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Aus dem Gemeinderat am 12.03.2018

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.03.2018 folgende Punkte beraten und beschlossen:
 
Neubau einer Aussegnungshalle –Vergabe von Gewerken
Bürgermeister Warthon macht darauf aufmerksam, dass am 21. April 2017 der Spatenstich und bereits die Rohbauabnahme und das Richtfest für den Neubau der Aussegnungshalle gefeiert werden konnten. Die Rohbauarbeiten sind mittlerweile nahezu abgeschlossen, so dass die weiteren Arbeiten sich auf den Innenbereich des Gebäudes und auf die Herstellung der Außenanlagen konzentrieren. Die Gemeinde hat im Februar 2018 die Gewerke Mobile Trennwände, Fliesenarbeiten, Objektüren und Freianlagen öffentlich ausgeschrieben und für die Gewerke Malerarbeiten, Bodenbelag Halle-Naturstein und das Raumgerüst beschränkte Ausschreibungen durchgeführt.
Architekt Ernst erläutert die Ausschreibungsergebnisse anhand einer Präsentation.
Bürgermeister Warthon merkt an, dass über die Einrichtung einer Tür zwischen Dienstgang und Foyer Halle noch nicht entschieden ist. Er könnte sich vorstellen, vor der nächsten Gemeinderatsitzung eine Besichtigung vor Ort mit dem Gemeinderat durchzuführen und darüber in der nächsten Sitzung zu entscheiden. Im Großen und Ganzen kann die Gemeinde mit den Ausschreibungsergebnissen bis auf das Ergebnis bei den Außenanlagen, das leider Mehrkosten von ca. 70.000 Euro im Vergleich zur Kostenberechnung verursacht hat, zufrieden sein. Leider sind bei den Außenanlagen nur zwei Angebote auf die Ausschreibung eingegangen, so dass die Gemeinde keine großen Auswahlmöglichkeiten hatte, was ein Ausfluss der guten Konjunktur im Baugewerbe darstellt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

  1. Die Firma Dorma Hüppe Raumtrennsysteme GmbH & Co. KG aus Westerstede wird mit der Ausführung der Leistungen für die Einrichtung der Mobilen Trennwände  für den Neubau der Aussegnungshalle beauftragt. Die Auftragssumme beträgt 55.656,30 Euro (brutto) inkl. eines Preisnachlasses von 3,0 Prozent ohne Bedingungen, somit insgesamt 53.986,61 Euro (brutto). 
  2. Die Firma von Au-Gehrung Fliesen GmbH  aus Nürtingen wird mit der Ausführung der Fliesenarbeiten für den Neubau der Aussegnungshalle beauftragt. Die Auftragssumme beträgt 19.248,18 Euro (brutto) inkl. eines Preisnachlasses von 4,0 Prozent ohne Bedingungen, somit insgesamt 18.478,25 Euro (brutto).
  3. Die Firma Schäble-Team GmbH aus Goldburghausen wird mit der Ausführung der Arbeiten für die Objekttüren innen für den Neubau der Aussegnungshalle beauftragt. Die Auftragssumme beträgt 27.471,15 Euro (brutto).
  4. Die Firma Sievers Garten- und Landschaftsbau aus Freiberg am Neckar wird mit der Ausführung der Leistungen für die Freianlagen  für den Neubau der Aussegnungshalle beauftragt. Die Auftragssumme beträgt 193.244,52 Euro (brutto).
  5. Die Firma Maler Krause GmbH aus Marbach am Neckar wird mit der Ausführung der Malerarbeiten für den Neubau der Aussegnungshalle beauftragt. Die Auftragssumme beträgt  10.397,51 Euro (brutto).
  6. Die Firma von Au-Gehrung Fliesen GmbH aus Nürtingen wird mit der Ausführung der Bodenbelagsarbeiten -Halle Naturstein- für den Neubau der Aussegnungshalle beauftragt. Die Auftragssumme beträgt 44.689,26 Euro (brutto) inkl. eines Preisnachlasses von 4,0 Prozent ohne Bedingungen, somit insgesamt 42.901,69 Euro (brutto).
  7. Die Firma Mack Gerüsttechnik GmbH aus Schönaich  wird mit der Ausführung der Arbeiten für das Raumgerüst für den Neubau der Aussegnungshalle beauftragt. Die Auftragssumme beträgt 9.486,68 Euro (brutto).
  8. Die Verwaltung wird zum Abschluss der entsprechenden Verträge ermächtigt.

