Archiv
Aus dem Gemeinderat vom 31.10.2016
Der Gemeinderat hat ist seiner öffentlichen Sitzung am 31. Oktober 2016 folgende Punkte beraten und Beschlüsse gefasst:
Bebauungsplan Krautlose, 6. Änderung -Satzungsbeschluss
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass Im Zuge der Planungen für die Umgehungsstraße die Brückenbauwerke optimiert wurden, insbesondere um Kosten einsparen zu können, da hierdurch die Höhe der Stützmauer reduziert werden kann. Dies ist aber nur möglich, wenn dadurch etwas mehr als bisher vorgesehen in das vorhandene Betriebsgelände eingegriffen wird. Da die vorhandene Neckaranlände nach wie vor genutzt wird, war eine Verlagerung nicht möglich. Für die durch Neuplanung entfallenen Flächen musste daher ein Ersatz in unmittelbarer Nähe des Betriebsgeländes gefunden werden. Die Flächen im westlichen Anschluss standen dafür nicht zur Verfügung, weil sie in einem Landschaftsschutzgebiet liegen, bzw. als Biotopflächen angelegt wurden. Nördlich des Betriebsgeländes verläuft die geplante Umgehungsstraße, südlich der Neckar. Es bleibt also nur die Möglichkeit, hier im östlichen Anschluss die vorhandene Fläche des Schmutzwasserpumpwerkes dafür zu nutzen. Da die Firma dort nur Steine, zumeist auf Paletten, lagern möchte, sind keine größeren Veränderungen erforderlich und die vorhandene Nutzung des Pumpwerkes und die unter der Erde liegenden Leitungen stören nicht. Auch Rodungsmaßnahmen sind nicht erforderlich, die vorhandenen Bäume und Gehölze können stehen bleiben, es ist lediglich eine zusätzliche Schotterbefestigung erforderlich. Da die Flächen bisher als Ausgleichsflächen, bzw. als Grünflächen festgesetzt waren, mussten diese ebenfalls verlagert werden, dafür boten sich die Flächen nördlich der geplanten Umgehungsstraße in unmittelbarer Nähe an.Der Bebauungsplan „Krautlose, 6. Änderung“ wurde in Form des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt und in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 08.08.2016 der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Mit Schreiben vom 09.08.2016 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden zur Stellungnahme aufgefordert. Die Öffentlichkeit wurde gemäß Beschlussfassung des Gemeinderats vom 08.08.2016 in Form einer Planauflage vom 22.08.2016 bis 22.09.2016 nach § 3 Abs. 2 beteiligt. Die 6. Änderung des Bebauungsplans ist rechtlich möglich, auch wenn die 5. Änderung des Bebauungsplans Krautlose noch nicht als Satzung beschlossen wurde.
Herr Heuckeroth erläutert aus bauplanungsrechtlicher Sicht die 6. Änderung des Bebauungsplans Krautlose. Geringfügige Anpassungen mussten aufgrund der Anregungen der Träger öffentlicher Belange vorgenommen werden. Wichtig ist, dass heute der Satzungsbeschluss getroffen wird, damit der Bau der Umgehungsstraße und insbesondere die Grundstücksverhandlungen fortgesetzt werden können.
Aus dem Gemeinderat kam die Anfrage, ob für den westlichen Teil des Betriebsgeländes künftig auch ein Bebauungsplanverfahren notwendig werden könnte.
Bürgermeister Warthon geht davon aus, dass dafür keine weitere Änderung des Bebauungsplans erforderlich wird. Die 6. Änderung des Bebauungsplans Krautlose ist notwendig, da eine Grünfläche zu einer Gewerbefläche wird. Beim nächsten Termin mit Vertretern des Regierungspräsidiums Stuttgart wird darüber gesprochen und der Gemeinderat wird über die weiteren Ergebnisse informiert. Das Regierungspräsidium Stuttgart möchte noch im Jahr 2016 die Brückenbauarbeiten für die Umgehungsstraße ausschreiben. Danach dauert es ca. ein halbes Jahr, bis weitergebaut werden kann, da ein Europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden muss und die Baustelleneinrichtung auch noch Zeit brauchen wird.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander beschließt der Gemeinderat die Abwägung wie in der beiliegenden Aufstellung dargestellt.
- Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Krautlose, 6. Änderung“ in der Fassung vom 08.08.2016/31.10.2016 werden nach § 10 BauGB i. V. m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.
Standort für den Bau einer provisorischen Kindertagesstätte
Bürgermeister Warthon merkt an, dass die Anmeldezahlen für die Benninger Kinderbetreuungseinrichtungen so rasant angestiegen sind, dass die bestehenden Betreuungsplätze nicht ausreichen. Bereits in diesem Jahr kommt es zu einer Überbelegung, ab Januar 2017 nimmt diese dann stetig zu. Nach derzeitigem Stand werden bis zum Ende des Kindergartenjahres 2016/2017 44 zusätzliche Plätze benötigt. Diese Entwicklung war bis vor einem halben Jahr nicht abzuschätzen. Der unerwartet starke Zuzug im Neubaugebiet Seelach (weit schneller als beispielsweise im Neubaugebiet „Steinlanden-Süd in den Jahren 2006 ff); aber auch der verstärkte Wunsch nach U2-Betreuung und Ganztagesbetreuung sind dafür verantwortlich. Es wird daher notwendig, eine Möglichkeit zu finden, 2 Gruppen unterzubringen. In den gegeben Räumlichkeiten ist das nicht mehr möglich. In der Kindertagesstätte Seelach wurde bereits eine Gruppe mehr eingerichtet, hier sind die Kapazitäten ausgeschöpft. Da nicht absehbar ist, wie sich die Anmeldezahlen entwickeln, empfiehlt die Gemeindeverwaltung den Bau eines Provisoriums, voraussichtlich in Form einer Container- oder Systembauweise. Hier ist die Gemeindeverwaltung momentan in Gesprächen mit verschiedenen Anbietern um hier die bestmögliche Lösung zu finden. Um in die genauere Planung gehen zu können, muss nun ein Standort festgelegt werden. Ideal wäre das Flurstück 6136 im Gewerbegebiet Bild III gegenüber der Kita Seelach. Allerdings sind laut aktuellem Bebauungsplan Einrichtungen für soziale Zwecke im Gewerbegebiet nicht erlaubt, daher müssen hierfür alle Anwohner des Gebietes einbezogen werden. Von Seiten der Baurechtsbehörde wurde der Gemeindeverwaltung in Aussicht gestellt, dass analog der Flüchtlingsunterkünfte auf der Basis von ca. drei Jahren eine Ausnahme möglich wäre. Sollten entgegen den momentanen Planzahlen weiterhin diese Plätze benötigt werden, wird nach einer dauerhaften Lösung (zum Beispiel am eingruppigen Kindergarten Friedensheim) gesucht. Die Vorteile an diesem Standort wären, dass das Provisorium organisatorisch an die bestehende Kindertagesstätte angegliedert werden könnte. Außerdem haben wir die meisten Anmeldungen für die Kindertagesstätte Seelach erhalten. Sicherlich würde es hierfür die meiste Akzeptanz der Eltern geben, wenn der Standort nahe an der bestehenden Kindertagesstätte ist und auch das pädagogische Konzept dasselbe wäre. Das Mittagessen würde auch im Provisorium abgewickelt und die Kinder müssen nicht in die Kita Seelach zum Mittagessen laufen. Dieser Standort wird von der Verwaltung präferiert, gleichwohl das Grundstück dann noch nicht gewerblich genutzt werden kann. Im März 2017 sollte das Provisorium stehen.
Folgende Alternativen gibt es zu diesem Standort.
Bolzplatz an der Gemeindehalle
Hier wäre die Parkplatzsituation optimal. Die nächsten Wohngebäude haben einen etwas größeren Abstand als an den anderen Standorten. Allerdings würde eine vielfach genutzte Freizeitfläche für einige Jahre verloren gehen.
