Archiv
Aus dem Gemeinderat vom 10.10.2016
Der Gemeinderat hat ist seiner öffentlichen Sitzung am 10. Oktober 2016 folgende Punkte beraten und Beschlüsse gefasst:
Einwohnerfragestunde
Ein Bürger bittet darum, dass beim vorgesehenen Abbruch des Gebäudes Ludwigsburger Straße 60 darauf geachtet wird, dass es beim Abtragen von Asbestmaterialien zu keiner Gesundheitsgefährdung für die Anwohner kommt und dass die fachgerechte Entsorgung überwacht wird.
Bürgermeister Warthon merkt an, dass der Gemeindeverwaltung bisher noch keine Abbruchgenehmigung vorliegt. Er geht davon aus, dass die vorhandenen Asbestmaterialien fachgerecht entsorgt werden und wird diesen Hinweis der Baurechtsbehörde mitteilen.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nicht öffentlichen Sitzung
Bürgermeister Warthon gibt bekannt, dass der Gemeinderat in der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. September 2016 beschlossen hat, einen Gewerbebauplatz mit einer Größe von ca. 10 a im Gewerbegebiet Bild III zu veräußern.
Vorstellung der Fremdevaluation an der Grundschule Benningen
Bürgermeister Warthon merkt an, dass durch das Schulgesetz, das im Jahr 2006 vom Landtag von Baden-Württemberg verabschiedet wurde, für öffentliche Schulen im Bundesland regelmäßige Verfahren der Selbst- und Fremdevaluation verbindlich gemacht wurden. Dabei wird die Qualität der Schulen anhand definierter Qualitätskriterien festgestellt und den Schulen eine Kriterien geleitete und unabhängige Rückmeldung zum „System Schule“ gegeben. Mit dem Bericht zur Fremdevaluation, in dem Stärken und Entwicklungsfelder aufgezeigt sowie Empfehlungen gegeben werden, setzt die Fremdevaluation Impulse für die schulische Qualitätsentwicklung
Rektorin Kerker stellt die aktuellen Zahlen und Ergebnisse der Fremdevaluation und die Schulentwicklung der Grundschule Benningen anhand einer Präsentation vor. In diesem Schuljahr sind 12 Schulklassen (im letzten Schuljahr 11 Schulklassen) in der Grundschule vorhanden. Durch das Neubaugebiet Seelach sind steigende Schülerzahlen an der Grundschule zu verzeichnen. Es sind momentan 230 Grundschüler an der Grundschule. Sie macht darauf aufmerksam, dass die Raumkapazität an der Grundschule eng und begrenzt ist, insbesondere fehlt der Grundschule ein Musikzimmer für die Musikinstrumente. An der Grundschule läuft ein Programm zur Sprachförderung im Rahmen des BISS (Verbund Bildung durch Sprache und Schrift). Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS) ist ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm. Im Rahmen des Programms werden die in den Bundesländern eingeführten Angebote zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung für Kinder und Jugendliche im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Effizienz wissenschaftlich überprüft und weiterentwickelt. Für dieses Programm hat die Grundschule letzte Woche die BISS-Plakete verliehen bekommen. Im April 2016 wurde die zweite Fremdevaluation an der Grundschule durchgeführt. Bei dieser Fremdevaluation wurde im Unterschied zur ersten Fremdevaluation eine Onlinebefragung der Eltern im Vorfeld durchgeführt. Sie erläutert die Merkmale der Fremdevaluation. Die persönliche Lernzeit soll auf die Bedürfnisse der jeweiligen Kinder angepasst werden. Ziel ist es, förderliche Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Die Arbeitsbedingungen sollen bei Bedarf angepasst werden, Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrer sollen sich am Bedarf der Lehrer aber auch am Bedarf der Schule orientieren. Schulische Gemeinschaft zu gestalten geschieht an der Grundschule durch ein tolles Miteinander u.a. mit dem Museum durch den Besuch von Römerausstellungen, Partnerschaften zum Staatlichen Schulamt, mit den Kirchen, Sportvereinen und anderen öffentlichen Einrichtungen. Sie beleuchtet die Neuerungen, die sich aus dem neuen Bildungsplan ergeben, insbesondere die Verzahnung der Sekundarstufen und die Leitperspektiven.