 
 
Rathaussanierung 2.0 –weiteres Vorgehen
Bürgermeister  Warthon weist darauf hin, dass der Gemeinderat bereits im Jahr 2016 beschlossen hat, die Rathaussanierung an das Büro HHL (Hein/Hüttel/Lindenberger) in Ludwigsburg zu vergeben. In der Gemeinderatssitzung am 17.07.2017 wurde das Umbaukonzept vorgestellt. Das dazugehörige Baugesuch wurde noch im Spätherbst beraten. Im Wesentlichen geht es um Schaffung der Barrierefreiheit durch den Einbau eines Aufzugs, die Ertüchtigung der sanitären Anlagen, die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes, sowie den Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung.  In den vergangenen Wochen und Monaten haben sich weitere Planungsschritte konkretisiert. Darüber hinaus konnten auch die Planungsbüros für den Bereich Elektrotechnik (Büro Mück & Schaber, Holzgerlingen) und Heizung-, Lüftung-und Sanitär (Büro Palmert, Esslingen) gefunden und beauftragt werden.
Aufzug
Ein Kernprojekt der Rathaussanierung ist die Barrierefreiheit. Aus diesem Grund soll ein Aufzug das Erdgeschoss sowohl mit dem Obergeschoss als auch dem Untergeschoss verbinden. Aufgrund neuer Aufzugtechniken ist es möglich, hier ein Gerät einzubauen, ohne in das Fundament oder die Decke des Obergeschosses groß eingreifen zu müssen. Dabei erachte es die Gemeindeverwaltung als sinnvoll an, diesen nicht im Treppenschacht zu platzieren.
Klimaanlage
Aufgrund der zum Teil sehr hohen Temperaturen im Sommer wird es notwendig sein, dass zumindest die Räume im Obergeschoss klimatisiert werden können. Das Büro Palmert wird hierzu ein entsprechendes Konzept vorlegen. Vorgesehen werden sollen Leitungen, die zu einem späteren Zeitpunkt das Erdgeschoss mit anbinden können. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre sind die Temperaturunterschiede zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss beträchtlich.
Beleuchtung
An der Beleuchtung wurde in den Büroräumen in den vergangenen 20 Jahren nichts mehr verändert. Häufig passt die Beleuchtung nicht zur Lage der Computer. Aus diesem Grund wird man die Rathaussanierung 2.0 dazu verwenden, auch die Beleuchtung auf einen zeitgemäßen Stand (LED) zu bringen. Dies ist schon nach den Arbeitsstättenrichtlinien eine Pflicht.
Sanierung der Decken
Durch die Leitungsarbeiten für Elektrotechnik und die Klimaanlage muss man im Obergeschoss ohnehin in die Deckenkonstruktion eingreifen. Das ist deswegen so aufwendig, da in den 70-iger Jahren mit der künstlichen Mineralfaser (KMF) zum Dämmen gearbeitet wurde. Diese ist beim Ausbau nur mit der Einhaltung besonderer Hygienevorschriften durchführbar. Das bedeutet dass hier staubdichte Wände im Rathaus angebracht werden müssen und die Entsorgung nur von Spezialisten erfolgen kann. Da diese Situation im ganzen Haus vorhanden ist empfiehlt die Gemeindeverwaltung, dass im Zuge dieser Sanierung dieser „Schadstoff“ komplett ausgebaut wird. Damit könnten auch die Decken zeitgemäß und mit entsprechender Akustik versehen werden. Von dieser Situation ausgenommen ist der Deckenbereich im kompletten Foyer des Erdgeschosses und im Bürgerbüro, da diese im Zuge anderer Maßnahmen bereits ausgetauscht wurden. Gleiches gilt auch für den Sitzungssaal.
Sanitäre Anlagen
Im Vergleich zur letzten Planung musste im Erdgeschoss der Block der sanitären Anlagen umgeplant werden, da wenige Zentimeter für ein barrierefreies WC gefehlt haben. Die Männertoilette rutscht nun auf die Seite im hinteren Flur; die behindertengerechte Toilette ist vom Foyer aus erreichbar. Dort soll auch eine Wickelmöglichkeit vorgesehen werden.
Brandschutzkonzept
Die Gemeinde ist seit Wochen in Monaten in regelmäßiger Abstimmung zwischen Architekturbüro, Brandschutzsachverständigen (Herr Benz) und dem Landratsamt in Ludwigsburg. Vom Grundsatz her steht das Brandschutzkonzept das im Wesentlichen den zweiten Rettungsweg aus dem Sitzungssaal und dem danebenliegenden Besprechungszimmer einerseits als auch von allen Büros im Erdgeschoss und Obergeschoss vorsieht. Hier konnte eine vertretbare Lösung erreicht werden, nachdem dankeswerterweise alle Büros mit Türen miteinander verbunden sind. Über eine neu zu erstellende Treppe am südwestlichen Gebäudeende kann so aus dem Obergeschoss dieser zweite Rettungsweg hergestellt werden. Derzeit wird auch überprüft, ob die Glaswände der Treppenaufgänge noch dem heutigen Sicherheitsstandard entsprechen.
 