Grundstück der Katholische Kirche (Flurstück 4812)
Der freie Platz gegenüber des Kindergarten Sankt Franziskus und neben dem
katholischen Gemeindezentrum gehört der katholischen Kirchengemeinde.
Von diesem Grundstück könnte die Gemeinde 6 ar für das Provisorium nutzen. In welcher Trägerschaft und unter welcher Leitung diese Einrichtung dann geleitet werden würde, ist noch nicht klar. Je nachdem, welcher genaue Standort gewählt würde, ist eine unmittelbare Nähe zur benachbarten Wohnbebauung vorhanden. Da die Katholische Kirche dort ebenfalls etwas bauen möchte, hat er von diesem Standort Abstand genommen.
Freier Bauplatz 6033 und 6034 im Wohngebiet Seelach
Dieser Bauplatz gehört noch der Gemeinde Benningen. Daher stünde dieses
Grundstück ebenfalls zur Verfügung. Allerdings sind die Vermarktungen und Pläne für fünf Reihenhäuser so weit fortgeschritten, dass sich die Gemeindeverwaltung die Nutzung nur im absoluten Notfall vorstellen kann.
Der Gemeinderat hält den vorgeschlagenen Standort der Verwaltung im Gewerbegebiet auch für gut, im Hinblick auf die Nähe zur bestehenden Kita Seelach. Es wurde angefragt, ob der Vereinsraum an der Schule auch als Provisorium für das Provisorium genutzt werden kann, falls bis zum März die Umsetzung nicht gelingen kann. Ferner wurde nachgefragt, ob die Einrichtungsleitung für das Provisorium die Leiterin der Kindertagesstätte Seelach wird. Dabei wurde darum gebeten, zu berücksichtigen, dass durch die Steigerung der Anzahl der zu betreuenden Kinder die Einrichtungsleiterin höher eingruppiert werden muss.
Bürgermeister Warthon glaubt, dass der Bau des Provisoriums bis zum März gelingen kann. Es gibt dafür nicht so viele Angebote, da das Provisorium von der Gemeinde angemietet werden soll. Sollte es aus irgendwelchen Gründen scheitern, kann der Vereinsraum für einen gewissen Zeitraum genutzt werden, aber nicht für die Unterbringung von 44 Kindern. Die Einrichtungsleiterin der Kindertagesstätte Seelach wird auch die Leitung des Provisoriums übernehmen. Dies hält er für besser, als für einen befristeten Zeitraum eine neue Leitung einzustellen. Bei Abwägung von pro und contra ist der Standort im Gewerbegebiet Bild III der beste.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
- Die Gemeindeverwaltung plant den Bau einer provisorischen Kindertagesstätte.
- Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Standort im Gewerbegebiet (Flst. 6136) mit den Fachbehörden und Grundstückseigentümern im Gebiet abzustimmen.
