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Aus dem Gemeinderat vom 19.01.2004 und 26.01.2004

Der Gemeinderat hat in seinen öffentlichen Sitzungen am 19. Januar und 26. Januar 2004 folgende Punkte beraten und beschlossen:

Haushaltsplan 2004 sowie Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2004

Die Gemeindeverwaltung hatte den Entwurf des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der letzten Sitzung des Jahres 2003, am 08. Dezember, eingebracht. In der ersten Sitzung des Jahres 2004 wurden schließlich die Anträge der Fraktionen beraten:

Die CDU-Fraktion hatte beantragt, den im Entwurf der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 2,5 Millionen Euro auf 2 Millionen Euro zu begrenzen. Bürgermeister Warthon führte in der Sitzung aus, dass auf Grund der zu erwartenden Kassenlage der Höchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro festgeschrieben werden sollte, um im Laufe des Jahres entsprechend flexibel zu sein. Sollte nämlich ein geringerer Betrag nicht ausreichen, wäre die Gemeinde gezwungen, unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, was mit relativ viel Aufwand verbunden sei. Die Höhersetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite bedeute ja nicht automatisch, dass sie ständig und vollständig in Anspruch genommen würden. Die kassenmäßige Lage in Benningen würde sich ohnehin verbessern, wenn die zur Deckung eingeplanten Grundstückserlöse hauptsächlich im Gewerbegebiet "Bild II" realisiert werden könnten. Auf Grund der äußerst geringen Verzinsung der Kassenkredite (2,2 %) gäbe es keine wirtschaftlichere Alternative für die Zwischenfinanzierung. Die CDU-Fraktion zog daraufhin ihren Antrag zurück.

Ein weiterer Antrag sah vor, die Erweiterung des Friedhofes (1. Bauabschnitt) in 2 Teilbereiche aufzuteilen, um somit die Ausgaben im Jahr 2004 auf 200.000 EUR zu begrenzen. Zusätzlich sollten die ausgewiesenen Urnenwände nur nach Bedarf installiert werden. Die Gemeindeverwaltung führte aus, dass eine komplette Abwicklung dieses ersten Bauabschnittes (östlicher Bereich) im Jahr 2004 die wirtschaftlichsten Preise ergeben würde. Würde man diese Maßnahme über den Winter 2004/2005 laufen lassen, wäre mit einigen Mehrkosten zu rechnen. Darüber hinaus hat die Gemeinde im Jahr 2003 auch einen Zuschussbetrag für die gesamte Maßnahme in Höhe von 100.000 EUR zugesagt bekommen, den sie im Falle der Splittung voraussichtlich nicht vollständig abrufen könnte. Hinsichtlich der Thematik Urnenwände bestätigte die Gemeindeverwaltung, dass auf Grund der im Jahr 2002 neu geschaffenen Urnenwände derzeit kein Bedarf sei, sofort weitere herzustellen. Da der erste Bauabschnitt aber mehrere Stützmauern vorsieht und die Urnenwände in diese integriert werden müssen, ist es sinnvoller, diese gleich zu bauen. In diesem Zusammenhang muss man auch bedenken, dass nach Fertigstellung der Mauern und dem Anlegen der Grabfelder es nur schwer möglich ist, nochmals mit schweren Baufahrzeugen in die Erweiterungsfläche einzufahren. Der Antrag der CDU-Fraktion wurde bei 8 Nein- und 5 Ja-Stimmen abgelehnt.