Möblierung
Die heutigen Büromöbel (Schreibtische und Besprechungstische) wurden Mitte der 90-iger beschafft und sind in der Zwischenzeit ziemlich angegriffen. Im Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit wird heute empfohlen, Arbeitsplätze so auszustatten, dass man sowohl im Sitzen als auch im Stehen arbeiten kann. Dies wurde in zwei Büros bereits vor einigen Jahren realisiert. Von daher empfiehlt sich nun der Austausch der Möbel hin zu flexibleren Bürotischen die mit einer entsprechenden Hydraulik vorgesehen sind. Nachdem dies heute in Büros Standard ist, sind die Preise für dieses Mobiliar zum Glück deutlich gefallen. Bislang wurde in einem Rundgang ein vorläufiges Konzept erstellt, wie die Einrichtung aussehen kann, damit nun die Beleuchtung darauf angepasst wird.
Bodenbeläge
Die Fliesen in den Foyerbereichen und im Mehrzweckraum sind in den Vergangenheiten belassen worden. Daran möchte die Gemeindeverwaltung auch zukünftig festhalten. Bei den neuen Verkehrsflächen wird entsprechend gefliest. Dort wird man sich an den Fliesen in den Windfängen orientieren. Neue Teppiche wurden in den Büros im Jahr 2006 verlegt (im Bürgerbüro im Jahr 2009). Nachdem in den meisten Fällen die Teppiche noch in einem ordentlichen Zustand sind empfiehlt die Gemeindeverwaltung, auf den Austausch zu verzichten. Dieser kann unabhängig von der Sanierung auch zu einem späteren Zeitpunkt problemlos erfolgen.
Umbauphasen
Das Büro Hein/Hüttel/Lindenberger hat einen Entwurf, in welchen Phasen der Umbau über die Bühne gehen kann vorgelegt. Dieser sieht derzeit drei Bauphasen vor. Dabei sollen zunächst die neuen Räumlichkeiten in der heutigen Hausmeisterwohnung entstehen um eine Flexibilität bei den Büros zu erreichen. Ein zweiter und dritter Bauabschnitt schließen sich entsprechend an. Durch dieses Konzept wird es möglich sein, dass das Rathaus auch während der Sanierungsphase durchgängig betrieben werden kann. Allerdings wird von den Mitarbeitern und auch von den Bürgern eine gewisse Flexibilität gerade auch im Hinblick auf die sanitären Anlagen und der Büronutzung erwartet. Das könnte auch den Gemeinderat treffen, nachdem der Sitzungssaal möglicherweise als Ausweichbüro und Lagerplatz für Akten dienen muss. Für diesen Fall müssen Gemeinderatssitzungen auch an anderer Stelle stattfinden. Denkbar wäre hier zum Beispiel der Richard-Hirschmann-Übungsraum in der Gemeindehalle, der über die entsprechende Technik verfügt. Die genaue weitere Ausgestaltung muss noch mit den Fachingenieuren besprochen werden.
Zeitplan
In diesen Wochen werden die Planungen konkretisiert und die Ausschreibungen vorbereitet. Der Baubeginn könnte dann unmittelbar nach der Sommerpause erfolgen, so dass man in der Zeit davor die Vorbereitungen genauestens treffen kann. Ein späterer Baubeginn würde den Sanierungszuschuss gefährden nachdem das Benninger Programm 2018/2019 abgerechnet werden soll.
Architekt Hein würde das Treppenhaus bei der Sanierung des Rathauses nicht antasten. Aus diesem Grund würde er an der vorgesehenen Lage des Aufzuges festhalten.
Aus dem Gemeinderat wurde angefragt, wenn alle Toilettenanlagen in einem Zug saniert werden sollen, ob in diesem Zeitraum mobile Toiletten im oder außerhalb des Gebäudes installiert werden. Ferner ist dem Gemeinderat bei der Gestaltung des Aufzuges wichtig, dass die Außengestaltung des Aufzugs, so weit wie möglich mit Glas ausgestaltet wird. Außerdem interessiert den Gemeinderat die Kosten für die Innendachsanierung.
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass im Hinblick auf die Bauabwicklung noch Abstimmungsbedarf mit den Fachingenieuren besteht. Es könnte aber sein, dass vor dem Rathaus für einen bestimmten Zeitraum mobile Toiletten aufgestellt werden.  
Architekt Hein merkt an, dass derzeit noch keine valide Kostenberechnung vom Architekturbüro vorliegt. Sobald konkrete Zahlen vorliegen, wird der Gemeinderat darüber auf dem Laufenden gehalten.
Bürgermeister Warthon fasst zusammen, dass die Planungen auf dieser Basis weitergeführt werden, eine Kostenberechnung in der nächsten Gemeinderatssitzung dem Gemeinderat vorgelegt und im Anschluss daran die Ausschreibung der Gewerke für die Sanierung des Rathauses durchgeführt werden.
 
