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Aus dem Gemeinderat vom 18.09.2017
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2017 folgende Punkte beraten und beschlossen:
Neubau einer Asylbewerber- und Obdachlosenunterkunft
-Aktueller Stand
-Pakt für Integration
Bürgermeister Warthon weist auf die große Herausforderung für die Kommunen im Hinblick auf die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen hin. Da die ehemalige Krone und die Hermannstraße 1, die derzeit als Unterkünfte dienen, abgerissen und neu geordnet werden sollen, müssen dafür Ersatzwohnungen gebaut werden. Auch aktuelle Obdachlosenunterkünfte müssen ersetzt werden, da diese Gebäude in einem sehr schlechten Zustand sind – und im Falle der Nähe zum Kelterplatz – ebenfalls einer anderen städtebaulichen Neuordnung Platz machen müssen. Wenn die Gemeinde an diesem Ziel festhalten will, braucht die Gemeinde alternative räumliche Unterbringungsformen für die Asylbewerber. In der Einwohnerversammlung vor der Sommerpause ist dieses Thema bereits öffentlich vorgestellt worden. Als Standort für eine Einrichtung mit ca. 70-80 Plätzen bietet sich aus Sicht der Gemeindeverwaltung ausschließlich der Standort neben dem Gemeindebauhof an. Dieser Standort ist vor allem deshalb für die geplante Anzahl an Flüchtlingen und Obdachlosen verträglich, da es keine unmittelbare Wohnbebauung gibt und auch der Gemeindebauhof einen Blick auf die Bebauung hat. Dessen ungeachtet wird die Gemeindeverwaltung in den Benninger Nachrichten nochmals dazu aufrufen, leer stehende Wohnungen und Häuser der Gemeinde als Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Der letzte Aufruf hat wenig Erfolg gebracht, daher ist (leider) nicht von vielen Rückmeldungen auszugehen, gleichwohl eine absolute, dezentrale Unterbringung die besten Chancen für eine gelungene Integration mit sich bringen. Andererseits sind die vorgenannten Zahlen im Vergleich zu sehr vielen anderen Einrichtungen in den Kommunen als absolut verträglich zu bezeichnen. Zwei Mehrfamilienhäuser im Neubaugebiet Seelach kommen ungefähr auf die gleiche Zahl. Um den Neubau zu planen hat die Gemeindeverwaltung mit einigen Baufirmen Kontakt aufgenommen und verschiedene Möglichkeiten im Gremium vorgestellt. In einem neuen Gebäude sieht die Gemeindeverwaltung einen nachhaltigen Nutzen. Derzeit sind die Zimmer und Wohnungen hauptsächlich für Asylbewerber vorgesehen, die sicherlich noch eine Weile dort leben werden. Das Gebäude bietet ebenfalls Platz für Obdachlose. Durch eine flexible Gestaltung der Grundrisse wäre es hier auch möglich, gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt Familien, Paare oder Singles unterzubringen und so einen sozialen Wohnungsbau anbieten zu können. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum steigt immer mehr an. An dieser Stelle könnte eine Möglichkeit geschaffen werden, Wohnungen mit einem niedrigen Standard zu einem niedrigen Preis zu vermieten.
Dadurch, dass die Gemeinde Benningen am Neckar eine Anzahl an Asylbewerber zeitnah aufnehmen muss eine Entscheidung über den Neubau noch in diesem Jahr erfolgen, damit 2018 mit dem Bau begonnen werden kann. Er erläutert anhand einer Bilderpräsentation Baustellen einer Asylbewerberunterkunft in Aichwald und in Eggenstein-Leopoldshafen.