Der dritte und letzte Antrag der CDU-Fraktion sah vor, die Maßnahme Blumenstraße, die im Haushaltsplanentwurf mit 100.000 EUR vorgesehen war, zeitlich um ein weiteres Jahr zu schieben. Die Gemeindeverwaltung machte in ihrer Stellungnahme deutlich, dass die Maßnahme Blumenstraße nicht zum ersten Mal im Haushalt erschienen ist, sondern schon in den beiden letzten Jahren vorgesehen war. Die gemäß der Eigenkontrollverordnung durchgeführten Kanalaufnahmen hätten im Bereich der Blumenstraße gravierende Schäden gezeigt, die sich seit der Befahrung vor einigen Jahren sicherlich nicht verbessert hätten. Von Seiten der anderen Fraktionen wurde auch argumentiert, dass die Nähe zum Tiefbrunnen Rennwiesen zu beachten sei, wo die Gemeinde für den Notfall die Wasserversorgung betreiben müsste. Der Löwenanteil der Maßnahme stecke ohnehin bei den Eigenbetrieben Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Im Hinblick auf noch weiter zu sanierende Straßen in Benningen müsste es als sinnvoll erachtet werden, im Jahr 2004 wenigstens eine Maßnahme durchzuführen. Der Antrag der CDU-Fraktion wurde dann bei 7 Nein- und 6 Ja-Stimmen abgelehnt.

Von Seiten der Freien Wähler-Fraktion wurde in der Sitzung selbst noch das Thema Steillagenförderung angesprochen. Bürgermeister Klaus Warthon erklärte, dass ihm die Streichung dieser Fördergelder auch sehr schwer falle. Im Hinblick darauf, dass man im Verwaltungshaushalt ohnehin kaum noch Einsparmöglichkeiten hätte, würde es besonders schmerzen, in diesem für die Gemeinde Benningen so wichtigen Bereich zu kürzen. Nachdem aber auch die Vereinsförderung weiterhin nur im Jugendbereich gewährt wird und die Zuschüsse für Freizeiten und Schullandheimaufenthalte wegfallen, sei es schwierig zu vermitteln, wieso gerade noch im Bereich Steillagenförderung Gelder fließen sollen. Darüber hinaus hätte die Gemeinde die Zuschüsse für die Weinberghut im Haushalt zur Verfügung gestellt, was den Wengertern in Benningen zu Gute kommt. Der Antrag, die Steillagenförderung dennoch in den Haushaltsplan mit einer Summe von 2000.-- EUR zu integrieren, wurde bei Stimmengleichheit von 6 Nein- und 6 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

In der Gemeinderatssitzung am 26.01.2004 wurde dann der Satzungsbeschluss für die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und für die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen. Die Haushaltssatzung weist Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 8.781.875 EUR vor. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 6.962.540EUR und auf den Vermögenshaushalt 1.819.335 EUR. Zur Deckung von Ausgaben im Vermögenshaushalt ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 567.635 EUR vorgesehen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen liegt bei 3.840.000 EUR. Der Höchstbetrag der Kassenkredite soll gemäß Haushaltssatzung auf 2,5 Millionen Euro festgesetzt werden. Die Hebesätze bei den Realsteuern liegen bei 300 % (Grundsteuer A), 360 % (Grundsteuer B) und 340 % (Gewerbesteuer). Im Vergleich zum Haushaltsplan 2003 wurde die Grundsteuer B um 40 Prozentpunkte angehoben.

Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden mit einem Volumen von 715.550 EUR bzw. 1.232.250 EUR beschlossen.

Auf Grund der Vorgaben im Haushaltsplan musste das Gremium im Anschluss noch offiziell die Aussetzung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für die Wiederherrichtung von Weinbergen bzw. Weinbergmauern und Wasserstaffeln in Weinbausteillagen für das Jahr 2004 beschließen. Gleiches gilt für die Richtlinien der Schullandheimaufenthalte und Jugendfreizeiten. Wie im vergangenen Jahr beschloss der Gemeinderat auf Grund der Haushaltsvorgabe die Beschränkung der Vereinsförderung im Jahr 2004 auf die Jugendförderung. Die Gemeindeverwaltung machte deutlich, dass mit den Beschlüssen nur das Haushaltsjahr 2004 betroffen sei und man zumindest die Hoffnung habe, im Jahr 2005 das eine oder andere Förderprogramm wieder zu verbessern.