Neubau einer Asylbewerber- und Obdachlosenunterkunft
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass die Gemeinde für die Anschlussunterbringung von Asylbewerbern zuständig ist. Die Gemeinde muss als Pflichtaufgabe entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten schaffen, da die Asylbewerber derzeit in angemieteten Räumen in der Gemeinde untergebracht sind. Da der Landkreis den Städten und Gemeinden weitere Personen zur Unterbringung zuweist, muss die Gemeinde weitere Unterbringungsmöglichkeiten schaffen. Bei der Abwägung der verschiedenen Kriterien, die die Gemeinde an die Gebäude für die Unterbringung von Asylbewerbern stellt, wie zum Beispiel Städtebau, Integration, Flexibiliät der Planungen und variable Nachnutzungsmöglichkeiten, bei einem möglichen Rückgang der unterzubringenden Personen in den nächsten Jahren, ist die Gemeinde zu dem Ergebnis gekommen, das ein Modularbau die sinnvollste, wenn auch nicht die kostengünstigste Lösung, darstellt. In der heutigen Sitzung soll der Grundsatzbeschluss zur Einrichtung einer Asylbewerber- und Obdachlosenunterkunft in Form einer Modularbauweise am Gemeindebauhof getroffen werden. Wie bereits erwähnt, werden im Jahr 2018 noch weitere Personen kommen, die untergebracht werden müssen. Aus diesem Grund kann die Gemeinde mit dieser Entscheidung nicht mehr warten.
Aus dem Gemeinderat wurde darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Anzahl der unterzubringenden Personen mit ca. 70 bis 80 Personen an einem Standort zu viel sind. Es sollte zunächst mit einer Planung von ca. 50 Personen eingestiegen werden. Ferner sollte eine Quote für Einzelzimmer von ca. 30 bis 40 Prozent berücksichtigt werden, da voraussichtlich insbesondere Einzelpersonen in der Gemeinde dauerhaft bleiben könnten. Dabei ist dem Gemeinderat ein Angebotsmix wichtig, um auf die jeweiligen Anforderungen der Unterbringungsformen reagieren um den jeweiligen Bedarf decken zu können. Wenn mehr als 50 Personen untergebracht werden sollen, könnte sich der Gemeinderat vorstellen, diese Personen an anderen Standorten unterzubringen. Dabei wurde beispielsweise eine mögliche Unterbringung auf dem Grundstück Bahnhofstraße 22 angesprochen. Über die Einrichtung von flexiblen Zimmergrößen und Umbaumöglichkeiten sollte mit dem Hersteller nochmals diskutiert werden. Dabei wurde das Konzept der Firma Nusser als das flexibelste und beste vom Gemeinderat bewertet und der Beschlussvorschlag der Verwaltung als gute und sinnvolle Lösung angesehen. Wichtig ist dem Gemeinderat, dass es am Gemeindebauhof oder an anderen Stellen in der Gemeinde nicht zu einer Ghettoisierung kommt und verträgliche Lösungen im Hinblick auf die Gestaltung zu den Nachbargebäuden und Anwohnern entstehen. Der Gemeinderat regt an, dass die Gemeinde bei möglichen Grunderwerben die Augen offen hält, um für die Zukunft weitere Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau und die Asylbewerberunterbringung zu bekommen. Der Zustand der derzeitigen Obdachlosenunterkünfte in der Gemeinde wird als kritisch angesehen. In diesem Bereich muss die Gemeinde nachbessern und nicht nur weitere Angebote für die Asylbewerberunterbringung, sondern auch für die Obdachlosenunterbringung schaffen.
Bürgermeister Warthon merkt an, dass eine Unterbringung von 54 Personen am Gemeindebauhof die Normalbelegung darstellen wird, es bestehen dabei aber noch Erweiterungsmöglichkeiten. Die Gemeindeverwaltung kümmert sich nicht nur um bessere Räumlichkeiten für die Asylbewerberunterbringung, sondern hat auch die Einrichtung von besseren Räumlichkeiten für die Obdachlosenunterbringung im Auge und wird im Blick behalten, wo sie Gebäude anmieten und ggf. weiteren Grunderwerb tätigen kann. Dabei soll die Integration so gut wie möglich gelingen.
 