Aus dem Gemeinderat wurde darum gebeten, dass vor der Entscheidung über den Bau einer Asylbewerberunterkunft die Investitions- und Unterhaltungskosten für diese Einrichtung vorgelegt werden, damit klar ist, welche finanziellen Mittel in den nächsten Haushaltsplan eingestellt werden müssen und wer welche Aufgaben künftig übernehmen soll. Die Gemeinde kann mit dem vorhandenen Personal die Betreuung einer neuen Asylbewerberunterkunft nicht übernehmen. Außerdem wurde angeregt, ob nicht ein Standort im Gewerbegebiet Bild III für eine Asylbewerberunterkunft genutzt werden könnte. Ferner wurde eine Unterbringung von 80 Personen an einem zentralen Standort im Hinblick auf die unterschiedlichen nationalen und kulturellen Verhältnisse als problematisch gesehen und eine Unterbringung von maximal ca. 40 Personen an einem Standort als Obergrenze angeregt und zunächst neben dem Gemeindebauhof eine Unterbringungsmöglichkeit für ca. 20 Personen zu schaffen, so dass sich die Gemeindeverwaltung in einem weiteren Schritt Gedanken über weitere dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten machen könnte. Bezahlbaren Wohnraum in der Gemeinde Benningen am Neckar für die Zukunft zu schaffen stellt für den Gemeinderat die zentrale Aufgabe dar. Es wurde um die Erstellung und Vorlage eines Konzepts für den sozialen Wohnungsbau in der Gemeinde von der Gemeindeverwaltung gebeten. Außerdem sollte nicht unter Zeitdruck, sondern in Ruhe eine Entscheidung getroffen werden können. Dabei wurde auch die Möglichkeit einer Erbbaurechtslösung an Private zur Unterbringung von Asylbewerbern angeregt. Ziel ist eine multifunktionale und praktikable Lösung.
Bürgermeister Warthon merkt an, dass mehrere dezentrale Einrichtungen eine teurere Lösung darstellen als die Unterbringung der Asylbewerber in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Haushaltsplan 2017 liegen bereits Investitionsmittel von 1,3 Mio. Euro für den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft vor. Er betont, dass eine Finanzierung gesichert ist und dass die Unterbringung von Asylbewerbern eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist. Außerdem macht er darauf aufmerksam, dass der Gemeinderat bereits seit November 2016 mit den ersten Überlegungen für den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft neben dem Gemeindebauhof konfrontiert wurde und somit über die Situation schon längere Zeit informiert ist. Er hält es für schwierig, die wenigen Restflächen im Gewerbegebiet für eine Asylbewerberunterbringung zu verwenden, zumal eine Vielzahl von interessanten Firmen Gewerbebauplätze von der Gemeinde Benningen am Neckar erwerben möchte. Eine Obergrenze für die Unterbringung von 40 Personen an einem zentralen Standort sieht er nicht, da eine Vielzahl von Kommunen deutlich mehr Personen an einem Standort unterbringen. Es werden nicht nur Männer kommen, sondern auch Familien nachziehen. Er versteht, dass alternative Unterbringungsformen vom Gemeinderat gefordert werden, er kann aber dem Gemeinderat nicht versprechen, dass entsprechende praktikable Lösungen zeitnah umsetzbar sind.
Ordnungsamtsleiterin Wilhelm fügt an, dass eine Gemeinschaftsunterkunft mit lediglich 40 Plätzen nicht die Probleme lösen wird. Wenn die Gemeinde die geforderte Unterbringung nicht schaffen wird, kann der Landkreis der Gemeinde die Personen zur verpflichtenden Unterbringung jederzeit bringen. Sie macht sich Sorgen, wie die Gemeinde kurzfristig eine Lösung finden kann.
Bürgermeister Warthon hält eine Gemeinschaftsunterkunft für 80 Personen für eine vertretbare Lösung.
Ordnungsamtsleiterin Wilhelm stellt den Pakt für Integration vor. Die kommunalen Spitzenverbände und das Land Baden-Württemberg haben diesen vor wenigen Monaten beschlossen. Der Landkreis Ludwigsburg hat in seinen Ausführungen diese Bestimmungen konkretisiert. Hierbei geht es um die Wahrnehmung der Aufgabe der sozialen Flüchtlingsbetreuung in der Anschlussunterbringung. Das Land stellt in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 160 Mio. € für den Pakt für Integration zur Verfügung. 90 Mio Euro werden den Kommunen pauschal mit einem Betrag von 1.125 € pro Person, die in die Anschlussunterbringung geht, erstattet. Weitere 70 Mio. Euro werden jeweils 2017 und 2018 für entsprechende Integrationsförderungsprogramme zur Verfügung gestellt. Davon ist ein Anteil von jährlich 58 Mio. Euro für das Integrationsmanagement vorgesehen. Damit können landesweit rund 1.000 Stellen für entsprechende „Integrationsmanager“ finanziert werden, die Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung betreuen. Darunter fallen sowohl Sozialarbeiter als auch die Integrationsbeauftragten der Kommunen. Eine Aufstockung des Integrationsbeauftragten Herrn Benzler wäre auch eine Möglichkeit gewesen, da er aber bereits zu 100% in den Gemeinden Benningen und Pleidelsheim beschäftigt ist, ist das nicht umsetzbar.