Einwohnerfragestunde

In der ersten Sitzung eines jeden Quartales ist eine Einwohnerfragestunde vorgesehen. In der Sitzung am 19. Januar wurde diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen.

Bebauungsplan "Kirchtal/Lug III" mit örtlichen Bauvorschriften - 3. Änderung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2003 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Kirchtal/Lug III" gefasst. Danach war der Bedarf einer anderen Bebauung erkennbar, weshalb der Plan überarbeitet wurde. Der ursprünglich als Satzung beschlossene Bebauungsplan wurde nicht veröffentlicht und ist nicht in Kraft getreten. Die Gemeindeverwaltung und Herr Heuckeroth vom Büro Rauschmaier stellten nun die veränderte Planung, die ein großzügiges Einfamilienhaus auf dem Areal des ehemaligen Spielplatzes Hermannstraße vorsieht, vor. Der entsprechende Plan wurde bereits in den Benninger Nachrichten in der vergangenen Woche veröffentlicht. Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme, den veränderten Entwurf des Bebauungsplans "Kirchtal/Lug III" zu bewilligen und gleichzeitig nach den Vorschriften des Baugesetzbuches erneut öffentlich auszulegen.

Baugesuche

In beiden Gemeinderatssitzungen wurde insgesamt über 5 Baugesuche beraten. Dabei ging es auch um den Antrag auf Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (vom 17.01.2001), betreffend eine Papiersortieranlage in bestehender Halle und Baugenehmigung (28.03.2003) bezüglich der Errichtung einer Umschlaghalle, jeweils auf dem Grundstück Beihinger Str. 150. Die Verlängerung des immissionsschutzrechtlichen Antrages bzw. der Baugenehmigung wurde bereits in der Sitzung am 17.11.2003 beraten. Nachdem in dieser Sitzung einige Fragen offen geblieben waren, wurde der Tagesordnungspunkt seinerzeit vertagt. Das Landratsamt wies inzwischen in einem Schreiben gegenüber der Gemeindeverwaltung darauf hin, dass das Einvernehmen der Gemeinde nicht erforderlich sei. Auf Grund der Historie in Sachen "Pfisterergelände" sei man jedoch an einer einvernehmlichen Entscheidung mit der Gemeinde interessiert. Aus dem Gemeinderat wurde deutlich, dass man für den Fall, dass das Einvernehmen notwendig sei, dieses nicht erteilen möchte. Einige Gemeinderäte wiesen auch darauf hin, dass es ja im Landratsamt eine Interessenkollision zwischen verschiedenen Ämtern gibt. Ende November hatte die Gemeinde eine Fahrzeugzählung beim Pfisterergelände durchgeführt, um einmal festzustellen, wie viele Fahrzeuge tatsächlich zum Grundstück zu- und abfahren und welche davon aus Freiberg und welche aus Benningen kommen. Bei dieser Stichprobe konnte festgestellt werden, dass ca. 10 % mehr Fahrzeuge unterwegs waren als genehmigt. Außerdem wurde angezweifelt, dass die angegebenen Umschlagsmengen der Realität entsprechen. Bürgermeister Klaus Warthon wies darauf hin, dass er viele dieser berechtigten Fragen nicht beantworten könne und man daher versuchen sollte, mit dem Landratsamt einen gemeinsamen Termin zu vereinbaren, um damit die "Konfusion" von verschiedenen Bauanträgen und Genehmigungen zu entwirren. Der Gemeinderat beschloss schließlich auf Grund von zahlreichen Bedenken, der Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Papiersortieranlage und der Baugenehmigung für die Umschlaghalle nicht zuzustimmen.