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

  1. Neben dem Gemeindebauhof wird eine Asylbewerber- und Obdachlosenunterkunft in modularer Bauweise errichtet.

 

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt mit der Firma W. Nusser GmbH Systembau das bestehende Konzept zu verfeinern und in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.

 
 
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018, Wirtschaftspläne der
Eigenbetriebe 2018 -Satzungsbeschluss
 
Bürgermeister Warthon weist auf die Vorstellung der Planzahlen in der Gemeinderatssitzung im Januar und die Behandlung der Anträge in der Gemeinderatssitzung im Februar 2018 hin. Diese Punkte wurden in den Haushalt 2018 eingearbeitet.
 
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
 

  1. Die Haushaltssatzung 2018 wird erlassen.
  2. Dem Haushaltsplan 2018 und der Finanzplanung 2017 – 2021 mit dem Investitionsprogramm wird zugestimmt.
  3. Dem Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Benningen am Neckar wird zugestimmt.
  4. Dem Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Benningen am Neckar wird zugestimmt.

 
 
 
Projekt 4IT –Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände  KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT am 01.07.2018
 
Bürgermeister Warthon erläutert anhand einer Präsentation die Einrichtung der Anstalt ITEOS. Ziel der Fusion ist es, mit ITEOS eine zukunftsfähige Neustruktur zu schaffen, welche die wirtschaftliche Versorgung der Kommunen in  Baden-Württemberg mit Leistungen der Informationstechnik auch weiterhin dauerhaft gewährleistet. Es soll eine optimierte Kundenbetreuung, eine gesteigerte Qualität, ein besserer Service und bessere Leistungsfähigkeit, die Absicherung des eigenen IT- Dienstleisters und wirtschaftliche Vorteile durch Synergien entstehen. Er beschreibt die neue Rechtsform der Kommunalanstalt. Es wird die Zustimmung der Gemeinderäte und des Kreistags zum Beitritt zur Datenzentrale Baden-Württemberg und zur Fusion der Zweckverbände benötigt. Durch diese Beschlüsse kann die Gründung der ITEOS  zum 01.07.2018 erfolgen. Er merkt an, dass geklärt ist, dass er bei der Beschlussfassung nicht befangen ist.
Der Gemeinderat hofft, dass die Gemeinde Benningen am Neckar nicht ins Hintertreffen durch diese Fusion im Hinblick auf die Informationstechnik gerät und dass die Leistungen der Informationstechnik weiterhin gewährleistet werden. Es wird nach einer gewissen Zeit nach der Gründung dieser Kommunalanstalt um einen Erfahrungsbericht der Arbeit der Kommunalanstalt im Gemeinderat gebeten.
Bürgermeister Warthon wird über die Arbeit der Kommunalanstalt nach deren Gründung berichten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig bei einer Enthaltung der neuen IT-Gesellschaftsform beizutreten.
 
