohrung des Rohrkellers im Hochbehälter Haydnstraße, die Erneuerung der gesamten Elektrotechnik und die Erneuerung der Verrohrung des Rohrkellers im Mittelzonenbehälter Biegeläcker angegangen werden.
Bürgermeister Warthon fügt an, dass das Ingenieurbüro die Benninger Verhältnisse kennt. Die Gemeinde hat sich überlegt, auf die Sanierung der 2. Kammer des Hochbehälters Haydnstraße zu verzichten. Diese Sanierung sollte aber gemacht werden, da wenn die größere Kammer im Hochbehälter Haydnstraße ausfällt, eine zweite Speicherungsmöglichkeit vorhanden wäre. Bei diesem Thema muss sich die Gemeinde bewusst machen, dass Wasser das wichtigste Grundnahrungsmittel darstellt. Dafür sollten die entsprechenden finanziellen Mittel für die notwendigen Sanierungen und Instandsetzungen in die Hand genommen werden. Um später einen Baubeschluss fassen zu können, sollte der weitere Planungsauftrag für die Sanierung des Hochbehälters Haydnstraße und für die Erweiterung des Hochbehälters Biegeläcker erteilt werden.
Der Gemeinderat schließt sich Bürgermeister Warthon an und ist bereit, für das kostbarste Gut der Gemeinde, die entsprechenden finanziellen Mittel für die Wasserversorgung in die Hand zu nehmen. Den Gemeinderat interessiert, wie sich diese Kosten für die Sanierung des Hochbehälters Haydnstraße und die Erweiterung des Hochbehälters Biegeläcker auf die Gebühren auswirken.
Kämmerer Dursch merkt an, dass eine Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr von ca. 6 bis 7 Cent/m³ damit verbunden sein könnte.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
- Der Sachstand zum Speichervolumen der Hochbehälter wird zur Kenntnis genommen.
- Die kleine Kammer im Hochbehälter Haydnstraße wird saniert.
- Das Ingenieurbüro IRPS wird mit den Planungsarbeiten für die Erweiterung des Hochbehälters Biegeläcker beauftragt.
Zweckverband Gruppenklärwerk Häldenmühle
-Vorberatung der Verbandsversammlung am 17.04.2018
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass am Dienstag, 17.04.2018 die erste Sitzung des Zweckverbands Gruppenklärwerk Häldenmühle im Jahr 2018 stattfindet. Er erläutert anhand der Sitzungsvorlage die einzelnen Tagesordnungspunkte und geht auf folgende Tagesordnungspunkte intensiv ein.
Tagesordnungspunkt 2: Sanierung und Modernisierung der Faultürme (Vergabe der Planungsleistungen)
Die Mitgliederversammlung des Zweckverbandes hat in ihrer Sitzung im November 2017 die Verbandsversammlung beauftragt, für die Sanierung und Modernisierung der Faultürme die notwendigen Ingenieurleistungen auszuschreiben. Dies geschah auf Basis eines europaweiten zweistufigen Verfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV). Die drei eingegangenen Bewerbungen stellten sich am 15.03.2018 vor. Im Anschluss erfolgte die Auswertung der Vorstellungsrunde die ein eindeutiges Ergebnis brachte. Das Büro bzw. die Bürogemeinschaft, die bei diesem Verfahren vorne liegt, wird in der Verbandsversammlung vorgestellt. Die entsprechenden Planungsaufträge müssen in der Sitzung beschlossen werden. Im Jahr 2018 sind die Vorbereitungen und Planungen für den Abriss bzw. Neubau vorzusehen. Mit dem eigentlichen Baubeginn ist dann im Jahr 2019 zu rechnen. Dabei wird auch untersucht, welche Lösungsstrategien es für den zweiten Faulbehälter gibt. Diese Maßnahme stellt eine der teuersten Sanierungen innerhalb des Gruppenklärwerks dar, nachdem bereits die jetzige Baukostenschätzung bei rund 2,4 Mio. € (netto) liegt.
Tagesordnungspunkt 3: „Überlegungen zum Austausch den 2. Blockheizkraftwerks“
Bereits seit mehreren Jahren steht das Thema Blockheizkraftwerk (BHKW) im Zweckverband Gruppenklärwerk Häldenmühle auf der Tagesordnung. Zuletzt beschloss die Verbandsversammlung, doch kein 2. BHKW anzuschaffen zumal sich dort die Förderbedingungen merklich verschlechtert haben. Das bisherige BKHW aus dem Jahr 2007 muss nun grundsätzlich überholt werden. Die Verbandsversammlung soll deswegen die Verbandsverwaltung beauftragen die Voraussetzungen für den Austausch des vorhandenen BHKW mit einer 100 Kilowatt Leistung zu prüfen und eine Vergabe vorzubereiten. Dabei werden Kosten von ca. 200.000 € (brutto) anfallen. Neben dieser Investition muss auch geklärt werden, wie für ein BKHW dieser Größenordnung die Förderungen sind und welche Auswirkungen das Erneuerbare Energie-Gesetz (EEG) im Zusammenhang mit der EEG-Umlage haben wird.
Tagesordnungspunkt 5 „Bekanntgabe einer Eilentscheidung (Kreditermächtigung):
Der Zweckverband hat bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau im November 2017 einen Kredit von 5.000 € zu einem sehr kostengünstigen Zinssatz auf der Basis von 20 Jahren aufgenommen. Seit einigen Jahren ist geregelt, dass der Zweckverband selber die Darlehen aufnimmt und nicht über eine Kapitalumlage bei den Städten und Gemeinden die Finanzierung vornimmt. Von daher ist es wichtig, dass die Abschreibungen im Ergebnishaushalt mit den Tilgungen der Darlehen im Finanzhaushalt einhergehen.