Neubau einer Sporthalle - Vorstellung der überarbeiteten Pläne als Grundlage für den Ausgleichsstockantrag

Das Fachpreisgericht für die Sporthalle in Benningen hat am 10. Oktober 2003 den Entwurf des Büros Hein/Hüttel/Lindenberger aus Ludwigsburg einstimmig zum Sieger erklärt. Der weitere Fahrplan für die Realisierung des Projektes sah nunmehr vor, dass die Gemeinde zum 31. Januar 2004 den wichtigen Antrag auf Bezuschussung dieser Maßnahme aus dem Ausgleichsstock einreicht. Herr Hein und Herr Lindenberger erläuterten in der Sitzung die Änderungen, die sich seit der Fachpreisgerichtsentscheidung und dem in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragenkatalog ergeben hatten:

Wichtigste Erkenntnis ist, dass dem Wunsch der Gemeinde, die Erdgeschossfußbodenhöhe der Halle (EFH) um 50 cm anzuheben, entsprochen werden sollte. Dieser Vorschlag entstand aus der Sorge, dass bei längerem Hochwasser das Grundwasser dem Bauwerk Probleme bereiten könnte. Bürgermeister Klaus Warthon erläuterte, dass vor der Überarbeitung der Pläne ein Bodengrundgutachten durch das Büro Voigtmann erstellt wurde. Herr Voigtmann, der selbst in der Sitzung anwesend war, beschrieb, dass die Untersuchungen ergeben hätten, dass eine Grundwassergefahr nicht bestehe. Dennoch empfahl auch er die Anhebung der EFH um 50 cm. Auf Grund des Gutachtens hat sich ergeben, dass eine dicke Lehmschicht in diesem Bereich dafür sorgt, dass kein Grundwasser nach oben gelangt. Um diese Lehmschicht zu erhalten, wäre es sinnvoll, die Sporthalle um 50 cm anzuheben. Die Mitarbeiter des Büros Hein/Hüttel/Lindenberger erklärten die Änderungen, die sich durch die Anhebung im Außenbereich ergeben haben. Auch innerhalb der Halle wurden im Sportlergang zusätzlich WCs angeordnet und der Regieraum mit mehreren Eingängen versehen. Außerdem zeigten die Planer auf, dass man durch den Einbau einer Treppenanlage zwischen dem TSV-Bereich und dem Sportlereingang eine fußläufige Verbindung innerhalb des Gebäudekomplexes schaffen könne. Von Seiten des Gemeinderates wurde angefragt, wie sich die Planer die Gestaltung der Außenflächen im nördlichen Bereich und bei den Parkplätzen vorstellen. Außerdem wurde hinterfragt, ob die Ostfassade hin zur künftigen Wohnbebauung nicht etwas freundlicher hergestellt werden könnte. Ein weiterer Diskussionspunkt war auch die Verschattung der Halle, die mit festen und mobilen Elementen vorgesehen ist.

Nach der Kostenberechnung durch das Büro sind Kosten für die Sporthalle in Höhe von 3,7 Millionen Euro zu erwarten. Darin sind die Außenanlagen mit den Parkplätzen noch nicht enthalten. Bürgermeister Klaus Warthon und Kämmerer Stefan Kegreiß wiesen darauf hin, dass in Absprache mit der Zuschussbehörde im Regierungspräsidium Stuttgart vereinbart worden sei, für die Außenanlagen einen separaten Ausgleichsstockantrag im Jahr 2005 zu stellen. Das, so die Planer, wäre schon aus dem Grund sinnvoll, dass man in den kommenden Monaten die Außenanlagen noch einmal genauer überplanen kann, da bei vorsichtigen Kostenschätzungen über 450.000 EUR für diese Maßnahme veranschlagt wurden. Bekanntlich sollen die entstehenden Parkplätze vorläufig auch als Festplatz genutzt werden können.

Der Gemeinderat nahm schließlich die überarbeiteten Planungen zustimmend zur Kenntnis. Die Gemeinde wird zum 31. Januar 2004 auf dieser Planungsgrundlage den Zuschussantrag aus dem Ausgleichsstock stellen.

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