Ergänzung der Weihnachtsbeleuchtung
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass bei den Haushaltsberatungen für den Haushaltsplan 2016 beantragt wurde, dass Mittel für die Ergänzung der Weihnachtsbeleuchtung entlang der Ludwigsburger Straße im Bereich zwischen der Kelter-Kreuzung und der Haydnstraße bereitgestellt werden. In seiner Sitzung am 11.04.2016 hatte der Gemeinderat beschlossen, dass die Weihnachtsbeleuchtung entlang der Ludwigsburger Straße zunächst vom Bahngleis aus bis zur Einmündung Merkurstraße mit gleichen oder ähnlichen Motiven ergänzt wird. Die Entscheidung für diese teilweise Ergänzung lag in erster Linie daran, dass zwar die Anschaffungskosten von neuen Leuchtmotiven gering sind, allerdings jedes Jahr die Montage und Demontage der Weihnachtsbeleuchtung an den Straßenleuchten nötig ist, was zu relativ hohen laufenden Kosten führt. Umso mehr Leuchtmotive angebracht werden müssen, desto mehr Kosten entstehen somit auch. Von dieser Tatsache ausgehend, wurde auch die Situation im Bereich der Kelterkreuzung nochmals untersucht. Auch hier wurde der Wunsch nach einer Weihnachtsbeleuchtung kundgetan. Im Bereich der Kelter gibt es allerdings wenig bis keine Straßenleuchten, an denen Motive befestigt werden könnten. An den Ampelanlagen ist dies aus verkehrsrechtlichen Gründen zudem nicht zulässig. Um die zusätzlichen Kosten durch Montage und Demontage zu vermeiden, hat sich die Gemeindeverwaltung überlegt, die Giebel vom Bürgerhaus Kelter und dem Museum im Adler weihnachtlich zu beleuchten. Dies hätte den Vorteil, dass die Beleuchtung am Gebäude unterjährig relativ unauffällig ist und zur Weihnachtszeit ohne großen Aufwand eingeschaltet werden kann. Die Montage wäre in beiden Fällen direkt unter dem Giebel möglich. Beim Museum könnte man zudem die anstehenden Sanierungsarbeiten nutzen, um auch die Weihnachtsbeleuchtung in diesem Zug anzubringen. Diese Idee ist auch von Seiten des Gemeinderates in der o. g. Sitzung artikuliert worden. Eine Animation, wie eine solche Beleuchtung an der Kelter und am Museum aussieht, liegt als Tischvorlage auf. Dabei gibt es 2 Möglichkeiten. Bei der ersten Variante werden unter dem Giebel in bestimmten Abständen LED-Birnen angebracht Der Vorteil dieser Variante ist, dass diese unterjährig kaum zu erkennen ist und die Wartung relativ einfach ist, da man eine beschädigte Leuchte leicht ersetzen kann. Viele Städte mit historischen Ortskernen beleuchten ihre Giebel (schon seit Jahren) in dieser Form (z. B. Leonberg oder Herrenberg). Die zweite Variante wäre eine Art Lichterkette, die entlang der Giebel aufgehängt wird. Dies würde mehr die Konturen der Gebäude betonen und würde etwas weihnachtlicher aussehen. Allerdings wäre der Austausch einer defekten Leuchte aufwendiger, da nicht die einzelnen Leuchtmittel getauscht werden können, sondern immer ein bestimmter Abschnitt ersetzt werden muss.
Die Gemeindeverwaltung könnte sich beide Varianten vorstellen, tendiert jedoch aufgrund der besseren Wartungsmöglichkeiten zur Variante 1. Die einzelnen LED-Birnen ergänzen sich zudem gut mit den Leuchtmotiven an den Straßenleuchten, die ebenfalls einzelne LED-Birnen haben. Grundsätzlich ist auch die Gemeindeverwaltung der Ansicht, dass eine Ergänzung der Weihnachtsbeleuchtung eine sinnvolle Investition ist, um den Ortsdurchgang zur Weihnachtszeit attraktiver zu gestalten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Weihnachtsbeleuchtung für das Museum und die Kelter zu ergänzen und entsprechend die Montage der Beleuchtung unter dem jeweiligen Dachgiebel zu beauftragen. Dabei kommt die von der Gemeindeverwaltung dargestellte Variante 1 zum Einsatz.
