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Aus dem Gemeinderat vom 23.07.2007

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.07.2007 folgende Punkte beraten und beschlossen:

Örtliche Nahversorgung bzw. Einkaufssituation in Benningen

Bürgermeister Klaus Warthon erläuterte ausführlich die Entstehungsgeschichte zur Ansiedlung eines „Bonus-Marktes“ in der Ludwigsburger Str. 13. Seit Ende 2002 steht die 255 m² große Ladenfläche, die einem Stuttgarter Rechtsanwalt gehört, leer. Trotz intensiver Versuche der Gemeindeverwaltung, einen neuen Betreiber zu finden, hat sich in den vergangenen Jahren nichts getan. Seit Frühjahr 2007 finden nun Gespräche mit der Firma sbr gGmbH statt, die in Stuttgart und in einigen Kommunen in Württemberg mittlerweile 17 „Bonus-Märkte“ betreibt, die von der bekannten Firma Rewe beliefert werden. Das Konzept dieser gemeinnützigen GmbH sieht vor, mit Langzeitarbeitslosen oder Hartz IV-Empfängern solche Läden zu betreiben. Eine Voraussetzung dafür ist aber, dass von kommunaler Seite eine Ausfallbürgschaft in der Größenordnung von 100.000 € vorliegt. Nachdem die Bundesagentur für Arbeit in Ludwigsburg ihre Mitarbeit signalisiert hat und eine Einigung zwischen der Firma sbr gGmbH und dem Grundstückseigentümer hinsichtlich der Miethöhe vorliegt, sei es nun an der Gemeinde, die kommunalpolitisch schwierige Entscheidung zu treffen, ob diese Ausfallbürgschaft gewährt werden soll oder nicht, so Bürgermeister Klaus Warthon. Der Schultes ging in seinem Vortrag auch auf die Argumente pro und contra einer solchen Bürgschaft ein. So sei ein neuer Lebensmittelmarkt klar eine Konkurrenz zu anderen Einzelhändlern und Märkten. Darüber hinaus greife die Gemeinde mit der Gewährung einer Bürgschaft in den Markt ein und nehme dabei ein finanzielles Risiko auf sich. Darüber hinaus kommen Gewerbetreibende in Benningen nicht in den Genuss einer kommunalen Absicherung. Auf der anderen Seite ist die Ansiedlung eines „Bonus-Marktes“ vielleicht die letzte Chance, einen Lebensmittelladen in den alten Ortskern zu bekommen. Davon profitieren die Menschen im unteren Ortsteil, insbesondere diejenigen, die zu Fuß einkaufen müssen. Mit einem neuen Lebensmittelladen wird auch eine Belebung des Dengelbergs erhofft. Dies sehen auch die Einzelhändler dort so. Nicht zu vergessen ist, so Bürgermeister Klaus Warthon weiter, dass Hartz IV-Empfängern und Auszubildenden eine neue berufliche Perspektive geboten wird. „Die Gemeindeverwaltung schlägt Ihnen daher vor“, so der Schultes, „die Ausfallbürgschaft zu gewähren“.

Von Seiten des Gemeinderates wurde das Projekt mehrheitlich begrüßt. Die Gewährung der Bürgschaft müsse man, so einige Gemeinderäte weiter, relativieren, da nicht ein Gewerbe, sondern eine gemeinnützige GmbH unterstützt werde. Auch das finanzielle Risiko wurde als eher gering gewertet, da sich die Bürgschaft pro Jahr um 20.000 € abschmelze und insbesondere im Verbund mit dem seit 01. Mai 2007 betriebenen „Bonus-Markt“ in Freiberg Synergieeffekte zwischen den beiden Läden greifen könnten. Darüber hinaus gab es aber auch Stimmen, die den Eingriff der Gemeinde durch die Übernahme der Bürgschaft in den ohnehin umkämpften Markt als problematisch bewerteten. So sei die Gefahr gegeben, dass der zweite Supermarkt im Gewerbegebiet „Bild II“ Umsatzeinbußen verzeichnen könnte. Bürgermeister Klaus Warthon erläuterte außerdem, dass es im Gewerbegebiet „Unteres Wörth/Allmanden“ (früheres „Pfisterergelände“) die Anfrage eines Discounters für eine Bebauung auf einem Landkreis-Grundstück gibt.

Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Gemeinderat bei einer Gegenstimme, die Ausfallbürgschaft in der Größenordnung von 100.000 € für die Erstausstattung des „Bonus-Marktes“ zu gewähren. Bürgermeister Klaus Warthon wies darauf hin, dass dieser Bürgschaft die Rechtsaufsichtsbehörde (Kommunalamt) im Landratsamt Ludwigsburg noch zustimmen müsse. In Vorgesprächen mit den Verantwortlichen dort sei jedoch „grünes Licht“ signalisiert worden. Der Schultes ging davon aus, dass noch im Herbst diesen Jahres der „Bonus-Markt“ seine Pforten in der Ludwigsburger Str. 13 öffnen könne.

Erste Nachtragshaushaltssatzung 2007

In den vergangenen Jahren musste die Gemeinde keinen Nachtragshaushaltsplan erlassen. Auf Grund des im Haushaltsplan festgelegten Höchstbetrages der Kassenkredite ist nun im Jahr 2007 eine solche Nachtragssatzung notwendig, da sich gezeigt hat, dass dieser Betrag nicht ausreicht. Bürgermeister Klaus Warthon und Kämmerer Stefan Kegreiß gingen darauf ein, dass im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushaltsplan die sich bisher abzeichnenden Änderungen berichtigt werden müssen. Der Kämmerer führte aus, dass auf Grund der konjunkturellen Entwicklung bei den Steuereinnahmen und den Positionen im kommunalen Finanzausgleich deutliche Verbesserungen im Vergleich zum Haushaltsplan vorliegen. So könne der Ansatz der Grundsteuer von 620.000 € auf 650.000 € erhöht werden und der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sogar um 100.000 €. Nachdem auch im kommunalen Finanzausgleich mehr als 100.000 € Mehreinnahmen zu erwarten seien, wird sich die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt als wichtigste Kennziffer im kommunalen Haushaltsplan um fast 250.000 € erhöhen. Dies ist in Anbetracht der Tatsache, dass in den vergangenen Jahren der Verwaltungshaushalt rote Zahlen geschrieben hat, sehr erfreulich. Im Vermögenshaushalt wurden einige Ansätze korrigiert. So konnte beispielsweise die Summe für die Sanierung des Neckarsteges gestrichen werden, da diese Maßnahme erst im Jahr 2008 ausgeführt wird. Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig die erste Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan. Dabei erhöhen sich die Einnahmen um 249.000 € im Verwaltungshaushalt und um 109.100 € im Vermögenshaushalt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite liegt nun bei 2,5 Millionen Euro (anstatt 1,59 Millionen Euro). Die Hebesätze bleiben unverändert. Bürgermeister Klaus Warthon wies darauf hin, dass die erste Nachtragshaushaltssatzung und der Haushaltsplan der Rechtsaufsichtsbehörde übersandt werden, die die Gesetzmäßigkeit bestätigen und den Höchstbetrag der Kassenkredite genehmigen muss.