 
Baugesuche
 
Der Gemeinderat stimmt zwei Bauvorhaben nach § 30 Baugesetzbuch zu, erteilt das Einvernehmen für zwei Baugesuche und erteilt das Einvernehmen für ein Baugesuch nicht.
 
 
Benutzungsordnung der Beethoven-Kindertagesstätte und der
Kindertagesstätte Seelach der Gemeinde Benningen am Neckar –Neufassung
 
Ordnungsamtsleiterin Wilhelm weist darauf hin, dass es ursprünglich eine Benutzungsordnung für die Beethoven-Kindertagesstätte und die Kindertagesstätte Seelach gegeben hat. Diese Benutzungsordnung wird nun auch für die Kindertagesstätte Steinlanden gelten. In diesem Zuge schlägt die Gemeindeverwaltung vor, einige Änderungen vorzunehmen. Sie erläutert die einzelnen Änderungen anhand der Sitzungsvorlage. Die Verlängerten Öffnungszeiten enden spätestens um 14:30 Uhr. Der Dienstplan der Erzieherinnen ist danach ausgerichtet. Da in allen kommunalen Einrichtungen auch die Ganztagesbetreuung bis 17:00 Uhr angeboten wird, ist auch über die Zeit der verlängerten Öffnungszeiten pädagogisches Personal in den Einrichtungen, das nehmen Eltern wahr und holen daher ihre Kinder teilweise später ab. Wenn Eltern ihr Kind/ihre Kinder allerdings später abholen, führt das zu Überstunden der Erzieherinnen, was dazu führt, dass die Erzieherinnen an anderen Stellen fehlen. Dieses Problem betrifft alle Kitas. In anderen Kommunen wird das häufig so gehandhabt, dass nach dreimaligem zu spätem Abholen eine Gebühr von 50,00 € verlangt wird. Dies wird in der Gebührenübersicht aufgenommen.
Bürgermeister Warthon möchte eine Gleichstellung und Fairness zu den Eltern erreichen, die ihre Kinder wie nach den jeweiligen Betreuungszeiten gebucht rechtmäßig abholen.
Aus dem Gemeinderat kam die Anregung in die Benutzungsordnung in § 4 Abs. 5 aufzunehmen, dass Näheres die Gebührenordnung regelt. Die ursprüngliche Formulierung „regelmäßig“  in diesem Fall ist nicht definiert genug. Ferner soll in die Gebührenordnung eine Überschreitung von 3 Fällen in einem definierten Zeitraum aufgenommen werden. Dem Gemeinderat ist die Verhältnismäßigkeit der Ahndung dieser Fälle wichtig.
Bürgermeister Warthon nimmt für die Beschlussfassung in § 4 Abs. 5 der Benutzungsordnung auf, „Näheres regelt die Gebührenordnung“. In der Gebührenordnung werden eine detaillierte Festlegung der Anzahl und der Zeitraum für die Ahndung dieses Fehlverhaltens festgelegt.
 
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1.)    Die Benutzungsordnung der kommunalen Kindertagesstätten wird wie in der Anlage dargestellt, angepasst. Bei § 4 Abs. 5 wird noch der Hinweis eingefügt, dass die Gebührenordnung Näheres regelt.
 
2.)    Die Änderungen treten am Tag der Veröffentlichung, voraussichtlich am 15.03.2018, in Kraft.
 
Anfragen
Aus dem Gemeinderat wurde angefragt, wie sich die externen Auffüllungen hinter der Gemeindehalle erklären lassen. Hier seien enorme Erdmassen bewegt worden, die die Topographie an dieser Stelle stark verändert hätten. Das würde auch den Tennisclub und den Verbindungsweg zwischen den Tennisplätzen betreffen. Bürgermeister Klaus Warthon kündigte für die nächste Sitzung eine Zusammenstellung an.

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