Neuorganisation der Straßenbeleuchtung
-Abschluss eines Straßenbeleuchtungsvertrages
Bürgermeister Warthon führt aus, dass die Gemeinde Benningen im Jahr 2015 mit der SÜWAG Energie AG einen Interimsvertrag geschlossen hat, um wieder einen rechtmäßigen Zustand zu erreichen, nachdem das Kartellamt im Rahmen der Liberalisierung des Strommarktes entschieden hatte, dass die Straßenbeleuchtung nicht in einen Konzessionsvertrag aufgenommen werden darf. Bis zum Jahr 2012 wurde die Straßenbeleuchtung, für die Kommunen im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig sind üblicherweise über den Stromkonzessionsvertrag organisiert. Zusammen mit der Stromkonzession wurde auch die Leitungsführung der Straßenbeleuchtung mit vergeben. Dabei waren die Energieversorger für das Straßenbeleuchtungsnetz, einschließlich der Masten, der Sicherungskästen und des Versorgungskabel verantwortlich. Leuchten, Lampen und Zuleitungskabel vom Sicherungskasten zum Leuchtmittel waren stattdessen in der Zuständigkeit und im Eigentum der Gemeinde. Nach der Entscheidung des Kartellamts muss über genau diese Punkte eine neue Vereinbarung außerhalb des Konzessionsvertrages getroffen werden. Deshalb haben die Energieversorger und die Kommunen langwierige und komplexe Verhandlungen über die Neuorganisation der Straßenbeleuchtung aufgenommen. Neben der Betriebsführung war dabei auch die Frage der künftigen Eigentumsverhältnisse zu klären. Derzeit wird gerichtlich geklärt, ob die Energieversorger auch tatsächlich Eigentümer des Straßenbeleuchtungsnetzes sind. Dies wird von den Kommunen und dem Neckar-Elektrizitäts-Verband (NEV) aus verschiedenen Gründen bezweifelt. Ein abschließendes Urteil liegt allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, weswegen man im Moment noch davon ausgeht, dass die Kommune das Straßenbeleuchtungsnetz erwerben muss. Nachdem ein Kauf des Straßenbeleuchtungsnetzes für die Gemeinde nicht in Frage kommt, gibt es zwei Varianten der Betriebsführung. Dabei bleiben die Eigentumsverhältnisse zunächst wie seither bestehen. Die wesentlichen Unterschiede liegen im Leistungsumfang und in der Regelung der Eigentumsfrage zum Ablauf des geschlossenen Vertrages. Beide Varianten haben eine Laufzeit von 20 Jahren und haben alle 4 Jahre ein Sonderkündigungsrecht. Dieses besteht auch bei einem rechtskräftigen Urteil zur Eigentumsfrage.
Kämmerer Dursch erläutert die Varianten „Rundum-Sorglos-Paket“ und „Mindest-Paket“ anhand einer Präsentation. Im „Rundum Sorglos-Paket" werden alle Betriebsaufgaben inkl. Dokumentation rund um die Straßenbeleuchtung übernommen. Die im vierjährigen Turnus durchzuführende Wartung und Instandhaltung der im Eigentum der Kommune stehenden Leuchten inkl. Austausch der Leuchtmittel gehört ebenso dazu, wie die Beseitigung von Störungen im Betrieb.
Am Ende des zwanzigjährigen Vertrages gehen die im Eigentum der SÜWAG Energie AG stehenden Straßenbeleuchtungsanlagen ohne Zahlung eines Kaufpreises, mit Ausnahme noch anfallender Entflechtungskosten, ins Eigentum der Gemeinde über. Diese Kosten werden aber bei der Gemeinde Benningen nicht sehr bedeutend sein, da kaum eine Entflechtung nötig ist. Für die genannte Basisleistungen ergeben sich jährliche Kosten für die Gemeinde in Höhe von ca. 22.000 €. Dabei wird jeder einzelne Lichtpunkt mit einer Pauschale von 19,91 € berechnet. Diese Pauschale unterliegt einer Preissteigerungsklausel, die sich an das Lohnniveau anlehnt. Während der Vertragslaufzeit kann