Jahresrechnung 2006

Bürgermeister und Kämmerer stellten die Ergebnisse des Haushaltsjahres 2006 dar. So weist das Volumen des Verwaltungshaushaltes eine Summe von 7.594.357,29 € und des Vermögenshaushaltes von 3.315.333,05 € aus. Die wichtige Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt wurde mit 279.307,79 € (Plan 4.000 €) abgerechnet. Für die Finanzierung der Investitionen im Vermögenshaushalt musste eine Rücklagenentnahme von 151.921,15 € vorgenommen und ein Fehlbetrag von 311.046,30 € ausgewiesen werden. Kämmerer Stefan Kegreiß erläuterte an Hand einiger Schaubilder die wichtigsten Änderungen zwischen dem Haushaltsplan und der Jahresrechnung 2006. Auf der einen Seite musste ein drastischer Rückgang bei der Gewerbesteuer beklagt werden. So lag die endgültige Abrechnung um über 130.000 € unter dem Ansatz. Auf der anderen Seite wurde dieser „Verlust“ durch Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (185.000 €) und im kommunalen Finanzausgleich (145.000 €) mehr als nur kompensiert. Die bereits angesprochene Zuführungsrate sei seit dem Rechnungsjahr 2001 erstmals wieder so, dass die gesetzlichen Bestimmungen (Deckung der Tilgungsleistung) erreicht würden. Dies, so Bürgermeister Klaus Warthon, sei auch in Zukunft wichtig, da man aus dem Verwaltungshaushalt heraus Finanzierungspotential für Maßnahmen im Vermögenshaushalt erwirtschaften sollte, insbesondere im Hinblick auf den anstehenden Umbau der Gemeindehalle. Seit dem Jahr 2004 mussten auch keine neuen Darlehen im Kämmereihaushalt aufgenommen werden, so dass die Verschuldung um ca. 180.000 € reduziert werden konnte. Damit beträgt die Verschuldung pro Einwohner im Kämmereihaushalt nunmehr 368,-- € (406,-- € im Vorjahr). Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen ging der Kämmerer auf die günstige Personalkostenquote und auf die wichtigsten Kostendeckungsgrade bei den öffentlichen Einrichtungen ein. Von Seiten des Gemeinderates wurde positiv bemerkt, dass die Verschuldung zurückgegangen ist und darüber hinaus in einem späteren Tagesordnungspunkt über eine außerordentliche Schuldentilgung nachgedacht wird. Außerdem müsse man sich in Anbetracht der Zahlen im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2008 Gedanken über die anstehenden Projekte und die Finanzierungsmöglichkeiten (Steuern und Gebühren) machen. Bei einer Gegenstimme beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die Jahresrechnung 2006.

Jahresabschluss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2006

Kämmerer Stefan Kegreiß erläuterte die Zahlen aus der Bilanz, die eine Summe von 8.572.663,65 € aufweist. Dabei wurden Rückstellungen in Höhe von 41.496,80 € aufgelöst. Seit dem Jahr 2003 sind im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Kostenüberdeckungen vorhanden, die im Laufe der Jahre abgebaut und an den Bürger wieder „zurückgegeben“ werden. Dies geschieht dadurch, dass der Abwasserpreis entsprechend reduziert wird. Für das Jahr 2006 sind nunmehr noch Kostenüberdeckungen in Höhe von 98.322,69 € vorhanden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Jahresabschluss 2006 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung.

Jahresabschluss Eigenbetrieb Wasserversorgung 2006

Die Bilanzsumme im Eigenbetrieb Wasserversorgung liegt bei 2.480.299,73 €. Festgestellt wurde ein Jahresergebnis von minus 44.247,24 €, welches auf das neue Wirtschaftsjahr (2007) vorgetragen werden muss. Anders als beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung gibt es im Eigenbetrieb Wasserversorgung mittlerweile Kostenunterdeckungen von zusammengerechnet 176.649,67 €. Im Jahr 2006 war eigentlich geplant, diese Kostenunterdeckung abzubauen. Das Jahresergebnis zeigt jedoch, dass sich die Verluste weiter erhöht haben. Der Hauptgrund dafür ist darin zu sehen, dass sich die Wasserverkäufe nicht so entwickelt haben, wie dies vorgesehen war. Dabei spielt eine große Rolle, dass vor allem der August 2006 sehr verregnet war. Ein weiterer Grund ist das vorhandene Schwundwasser. Das ist die Differenz zwischen der von der Gemeinde von der Bodensee-Wasserversorgung eingekauften Wassermenge zur tatsächlich an die Einwohner in Benningen verkauften Wassermenge. Die Schwundwasserquote erreichte im Jahr 2006 einen Wert von 13,5 %. Damit liege man, so Bürgermeister Klaus Warthon, im Vergleich mit anderen Kommunen zwar immer noch recht gut; auf der anderen Seite gab es in Benningen aber auch schon Wasserverluste, die unter 5 % gelegen seien. Es müsse das Ziel sein, diese Quote wieder unter 10 % zu drücken, so der Schultes weiter. Der Kämmerer erläuterte, dass zum Jahresende 2005/2006 der Wasserbezug der Gemeinde ungewöhnlich hoch war, da ein großer Rohrbruch auf dem Markungsgelände vorhanden war, der zunächst nicht geortet werden konnte. Aus diesem Grund bat die Gemeinde in den Benninger Nachrichten Anfang 2006 die Bevölkerung um Mithilfe. Dieser Aufruf hatte Erfolg, als kurze Zeit später ein großer Wasserrohrbruch durch die Aufmerksamkeit der Bürger entdeckt wurde. Danach war es möglich, die schadhafte Stelle zu sanieren. Ab März 2006 reduzierte sich der Wasserbezug dann deutlich. Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig den Jahresabschluss 2006 des Eigenbetriebs Wasserversorgung.