Bürgermeister Warthon nimmt die Fremdevaluation sehr ernst. Er kann feststellen, dass die Rückmeldungen der Elternschaft zur Grundschule durchweg positiv sind. Es ist ein großer Respekt von den Eltern vorhanden, was ihm mindestens genauso wichtig ist, wie die Fremdevaluation. Wenn die Ergebnisse der Fremdevaluation mit den Rückmeldungen der Eltern zusammenpasst, ist das für ihn ein großes Qualitätssignal. Er bedankt sich bei allen Beteiligten und Mitarbeitern, die zu diesem Erfolg und der großartigen Arbeit an der Grundschule beitragen.
Aus dem Gemeinderat wurde die Untersuchung der Angebote für Sport an der Grundschule bei der Fremdevaluation vermisst, insbesondere der Bereich der Gesundheitsförderung. Es wurde angefragt, wie viele Kinder ohne Sprachkenntnisse die Grundschule besuchen.
Rektorin Kerker weist auf das Angebot „Handicap macht Schule“ und auf weitere Sportprojekte an der Grundschule hin. Eine Evaluation der Sportstätten des Schulträgers hat aber nicht stattgefunden. Es ist ein Kind aus Syrien im letzten Jahr ohne Sprachkenntnisse betreut wurden. Weitere drei Kinder wurden in die Regelklassen integriert.
Der Gemeinderat nimmt den Bericht von Rektorin Kerker zur Fremdevaluation an der Grundschule Benningen zur Kenntnis.
Entwässerung entlang der Kreisstraße 1672 –Herstellung einer Bankettmulde
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass der Aussiedlerhof in der Ludwigsburger Straße besonders bei Starkregen und im Frühjahr mit enormen Wassermengen auf seinem Hof zu kämpfen hat. Der größte Teil dieses Niederschlagswassers kommt von den umliegenden Feldern und der parallel liegende Feldweg führt das Wasser direkt in Richtung des Hofs. Der Fachbereich Straßen des Landratsamts hat ein Konzept erarbeitet, wie diese Lage entschärft werden kann. Das hauptsächlich von den Feldern oberhalb kommende Wasser soll über eine Bankettmulde von 2 m Breite aufgefangen werden. Diese Mulde soll entlang der Kreisstraße bis zur Einmündung des Aussiedlerhofs Holzwarth geführt werden. Am Auslauf der Mulde besteht die Möglichkeit, auf einer breitflächigen Versickerungsfläche (15 m x 4 m) auf dem Flurstück 2480/2 vor der Hofeinfahrt die Versickerung, bzw. Verdunstung der Wassermengen durchzuführen (s. Lageplan) Der Feldweg muss in diesem Bereich neu hergestellt und die Querneigung auf die andere Seite gedreht werden, damit er in die Mulde und nicht wie bisher in den Acker beziehungsweise in Hofrichtung entwässert. Voraussetzung ist, dass sich die Eigentümer der umliegenden Felder vorstellen können, in diesem Bereich, einen ca. 2 m breiten Streifen ihres landwirtschaftlichen Grundstücks dafür zur Verfügung zu stellen. Am 31. März 2016 wurde bei einem gemeinsamen Vororttermin den umliegenden Eigentümern von Frau Spanagel vom Fachbereich Straßen des Landratsamts Ludwigsburg das vorgesehene Konzept vorgestellt. Mittlerweile haben alle umliegenden Eigentümer ihr Einverständnis erklärt, dass ein ca. 2 m breiter Streifen ihres Grundstücks für die Herstellung einer Bankettmulde herangezogen werden kann. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin das Gespräch mit Frau Spanagel vom Fachbereich Straßen des Landratsamts Ludwigsburg gesucht, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Der Landkreis Ludwigsburg wäre bereit, die Hälfte der Kosten für die Herstellung der Bankettmulde zu übernehmen, anteilig sollte die Gemeinde Benningen am Neckar die andere Hälfte der Kosten übernehmen. Die Ausschreibung und Planung der vorgesehenen Entwässerung entlang der Kreisstraße 1672 würde der Landkreis Ludwigsburg übernehmen. Für die künftige Pflege der Grünfläche entlang der Bankettmulde an der Kreisstraße 1672 wäre die Gemeinde Benningen am Neckar zuständig.