Herr Benzler erläutert die soziale Flüchtlingsunterbringung. Grundsätzlich ist der Landkreis für die soziale Betreuung in der Anschlussunterbringung zuständig. Diese Aufgabe wurde vom Landkreis bisher auch übernommen. Der zuständige Sozialarbeiter für die Flüchtlinge in Benningen sitzt in Pleidelsheim. Dorthin kommen die Flüchtlinge nicht mit einer direkten Verbindung des ÖPNV, sodass im Alltag die Asylbewerber zu ihm kommen. Diese Zuständigkeit entlastet den Integrationsbeauftragten vor Ort nicht. Durch die Förderung des Pakts für Integration hat das Land nun den Städten und Gemeinden den Vorrang zur Wahrnehmung der sozialen Flüchtlingsbetreuung in der Anschlussunterbringung eingeräumt. Um die Zuständigkeit zu bekommen, muss die Kommune beim Land einen Förderantrag für die Schaffung einer Stelle für einen Integrationsmanager stellen. Der Landkreis wird die Betreuung der Flüchtlinge nur fortsetzen, soweit kreisangehörige Städte und Gemeinden dies nicht fortan selbst übernehmen. Es können ausschließlich Vollzeitstellen beantragt werden, daher hat die Stadt Freiberg am Neckar angefragt, ob sich die Gemeinde Benningen am Neckar eine Kooperation vorstellen könnte. Dort würde eine Vollzeitstelle geschaffen werden, die Gemeinde Benningen am Neckar würde aus heutiger Sicht 25% der Kosten tragen, die Person wäre dann z.B. an zwei Vormittagen in den Unterkünften der Gemeinde Benningen am Neckar. Es ist auch möglich, gemeinsam mit dem Landkreis die Aufgabe zu übernehmen, allerdings ist die Voraussetzung, dass ein Flüchtling einem Integrationsmanager zugeordnet ist. Für jeden Flüchtling muss ein Integrationsplan aufgestellt werden, der die Gesamtbetreuung eines Flüchtlings dokumentiert. Ein Integrationsmanager muss somit die gesamte Betreuung und somit alle Aufgaben für den einzelnen Flüchtling übernehmen. In den Verwendungsnachweisen muss dargelegt werden, dass diese Dokumentation im Einzelfall stattgefunden hat. Es ist also nicht möglich die Aufgaben aufzuteilen, sondern die Personen müssen genau zugeordnet werden. Bei einer Kooperation mit dem Landkreis müssen vielmehr die Flüchtlinge aufgeteilt werden.
Um frühzeitig planen zu können, möchte der Landkreis von den Kommunen bis spätestens zum 30.09.2017 eine Rückmeldung, wie die zukünftige soziale Betreuung erfolgen soll. Eine weitere Person vor Ort wäre sinnvoll, die auch in die Flüchtlingsunterkünfte geht und einen noch intensiveren Kontakt zu den Asylbewerber aufbauen kann. Ferner erhofft er sich ein Konzept für jeden einzelnen Asylbewerber. Eine weitere hauptamtliche Stelle mit 25 Prozent vor Ort in der Gemeinde Benningen am Neckar ist aus seiner Sicht besser, als mit den Sozialarbeitern des Landkreises in einem Büro in Pleidelsheim zusammenzuarbeiten.
Bürgermeister Warthon könnte sich eine interkommunale Lösung mit der Stadt Freiberg am Neckar vorstellen. Dadurch könnte der Arbeitskreis Asyl entlastet werden und die Gemeindeverwaltung wäre in der sozialen Flüchtlingsunterbringung verstärkt vor Ort. Er geht davon aus, dass die Zusammenarbeit eines künftigen Integrationsmanager, Integrationsbeauftragten und Arbeiskreis Asyl funktionieren wird. Er möchte heute eine grundsätzliche Entscheidung, um in die weiteren Verhandlungen eintreten zu können. Die Details und der Umfang der Stelle für den Integrationsmanager können noch abgestimmt werden.