deshalb der pauschalierte Betrag leicht nach oben angepasst werden. In den Basisleistungen ist auch die Dokumentation aller verwendeten Leuchtmittel im Gemeindegebiet inbegriffen. Bei der Betriebsführung durch die SÜWAG Energie AG bleibt die Gemeinde Eigentümer der Leuchtmittel und hat auch die Entscheidungsgewalt, was Fragen einer Umrüstung auf LED betrifft. Die Gemeinde kann auch bei dieser Variante selbst entscheiden, wann und welche Leuchten auf LED umgestellt werden. Für die Wartung fallen zusätzlich ca. 6.000 € an. Dabei ist hier ebenfalls eine Pauschale pro Lichtpunkt von 5,50 € im Vertrag vereinbart. Diese Pauschale beinhaltet auch die Kosten für die Leuchtmittel selbst und ist auch abhängig davon, welche Leuchtmittel zum Einsatz kommen. Da z.B. bei LED-Leuchtmittel fast keine Wartung nötig ist, wird diese Pauschale auch nach unten angepasst werden, je mehr LED-Leuchtmittel zum Einsatz kommen. Nicht enthalten sind jedoch die Kosten für einen neuen Leuchtkörper. Dies kommt im Einzelfall noch hinzu, ist aber nicht die Regel. Die SÜWAG Energie AG tauscht regelmäßig, in einem Abstand von 4 Jahren, die Straßenbeleuchtung (im Hinblick auf den Austausch von „alten“ Leuchtmitteln) komplett aus, was zum einen die Ausfallsicherheit erhöht und zum anderen auch Strom einsparen soll, da die meisten älteren Leuchtmittel mit zunehmenden Alter auch mehr Strom verbrauchen. Hinzu kommen noch Standsicherheitsprüfungen, die jedoch nur stichprobehaft bei älteren Masten durchgeführt werden und nur alle 6 Jahre dokumentiert werden sollten. Die Vorteile dieser Variante sind, dass der Anlagenbetreiber sowohl für Netz und Leuchten verantwortlich ist und die Abstimmung somit einfacher wird. Die SÜWAG Energie AG hat auch angedeutet, dass bisher für die Gemeinde tätige Elektrofachfirmen auch in Zukunft im Auftrag der SÜWAG Energie AG arbeiten könnten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Außerdem wäre eine hohe Beleuchtungsqualität durch regelmäßige Leuchtenwartung gesichert. Diese Variante stellt im Prinzip einen Art Mietkauf dar. Nach Ende der Vertragslaufzeit, fällt keine Kaufpreiszahlung mehr an, stattdessen geht das Eigentum nach 20 Jahren automatisch an die Gemeinde über. Bei dieser Variante hat nur die Gemeinde ein Sonderkündigungsrecht.
Das „Mindest-Paket" kommt vom Leistungsumfang der bisherigen Leistungserbringung am nächsten. Es werden die im Eigentum der SÜWAG Energie AG stehenden Anlagen betrieben und dokumentiert. Dazu gehören die Wartung und Instandhaltung der Schaltstellen und des Netzes, alle betriebsbedingten Schalthandlungen sowie das Störungsmanagement. Die Unterhaltung der Leuchtmittel und die Störungsbeseitigung sind weiterhin im Geschäftsbereich der Kommune angesiedelt. Kommt am Ende des zwanzigjährigen Vertrages kein neuer Straßenbeleuchtungsvertrag zustande, ist das Straßenbeleuchtungsnetz von der Gemeinde der Süwag abzukaufen. Für die genannten Basisleistungen ergeben sich jährliche Kosten für die Gemeinde in Höhe von ca. 8.900 €. Hinzu kommen auch noch Standsicherheitsprüfungen wie im „Rundum-Sorglos-Paket“. Der Vorteil dieser Variante wäre, dass sich erstmal nichts ändert und dass die bestehenden Kooperationen zur Leuchtenwartung ohne großen Aufwand fortgesetzt werden könnten. Allerdings wäre dies, wie schon beschrieben, eventuell auch in der ersten Variante mit neuem Auftraggeber möglich.Bei dieser Variante haben sowohl die Gemeinde, als auch die SÜWAG Energie AG ein Sonderkündigungsrecht.