Der Gemeinderat bittet darum, darauf zu achten, dass hinter der Versicherungsfläche künftig keine Überschwemmungsfläche für das anfallende Niederschlagswasser entsteht und bittet darum, zu klären, ob für diese Maßnahme eine Straßensperrung vorgesehen ist. Ferner wurde angefragt, ob die Entwässerung der Niederschlagswassermengen am Kreisverkehr am Ortseingang in diesem Zusammenhang ebenfalls angegangen wird.
Bürgermeister Warthon nimmt diese Anregungen in die weiteren Gespräche mit dem Landratsamt auf.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
- Die Gemeinde Benningen am Neckar übernimmt anteilig die Hälfte der Kosten für die Herstellung der Bankbettmulde entlang der Kreisstraße 1672 gemäß beiliegender Kostenschätzung in Höhe von ca. 20.920,20 Euro.
- Die Gemeinde Benningen am Neckar stimmt zu, dass die Ausschreibung und Planung der vorgesehenen Entwässerung entlang der Kreisstraße 1672 vom Landkreis Ludwigsburg durchgeführt wird.
- Die künftige Pflege der Grünfläche entlang der Bankettmulde an der Kreisstraße 1672 wird künftig die Gemeinde Benningen am Neckar übernehmen.
Bebauungsplan „Friedhof und Umgebung - 2. Änderung“
-Satzungsbeschluss
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass der Gemeinderat der Gemeinde Benningen am Neckar im Spätherbst 2014 den Neubau einer Aussegnungshalle am Friedhofsgelände auf den Weg gebracht hat. Nach der Auslobung im Sommer 2015 fand im Oktober 2015 die Mehrfachbeauftragung in Form eines Architektenwettbewerbs statt. Den ersten Preis und somit den Auftrag für die Durchführung der Planung des Neubaus einer Aussegnungshalle hat das Architekturbüro Ernst aus Stuttgart gewonnen. Im Rahmen der Neubebauung und Neugestaltung der Aussegnungshalle und seines Umfelds ergibt sich für die Gemeinde die Möglichkeit, die vorhandenen Stellplätze am Friedhof zu erweitern und neu zu ordnen. Nach dem Abbruch des Gebäudes Kastellstraße 12 und der Herstellung der 25 zusätzlichen Stellplätze für den Friedhof auf diesem Grundstück, wurden auch die Schuppen in der Gartenstraße 8 abgebrochen, um das Baufeld für den Komplex der Aussegnungshalle weitestgehend freizumachen. Ferner wurde der Gemeinderat in den letzten beiden Jahren über die vorgesehene Hinterliegerbebauung in der Studionstraße 7 informiert. Demnach möchte der Eigentümer zwischen dem bestehenden Gebäude (Apotheke) und der Grenze zum Friedhof ein weiteres Haus bauen. Bislang steht in diesem Bereich lediglich eine gartenwirtschaftlich genutzte Hütte. Gespräche mit dem Landratsamt haben ergeben, dass eine Bebauung durchaus möglich sei. Voraussetzung hierfür wäre aber, dass der Bebauungsplan „Friedhof und Umgebung“, der im Jahr 2000 in Kraft getreten ist, entsprechend geändert wird, weil an dieser Stelle kein Baufenster vorgesehen ist. Das Gremium war sich einig, dass vom Grundsatz her an dieser Stelle das Bauen zugelassen werden soll, da damit auch dem Prinzip der „Innenverdichtung“ nachgegangen wird. Neben dem Eigentümer der Studionstraße 7 soll durch die Änderung des Bebauungsplans auch den Eigentümern