Satzung zur Änderung der Satzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“

Die Gemeinde Benningen am Neckar beabsichtigt in naher Zukunft umfangreiche Erneuerungsmaßnahmen am Rathaus. Schwerpunkte des Vorhabens liegen im Bereich der Haustechnik sowie der Verbesserung des Energiehaushalts und Wärmeschutzes. Um zur Realisierung der geplanten Sanierungsmaßnahmen Fördermittel der städtebaulichen Erneuerung einsetzen zu können, ist die Erweiterung des Sanierungsgebiets durch Satzungsbeschluss erforderlich, so Kämmerer Stefan Kegreiß. Der Gemeinderat beschloss aus diesem Grund ohne Diskussion einstimmig, das Sanierungsgebiet „Ortskern II“ auf die Studionstraße und das Gebäude Nr. 10 auszuweiten. Weitere Absprachen hinsichtlich der Förderfähigkeit müssen nun zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Regierungspräsidium Stuttgart getroffen werden.

Bebauungsplan „Krautlose“, 4. Änderung

Der Gemeinderat hatte bereits im Jahr 2000 einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Krautlose“ gefasst, durch den die Nutzung des Gewerbegebietes in Teilbereichen eingeschränkt werden sollte. Um die großflächige Ansiedlung von möglicherweise weiteren Abfallbetrieben zu verhindern, soll der im Wesentlichen noch ungenützte Teilbereich des Gebiets eingeschränkt werden. Der ursprüngliche Bebauungsplan „Krautlose“ ist im Jahr 1996 in Kraft getreten. Die damals vorgesehene Bebauungsplanänderung soll nun durchgeführt werden. Der Geltungsbereich nach den Lageplänen entspricht einer Fläche von 15.000 m². Da es sich nach Aussagen des Städteplaners Herrn Heuckeroth vom Büro Rauschmaier um ein bebautes Gebiet handelt, kommt im Zuge einer ordnungsgemäßen Abwägung im weiteren Bebauungsplanverfahren einer „erkennbaren Bestandsaufnahme“ der vorhandenen Gewerbebetriebe eine besondere Bedeutung zu. Das private Interesse am Erhalt der bestehenden baulichen Nutzungsrechte ist mit dem öffentlichen Interesse an einer städtebaulichen Neuordnung des Plangebietes abzuwägen. Herr Heuckeroth erläuterte an Hand des aufgelegten Planes, auf welchen Bereichen nun welche Nutzungen möglich wären. In der Diskussion warfen einige Gemeinderäte die Frage auf, ob es richtig sei, den bestehenden Abfallwirtschaftsbetrieb in seiner Erweiterung einzuschränken. Die Gemeindeverwaltung entgegnete, dass sich die Firma flächenmäßig nach Süden hin fast verdoppeln könne, der westliche Teil aber für andere Nutzungen vorgesehen werden soll. Darüber hinaus kämen im Bebauungsplanverfahren selbst Anregungen, die im weiteren Fortgang im Gremium wieder beraten und beschlossen werden müssen. Bei drei Gegenstimmen wurde der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplans „Krautlose“ gefasst und gleichzeitig beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer zweiwöchigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planänderung durchzuführen.