Aus dem Gemeinderat wurde das Konzept befürwortet. Der Gemeinderat könnte sich auch noch einen höheren Stellenanteil für einen Integrationsmanager vorstellen. Es wurde nachgefragt, ob die Fördermittel ausreichend sind, so dass auf die Gemeinde Benningen am Neckar keine weiteren Kosten für die Stelle des Integrationsmanagers zukommen.
Bürgermeister Warthon geht davon aus, dass mit den Fördermitteln die Kosten für den Integrationsmanager nahezu abgedeckt sind
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Gemeinde Benningen am Neckar beabsichtigt, interkommunal die Stelle eines Integrationsmanagers zu installieren.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, ein Konzept auszuarbeiten.
Friedhof Benningen am Neckar
-Platzgestaltung bei den Urnenwänden
Bürgermeister Warthon stellt anhand einer Präsentation die Platzgestaltung bei den Urnenwänden am Friedhof Benningen am Neckar vor. Im Rahmen der Erweiterung des Friedhofes im Jahr 2004 wurden zunächst zwei Urnenwände installiert, nachdem im Jahr 2002 bereits im alten Friedhofteil zwei Urnenwände (jeweils 21 Gräber) erstellt wurden. In der Erweiterungsfläche des Friedhofs waren weitere Urnenwände vorgesehen, welche nach Bedarf angeschafft werden sollten. Dies sah die Gesamtkonzeption des zweiten großen Bauabschnitts 2004 vor; die Fundamente waren seinerzeit schon vorgesehen. Im Jahr 2011 wurden aufgrund der schnell angestiegenen und mittlerweile großen Nachfrage nach Urnenbestattungen schon drei weitere Urnenwände auf dem neuen Friedhofsteil realisiert.
Als abzusehen war, dass die nun vorhandenen Urnenwandgrabstellen bei Weitem nicht ausreichen würden, gab es die Überlegung, eine Fläche im neuen Friedhofsteil nur für Urnenwände vorzusehen. Dafür gab es eine Konzeption, die das Aufstellen an der östlichen Ecke der zweiten Terrasse vorsah. Dabei sollten mehrere Wände in U-Form angeordnet werden. Der erste Teil erfolgte schon im Jahr 2016; die weiteren drei Grabstellen wurden in den vergangenen Wochen unter Mithilfe des Gemeindebauhofes erstellt. Damit diese Ecke des Friedhofs fertig gestellt werden kann, sollte der sich nun ergebende Platz ansprechend gestaltet werden. Dieser sieht einen Baum mit umlaufender Bank vor. Die Gemeindeverwaltung würde anstatt des Asphaltbelags lieber eine ansprechende, gepflasterte Fläche zur Ausführung bringen. Darüber hinaus sind evtl. kleinere Bepflanzungen zwischen den Urnenwänden vorgesehen. Derzeit wird auch überprüft, inwieweit der Gemeindebauhof selbst diese Arbeiten ausführen könnte. Ein Ausschreibung und Vergabe wäre dann nicht notwendig.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Dem Gestaltungskonzept wird mit der Pflasterung der Fläche zugestimmt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Platzgestaltung an den Urnenwänden vorzunehmen.
Baugesuche
Der Gemeinderat erteilt das erforderliche Einvernehmen für zwei Baugesuche und stimmt einem Bauvorhaben nach § 30 Baugesetzbuch zu.
Sonstiges
Situation Bolzplätze an der Gemeindehalle
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass der Gemeinderat in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung der Verwaltung den Prüfauftrag gegeben hat, ob neben dem bestehenden Bolzplatz noch ein zweiter Bolzplatz in diesem Bereich geschaffen werden kann. Dies wird die Gemeindeverwaltung prüfen und im Gemeinderat darüber berichten.
Veranstaltung „Heimat neu denken“
Bürgermeister Warthon macht auf die Veranstaltung „Heimat neu denken“ am Donnerstag, 21. September 2017 in der Kelter aufmerksam, bei der die Landtagspräsidentin Frau Aras bei einer Podiumsdiskussion vor Ort sein wird. Es sind noch Plätze für die Veranstaltung vorhanden, wobei um Voranmeldung bei der Gemeindeverwaltung gebeten wird.
Kontakt
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