der Gartenstraße 2 und der Studionstraße 5/1 eine entsprechende Hinterliegerbebauung ermöglicht werden, zumal die Grundstücke sehr tief sind. Die Verwaltung hat den Eigentümern diese Bebauungsmöglichkeit in Gesprächen erläutert. Da die gesamten Firstrichtungen im ursprünglichen Bebauungsplan nicht einheitlich festgelegt sind und es bei den Umbauten von Bestandsgebäuden immer mal wieder zu der Situation kommt, dass durch einen an sich sinnvollen Quergiebel die Firstrichtung geändert werden müsste und derzeit keine zwingende Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung erkennbar ist, wurde die Festsetzung ersatzlos aufgehoben. Nachdem nun die Planungen für den Bau der Aussegnungshalle konkret vorliegen, das Gebäude Kastellstraße 12 abgebrochen und auf diesem Grundstück 25 zusätzliche Stellplätze am Friedhof geschaffen werden können und der Weg für den Neubau der Aussegnungshalle durch den Abbruch der Gebäude in der Gartenstraße 8 geebnet ist, sowie die Voraussetzungen für die Hinterliegerbebauung in der Studionstraße zur Stärkung der weiteren Innenentwicklung geschaffen werden sollen, ist die Änderung des Bebauungsplan Friedhofs und Umgebung erforderlich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Friedhof und Umgebung, 2. Änderung orientiert sich an den absehbaren baulichen Veränderungen in diesem Plangebiet. Der Bebauungsplan Friedhof und Umgebung, 2. Änderung wurde in Form des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt und in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 09.05.2016 der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Herr Heuckeroth vom Büro Rauschmaier erläutert die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Er macht deutlich, wenn die Gemeinde Änderungen von Kriterien wie beispielsweise an der Grundflächenzahl im Bebauungsplangebiet Friedhof und Umgebung durchführen will, sollten entsprechende Änderungen über eine 3. oder weitere Änderungen des Bebauungsplans Friedhof und Umgebung erfolgen. Entsprechende Gesichtspunkte wurden in diesem Bebauungsplanverfahren nicht berücksichtigt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander beschließt der Gemeinderat die Abwägung wie in der beiliegenden Aufstellung dargestellt.
2. Der Bebauungsplan Friedhof und Umgebung -2. Änderung in der Fassung vom 19.09.2016 wird nach § 10 BauGB i. V. m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.
Zweckverband Gruppenklärwerk „Häldenmühle“
-Vorberatung der Verbandsversammlung am 13.10.2016
Bürgermeister Warthon macht darauf aufmerksam, dass die Tagesordnungspunkte zu den Verbandsversammlungen des Gruppenklärwerks Häldenmühle im Gemeinderat wie gewohnt vorberaten werden. Am Donnerstag, 13.10.2016 findet nach der Sitzung im Frühjahr in Marbach bereits die zweite Verbandsversammlung des Gruppenklärwerks Häldenmühle im Jahr 2016 statt. Er erläutert die einzelnen Tagesordnungspunkte anhand der Sitzungsvorlage und weist auf die einzelnen Bauprojekte hin, die geschultert werden müssen. Es wird künftig zwei Verbandsversammlungen pro Jahr geben.