Bebauungsplan „Steinlanden-Süd“ mit örtlichen Bauvorschriften, 2.Änderung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2007 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Steinlanden-Süd“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in Form einer zweiwöchigen Planauflage statt. Stellungnahmen von Bürgern wurden dabei nicht vorgebracht. Die Bebauungsplanänderung zielt auf die Grundstücke nördlich der Max-Planck-Straße zwischen der Lembergerstraße und der Straße Im Seelach ab. Hier sind weiterhin Einfamilienhäuser, allerdings mit anderen Maßen, geplant. So sind dort Einfamilienhäuser mit Zeltdach vorgesehen. Herr Heuckeroth vom Büro Rauschmaier ging nochmals detailliert auf die Planung ein. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan.

Außerordentliche Tilgung von Darlehen im Kämmereihaushalt

Die Zinsbindung von zwei Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Landesbank Baden-Württemberg laufen zum 15.08. bzw. 17.11.2007 aus. Im Haushaltsplan war vorgesehen, dass diese Darlehen außerordentlich getilgt werden. Dabei handelt es sich um insgesamt knapp 275.000 €. Damit wird die Verschuldung im Kämmereihaushalt weiter gesenkt. Der Gemeinderat beschloss dies einstimmig.

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen in Weinbergsteillagen

Der Gemeinderat hatte die Weinbergsteillagen-Förderung seit dem Jahr 2004 wegen finanzieller Probleme ausgesetzt. Im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2007 wurde aus dem Gemeinderat heraus der Antrag gestellt, dieses Programm wieder aufleben zu lassen, allerdings mit einem maximalen Förderbetrag von 500,--€ je Mauer und insgesamt 3.000 € pro Jahr. Die Gemeindeverwaltung hat in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass es mit Zuschussprogrammen der Europäischen Union Abstimmungsschwierigkeiten gibt. Allerdings haben auch andere Weinbaugemeinden weiterhin ihr eigenes Förderprogramm. Der Gemeinderat beschloss, dieses Förderprogramm wieder einzusetzen. Die Gemeindeverwaltung wird über die Anzahl der Anträge berichten.

Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung

Die Erschließungsbeitragssatzung in Benningen muss auf das neue Kommunalabgabengesetz angepasst werden. Dabei müssen zwei Paragrafen geändert werden. Es handelt sich um § 5, wonach sich die Gemeinde zukünftig mit 5% an den beitragsfähigen Erschließungskosten beteiligen wird. Die alte Gesetzesgrundlage Baugesetzbuch hatte seinerzeit noch 10 % vorgesehen. Der Gemeinderat erließ einstimmig die Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung. Eine Veröffentlichung in den Benninger Nachrichten ist bereits letzte Woche erfolgt.

Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung

Lediglich redaktionelle Änderungen mussten auch in der Hundesteuersatzung vorgenommen werden. Dies hat ebenfalls mit der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2006 zu tun. So wurden dort die Paragrafen 3, 5, 6, 11, 12 und 13 geändert. Die Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung wurde einstimmig erlassen und bereits in den Benninger Nachrichten in der vergangenen Woche veröffentlicht.

Annahme einer Spende

Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen ist der Gemeinderat verpflichtet, Spenden anzunehmen. Die Gemeindeverwaltung trug vor, dass die Kreissparkasse Ludwigsburg anlässlich des Fleckalaufs eine Spende in Höhe von 300,-- € gewährt habe. Der Gemeinderat nahm diese einstimmig an.

Bauvorhaben

Der Gemeinderat fasste die Beschlüsse über zwei Baugesuche.

Bekanntgaben

Bürgermeister Klaus Warthon bedankte sich bei allen, die an der sehr gelungenen Veranstaltung zur Amtseinsetzung des Bürgermeisters am 09. Juli 2007 im Willy-Weller-Saal in der Sporthalle in der Au beteiligt waren, insbesondere für die Moderation der stellvertretenden Bürgermeisterin Gabriele Kölbel-Schmid.

Darüber hinaus verwies er auf zwei Presseartikel, die sich mit dem Landschaftspark Neckar und den Planungen auf der Marbacher Seite beschäftigten. Der Benninger Gemeinderat, so der Bürgermeister weiter, werde sich mit diesem Thema im zweiten Halbjahr 2007 beschäftigen. Dabei geht es um die Frage, wie der Neckar als wichtiger Flusslauf in der Region Stuttgart aufgewertet werden kann und welche Beiträge von den Städten und Gemeinden dafür geleistet werden können.

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