Die Gemeindeverwaltung hat die einzelnen Varianten gegenübergestellt und sieht momentan das Rundum-Sorglos-Paket im Vorteil, da dies einfach am planbarsten ist und keine weiteren Kosten auf die Gemeinde zukommen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Leuchtmittel in gewissen Abständen ausgetauscht werden und somit die Störanfälligkeit vermindert wird und gleichzeitig auch Strom gespart werden kann. Außerdem verringern sich auch die Koordination und der personelle Aufwand bei der Gemeinde.Ein weiterer und wichtiger Vorteil des Rundum-Sorglos-Pakets ist, dass die Störungsbeseitigung schneller abgewickelt werden kann, wenn dies in der Zuständigkeit der SÜWAG Energie AG liegt. Vertraglich ist dabei festgelegt, dass die SÜWAG Energie AG innerhalb 4 Tagen defekte Leuchtmittel austauschen muss. Beim Mindest-Paket würden die Meldungen bei kaputten Leuchten an den zuständigen Elektriker gemacht, der wiederrum bei der SÜWAG Energie AG anfragen muss, wann eine Reparatur erfolgt. Dies dauert in der Regel mindestens eine Woche. Oft funktionieren die Leuchten erst innerhalb von 2 bis 3 Wochen, was vor allem in der dunklen Jahreszeit einen relativ langen Zeitraum darstellt und oft auch zu Recht aus der Bevölkerung kritisiert wird.
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass die Gemeindeverwaltung in den letzten Tagen das Gespräch mit dem ortsansässigen Elektrofachbetrieb geführt hat und sich auf eine längere Übergangszeit verständigt hat. In Absprache mit der SÜWAG Energie AG wurde deshalb angeboten, dass der Vertrag mit dem „Rundum-Sorglos-Paket“ erst zum 1.1.2018 in Kraft tritt. Für das Jahr 2017 gilt somit weiterhin der Interimsvertrag.
Aus dem Gemeinderat wurde angefragt, was passiert, wenn der Austausch von Leuchtmitteln durch den Energieversorger in einzelnen Fällen nicht innerhalb von vier Tagen durchgeführt werden kann und ob dafür Gebühren fällig werden. Bedenklich ist, dass der Energieversorger die Gemeinden in das „Rundum-Sorglos-Paket“ drängt, weil es für den Energieversorger wirtschaftlicher ist. Es wäre auch vorstellbar, dass die Gemeinde das Netz komplett übernimmt.
Bürgermeister Warthon nimmt diese Anregung auf und wird diese bei den Vertragsverhandlungen mit dem Energieversorger in die Gespräche aufnehmen. Er merkt an, wenn die Gemeinde das Netz übernehmen würde, würde die Arbeit erst beginnen. Die Gemeinde könnte theoretisch das Stromnetz betreiben, aber im Rathaus sind dafür die entsprechenden Fachkenntnisse nicht vorhanden. Wenn die Gemeinde das Netz kauft, müsste die Gemeinde jemand suchen, der das Netz betreibt, wovon er abrät.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
- Die Gemeinde Benningen schließt mit der SÜWAG Energie AG einen
Straßenbeleuchtungsvertrag in der angebotenen Variante „Rundum-Sorglos-Paket“ ab.
- Der Vertrag läuft ab dem 1.1.2018 und hat eine Laufzeit von 20 Jahren.
Baugesuche
Der Gemeinderat erteilt das erforderliche Einvernehmen für ein Baugesuch.