Zu Tagesordnungspunkt 1: Rechnungsabschluss 2015
Der Rechnungsabschluss 2015 weist Erträge und Aufwendungen in Höhe von 2.424.440,14 € aus. Vorgesehen war eine Summe von 2.790.000 €. Das bedeutet, dass es im Bereich der Aufwendungen deutliche Reduzierungen gegeben hat. Bei den Sach- und Dienstleistungen sind dies ca. 150.000 €; die Abschreibungen sind mit fast 50.000 € unter dem prognostizierten Wert angefallen. Bei den sonstigen Aufwendungen kommen nochmals 140.000 € Minderbeträge hinzu. Das bedeutet, dass die Umlage der Verbandsgemeinden mit 2.251.274,12 € um 410.645,16 € über 400.000 € geringer ausgefallen ist, als geplant. Auf Benningen entfällt dabei eine Summe von 232.243,35 €. Nachdem die Umlagezahlungen tatsächlich in einer anderen Größenordnung angefallen sind, sieht das Ergebnis im Finanzhaushalt, in dem die Liquidität und die Investitionen dargestellt werden, noch positiver aus. Mit dem Zahlungsmittelüberschuss von gut 1,3 Mio. € konnten die Investitionen (knapp 250.000 €) und die Tilgungen bestritten werden, so dass keine Kreditaufnahme notwendig wurde und zum Jahresende ein Endbestand an Zahlungsmitteln von 393.907,58 € vorhanden ist. Zusammenfassend kann man von einem sehr guten Ergebnis sprechen.
Zu Tagesordnungspunkt 2: Haushaltssatzung 2017
Für die neue Verbandsrechnerin Jana Gläser, Rathaus Großbottwar, ist dies nun schon der zweite Haushaltsplan, der sehr früh vorgelegt werden kann.
Das Volumen des Ergebnishaushalts 2017 umfasst 2.813.000 €. Davon werden 2.567.000 € über die Verbandsumlage der sechs beteiligten Kommunen aufgebracht. Auf Benningen am Neckar entfällt dabei ein Anteil von 275.318,04 €. Der Betrag hat sich im Vergleich zu 2016 marginal verringert.
Im Finanzhaushalt sind für das Jahr 2017 zahlreiche Investitionsprojekte dargestellt, die sich auf 910.000 € aufsummieren. Die wichtigsten sind:
Bewegliche Gegenstände 40.000 €
(Rührwerk, Umwälzpumpe und Sicherheitstechnik)
Fertigstellung Umgehungsleitung 104.000 €
Sanierung Entgasungsbauwerk 357.000 €
Austausch Rechen 1 160.000 €
Erneuerung Schaltanlage im Pumpwerk Steinheim 70.000 €
Erneuerung Polymerlösestation 35.000 €
Planung Betonsanierung des Vorklärbeckens 50.000 €
Machbarkeitsstudie zur Sanierung/Neubau der Faulung 25.000 €
Anschaffung eines BHKW 25.000 €
Hinzu kommt der Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens in Höhe von 20.000 € (Rührwerk, Rezirkulationspumpe, Computer, Gerätecontainer).
Diese Investitionen werden wie in den Vorjahren ausschließlich über Kredite (1.000.000 €) finanziert. Die Verschuldung des Zweckverbands steigt deswegen deutlich an. Allerdings konnte auf die geplante Kreditaufnahme 2015 verzichtet werden; für 2016 war ein Betrag von 1.145.000 € vorgesehen Nachdenklich stimmt, dass der Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt bei weitem nicht für die Investitionen ausreicht – auch nicht in den kommenden Jahren.
Die Verbandsrechnerin erläutert im Vorbericht, dass auf den Zweckverband in den kommenden Jahren weitere Investitionsprojekte zukommen werden, da Teile der Kläranlage in die Jahre gekommen sind (Baujahr 1966-1971). So sind für den Finanzplanungszeitraum 2018-2020 über 3,2 Mio. € bereitzustellen, die für die Sanierung des Vorklärbeckens, eines neuen BHKW’s und den Neubau der Schlammfaulung 1 und 2 vorgesehen sind. Die Abschreibung dieser Investitionen wird zu einer Erhöhung der Umlagen führen, die wiederum Auswirkungen auf die örtliche Abwassergebühr in Benningen a. N. hat.
Zu Tagesordnungspunkt 4: Bau einer Umgehungsleitung für das Entgasungsbecken
Das fast 40 Jahre (dauerhaft) in Betrieb befindliche Entgasungsbecken (zwischen Belebungs- und Nachklärungsbecken gelegen) soll im Jahr 2017 saniert werden, da nach der langen Betriebsdauer der Beton angegriffen ist. Um die Funktionsfähigkeit der Kläranlage aufrecht zu erhalten, ist deswegen der Bau einer Umgehungsleitung zwischen den beiden vorgenannten Becken notwendig. So ist es 2017 (und auch nach erfolgter Sanierung) möglich, dass das Entgasungsbecken vollständig geleert werden kann.
