Gemeinde Benningen

Seitenbereiche

Schriftgröße AA

Gemeinde Benningen
Studionstraße 10
Tel.: 07144 9060 Fax: 07144 906-27
E-Mail schreiben

Archiv

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS)

Aufgrund von § 45b Abs.4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) und der §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2,8 Abs. 2, 11,13,20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Benningen am 11.12.2006 folgende Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom 15.12.1997 beschlossen.

§ 1

 

§ 41 erhält folgende Änderung:

Die Abwassergebühr bei Einleitungen nach § 37 Abs. 1 und 2 beträgt je m³ Abwasser 2,34 €.

§ 2

 

§ 10 Abs. 2 erhält folgende Änderung

Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen.

§ 3

§ 10 Abs. 3 erhält folgende Änderung

– entfällt –

§ 4

 

§ 29 Abs. 2 letzter Satz erhält folgende Änderung

Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.

§ 5

 

§ 29 Abs. 3 letzter Satz erhält folgende Änderung

Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.

§ 6

 

§ 29 Abs. 4 letzter Satz erhält folgende Änderung

Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.

§ 7

 

§ 29 Abs. 5 letzter Satz erhält folgende Änderung

Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.

§ 8

 

§ 48 Abs. 7 erhält folgende Änderung

 

Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.

§ 9

 

§ 49 - Inkrafttreten -

 

Diese Satzungsänderung tritt zum 01.01.2007 in Kraft.

Benningen a. N., 11.12.2006

gez. W a r t h o n

Bürgermeister

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Benningen am Neckar geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Benningen am Neckar
Studionstraße 10
71726 Benningen am Neckar
07144/906-0
07144/906-27
E-Mail schreiben