Bekanntgaben
Sitzungstermine 2017
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass mit der Änderung der Gemeindeordnung zum 01.12.2015 sich die Situation für die Gemeindeverwaltung rund um die Einladung zu Gemeinderatssitzungen deutlich erschwert hat. Bedingt durch den Sitzungstag Montag müssen die Sitzungsunterlagen für die Gemeinderatssitzungen am Freitag der vorvergangenen Woche fertiggestellt und zugestellt sein. Die Vorbereitung der Sitzungsunterlagen nimmt mitunter fast die ganze Woche in Anspruch, was die Ausarbeitung und Abstimmung zwischen Amtsleitern und Bürgermeister anbetrifft. In der Woche, in der die Gemeinderatssitzung am Montag stattfindet, werden von der Verwaltung die Tagesordnungspunkte aufgearbeitet, Beschlüsse umgesetzt. Häufig hat die Gemeindeverwaltung auch die Situation, dass in einer Sitzung vorberaten und in der nächsten Sitzung beschlossen werden sollte. Der Gemeindeverwaltung fehlt im 3-Wochen-Rhythmus dann oft die Zeit, bis zu diesem frühen Einladungstermin die neue Sitzungsvorlage zu fertigen. Verwaltungsintern wurde die Verschiebung des Sitzungstermins ins Auge gefasst. Die Gemeindeverwaltung musste aber feststellen, dass gerade der Montag (durch den langen Arbeitstag davor) praktisch ist, wenn noch bis zur Sitzung Informationen für eine Tischvorlage eingeholt werden müssen und bis 18 Uhr alle Mitarbeiter im Rathaus sind. Sie können dann die Unterlagen für die Sitzung noch qualifiziert vorbereiten. Andernfalls müsste auch der „lange Montag“ verschoben werden, der in der Bevölkerung aber seit Jahrzehnten verankert ist. Ein weiterer wichtiger Grund ist auch die Veröffentlichung in den Benninger Nachrichten. So kann die Verwaltung bei einem Sitzungstag Montag den Bericht aus dem Gemeinderat, Bebauungspläne, Satzungen etc. am Donnerstag danach schon veröffentlichen und Inkrafttreten lassen. Das beschleunigt wiederum viele Verfahren. Deshalb wäre es unklug, vom Montag abzurücken, zumal auch im Gemeinderat ein anderer Sitzungstag eher negativ gesehen wurde. Aus diesem Grund hat er sich dazu entschieden, bei den Sitzungsterminen 2017 eine geringe Reduzierung vorzunehmen. Im Vergleich zum Jahr 2016 (und davor) sind es zwei Sitzungen weniger. Die Verwaltung hat auch die Sitzungslängen auf ein Jahr hochgerechnet. Danach ist diese Reduzierung gut vertretbar. Hinzu kommt, dass die sitzungsintensiven Themen der Baugebiete nun weitestgehend abgeschlossen sind. Bei einer Nachfrage im Kollegenkreis hat er festgestellt, dass zum Beispiel die absolut vergleichbare Nachbargemeinde Murr seit Jahren mit diesem System (4-Wochen-Rhythmus ohne Ausschüsse) fährt. Sollte es einmal unaufschiebbar sein, lässt sich im Zweifelsfall eine Sitzung einschieben. Alle Argumente zusammengenommen haben ihn – nach reiflichen Überlegungen – dazu bewogen, die Sitzungen 2017 so zu terminieren. Rein rechtlich obliegt es nach § 34 GemO dem Bürgermeister, zu den Sitzungen einzuladen. Dort ist auch genannt, dass das Gremium einmal im Monat einberufen werden soll.
Der Gemeinderat kann mit dem Vorschlag des Bürgermeisters, den 4-Wochen Sitzungsrhythmus als Testphase im nächsten Jahr einzurichten, mitgehen. Es wurde angeregt, die Sitzungsdauer bei den jeweiligen Gemeinderatssitzungen auf eine Uhrzeit von ca. 22:30 Uhr zu begrenzen. Der Gemeinderat möchte nicht in jeder Sitzung bis ca. 23:30 Uhr beraten und beschließen. Sollten Sitzungen zu lang werden, müssten zusätzliche Sitzungen terminiert und eingeschoben werden. Es wurde die Umstellung auf elektronische Gemeinderatspost vorgeschlagen. Dabei sollte es ein Archiv mit öffentlichen Sitzungsvorlagen und Sitzungsniederschriften und mit einem passwortgeschützten Zugang für die Gemeinderäte zu nichtöffentlichen Sitzungsvorlagen und Sitzungsniederschriften geben. Ferner sollte bei den Sitzungsterminen darauf geachtet werden, dass keine Ferien- oder Brückentage als Sitzungstage gewählt werden.
Kontakt
Gemeinde Benningen am Neckar
Studionstraße 10
71726 Benningen am Neckar
07144/906-0
07144/906-27
E-Mail schreiben