Neufassung der Friedhofssatzung mit Gebührenkalkulation Friedhof
Bürgermeister Warthon macht einleitend darauf aufmerksam, dass aufgrund der schlechten finanziellen Situation der Gemeinde im vergangenen Jahrzehnt, die Höhe der Friedhofsgebühren auf dieses Niveau festgelegt wurde. Der Gesetzgeber hat klar definiert, dass für die Gemeinden Gebühren vor Steuern erhoben werden sollen. Die Gemeinde ist nicht ganz frei bei der Gebührenfestsetzung. Die Gemeindeverwaltung kann sich im äußersten Fall vorstellen, den Kostendeckungsgrad für die Friedhofsgebühren auf 60 Prozent festzulegen. Darüber hinausgehende Gebührensenkungen sind aufgrund der abgabenrechtlichen Vorschriften kaum möglich. Dabei müssen auch die Gebührenzahler berücksichtigt werden, die in den vergangenen Jahren höhere Beiträge entrichten mussten. Deswegen müssen sowohl in der Kalkulation als auch in der absoluten Höhe der Sätze eine gewisse Kontinuität vorhanden sein.
Kämmerer Dursch stellt anhand einer Präsentation die Gebührenkalkulation der Gebührenarten im Bestattungswesen vor.
Den Gemeinderat interessieren die Grundlagen für die inneren Verrechnungen. Wenn ein Kostendeckungsgrad festgelegt wird, müssen dahinter realistische Zahlen stehen. Für den Gemeinderat zählen bei der Erstellung der Aussegnungshalle nicht nur die Herstellungskosten, sondern auch die Verwaltungskosten. Außerdem wird auch die Verzinsung des Anlagekapitals mit dem Zinssatz von 3,5 % hinterfragt.
Kämmerer Dursch weist darauf hin, dass die Kosten für den Bauhof in die Gesamtkalkulation einfließen.
Der Gemeinderat beantragt über die Beschlussziffer 2. der Sitzungsvorlage getrennt abzustimmen und beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme:
Der dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorliegenden Gebührenkalkulation wird zugestimmt, einschließlich der darin enthaltenen Zins- und Abschreibungsmethoden und der Zins- und Abschreibungssätze. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen wird ausdrücklich zugestimmt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
- Von den Rechnungsergebnissen im Bestattungswesen 2013 bis 2016 und von den Planzahlen 2017 wird Kenntnis genommen.
- Der Ermittlung des Aufwandes bei einzelnen Bestattungen (Einzelfallkalkulation) wird zugestimmt.
- Der Stundenzuordnung für die Grabherstellung je Grabtyp wird zugestimmt.
- Dem Vorschlag zur Erhebung der Bestattungsgebühren wird zugestimmt.
- Dem Vorschlag zur Erhebung der Grabnutzungsgebühren wird zugestimmt.
- Ein Zuschlag auf die Bestattungsgebühr in Höhe von 25 % bei Bestattungen an Wochenenden wird gemäß der vorliegenden Kalkulation erhoben.
- Die Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) einschließlich des Gebührenverzeichnisses wird erlassen.
Baugesuche
Der Gemeinderat stimmt einem Baugesuch nach § 30 Baugesetzbuch zu und erteilt das erforderliche Einvernehmen für ein weiteres Baugesuch.
Sonstiges
Straßensanierung Ludwigsburger Straße
Bürgermeister Warthon stellt die vorgesehene Straßensanierung des Abschnitts der Ludwigsburger Straße am Kreisverkehr am Ortseingang/Ortsausgang vor. Es wird dazu eine Besprechung mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Ludwigsburg Ende der Woche geben. Die Sperrung dieses Teilabschnitts wird ca. 2 Monate benötigen.
Bekanntgaben
Urnenplatzgestaltung am Friedhof
Bürgermeister Warthon stellt die Bilder zur Gestaltung dieses Platzes mit der Pflasterung der Fläche und dem Einbau einer Baumrundbank vor und lobt den Gemeindebauhof für diese großartige Arbeit.
Ergebnisse der Fahrplankonferenz -Fahrplanwechsel im Dezember 2018
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass es bei der diesjährigen Fahrplankonferenz gelungen ist, für die S-Bahn-Nutzer in der Gemeinde Benningen am Neckar den 15 min.-Takt morgens in beide Richtungen bis 10.30 Uhr zu verlängern. Außerdem wird es eine jahrelange Forderung der Gemeinde umgesetzt, eine Frühverbindung aus allen Streckenästen in Richtung Flughafen Stuttgart anzubieten. Unter der Woche wird künftig eine S-Bahn um 3:57 Uhr (Abfahrt Benningen) eingerichtet. An Wochenenden besteht mit der Nacht-S-Bahn weiterhin der Stundentakt, so dass eine zusätzliche Einrichtung einer Früh-S-Bahn nicht erforderlich ist.
Richtfest Kindertagesstätte Steinlanden
Bürgermeister Warthon gibt den Termin für das Richtfest der Kindertagesstätte Steinlanden am Montag, 14. Mai 2018 ab 16 Uhr bekannt.
Kontakt
Gemeinde Benningen am Neckar
Studionstraße 10
71726 Benningen am Neckar
07144/906-0
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