Weitere Voruntersuchungen haben ergeben, dass die im Haushaltsplan 2016 vorsichtig kalkulierten Kosten in Höhe von 145.000 € für diese Maßnahme leider nicht ausreichen werden. So geht die Verbandsverwaltung nun von einer Summe von 250.000 € aus. Ein Grund dafür sind die vielen Leitungen in diesem Bereich, die durch die Umgehungsstrecke berücksichtigt werden müssen. Bis zur Verbandsversammlung wird ein Vergabevorschlag vorgelegt. Die Arbeiten sollen noch im Jahr 2016 ausgeführt werden.
Zu Tagesordnungspunkt 5: Sanierung des Entgasungsbeckens
Für die Sanierung des Entgasungsbeckens ist es notwendig, dass der Zweckverband ein Ingenieurbüro mit der Planung beauftragt. Die Wahl fällt auf das Ing.Büro Klinger und Partner, Stuttgart, welches für den Verband schon vielfach tätig war und entsprechend kompetent ist. Nachdem pro Jahr nur ein bis zwei Verbandsversammlungen stattfinden, soll die Verbandsverwaltung gleich mit der Ausschreibung der Arbeiten beauftragt werden. Dies kommt dann auch dem Baubeschluss gleich. Die Sanierung kostet voraussichtlich knapp 400.000 €
Zu Tagesordnungspunkt 6: Verwertung des Klärschlamms ab 2017
Das Thema Klärschlamm beschäftigt die Abwasserzweckverbände seit vielen Jahren. Dies deswegen, da ein Ausbringen in der Landwirtschaft nicht (mehr) möglich ist. Trotz vieler technischer Innovationen hatte sich der Verband vor vier Jahren für einen „Entsorgungsvertrag mit der Firma GWV aus Remseck entschlossen. Dieser läuft zum Jahresende aus. Der Verband hat die Klärschlammverwertung für die Jahre 2017 bis 2019 neu ausgeschrieben. Leider kann der derzeitige Preis nicht gehalten werden. Es wird vorgeschlagen, weiterhin die Firma GVV aus Remseck mit der Entsorgung für die Jahre 2017 bis 2019 zu beauftragen.
Zu Tagesordnungspunkt 7: Machbarkeitsstudie zur Schlammfaulung
Wie bereits im Haushalt 2017 dargestellt ist in der mittelfristigen Finanzplanung die Generalsanierung der Schlammfaulung mit den beiden Faultürmen vorgesehen. Dies wird auch kostenmäßig eines der bedeutendsten Projekte des Verbandes. In einer Machbarkeitsstudie soll dargestellt werden, wie die Anlagen aus dem Jahr 1971 und 1976 erneuert werden können. Über die Ergebnisse wird die Verbandsversammlung in der Sitzung im Mai 2017 beraten.
Bürgermeister Warthon betont, dass diese Maßnahmen Auswirkungen auf die Abwassergebühren haben werden, da in die Jahre gekommenen Bauwerke jetzt saniert werden müssen. Die Kläranlage ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Investitionen in diesem Bereich sind die direkteste Form des Umweltschutzes. Die Gemeinde muss sich damit anfreunden, dass in den nächsten Jahren weitere Baumaßnahmen kommen werden, die Geld kosten.
Der Gemeinderat sieht Investitionen in diesem Bereich als wichtig und erforderlich an. Diese Maßnahmen können unter keinen Umständen aufgeschoben werden.
Baugesuche
Der Gemeinderat stimmt einem Baugesuch nach § 30 BauGB zu.
Kontakt
Gemeinde Benningen am Neckar
Studionstraße 10
71726 Benningen am Neckar
07144/906-0
07144/906-27
E-Mail schreiben