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Aus dem Gemeinderat vom 09.05.2016
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 9. Mai 2016 folgende Punkte beraten und Beschlüsse gefasst:
Bebauungsplan Friedhof und Umgebung, 2. Änderung
-Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass im Rahmen der Neubebauung und Neugestaltung der Aussegnungshalle und seines Umfelds sich für die Gemeinde die Möglichkeit ergibt, die vorhandenen Stellplätze am Friedhof zu erweitern und neu zu ordnen. Nach dem Abbruch des Gebäudes Kastellstraße 12 und der Herstellung der 25 zusätzlichen Stellplätze für den Friedhof auf diesem Grundstück, wurden auch die Schuppen in der Gartenstraße 8 abgebrochen, um das Baufeld für den Komplex der Aussegnungshalle weitestgehend freizumachen. Ferner wurde der Gemeinderat in den letzten beiden Jahren über die vorgesehene Hinterliegerbebauung in der Studionstraße 7 informiert. Bislang steht in diesem Bereich lediglich eine gartenwirtschaftlich genutzte Hütte. Gespräche mit dem Landratsamt haben ergeben, dass eine Bebauung durchaus möglich sei. Voraussetzung hierfür wäre aber, dass der Bebauungsplan „Friedhof und Umgebung“, der im Jahr 2000 in Kraft getreten ist, entsprechend geändert wird, weil an dieser Stelle kein Baufenster vorgesehen ist. Das Gremium war sich einig, dass vom Grundsatz her an dieser Stelle das Bauen zugelassen werden soll, da damit auch dem Prinzip der „Innenverdichtung“ nachgegangen wird. Dies bezieht sich auch auf die daneben liegenden Grundstücke, zumal diese sehr tief sind. Da die gesamten Firstrichtungen im ursprünglichen Bebauungsplan nicht einheitlich festgelegt sind und es bei den Umbauten von Bestandsgebäuden immer mal wieder zu der Situation kommt, dass durch einen an sich sinnvollen Quergiebel die Firstrichtung geändert werden müsste und derzeit keine zwingende Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung erkennbar ist, soll die Festsetzung ersatzlos aufgehoben werden.
Herr Heuckeroth vom Büro Rauschmaier stellt die Bebauungsplanänderungen vor. Er macht darauf aufmerksam, dass die Stellplätze am Friedhof aufgenommen wurden und verwies auf die neuen Baufenster. Dort wird eine zweigeschossige Bebauung ermöglicht. Die Zufahrt auf die Grundstücke ist von der Studionstraße aus möglich. Der vorhandene Kanal wird bestehen bleiben, deshalb müssen die Eigentümer von den Baugrenzen einen gewissen Abstand einhalten. Der Standort der künftigen Aussegnungshalle wurde in der Bebauungsplanänderung berücksichtigt. Es wurde eine deutlichere Kennzeichnung der Grabfeldgrenzen aufgenommen. Ferner wurden die vorgesehenen Stellplätze in der Kastellstraße berücksichtigt. Die Festlegung der Firstrichtungen für die Gebäude in diesem Bereich ist nicht mehr zwingend erforderlich, weshalb im neuen Bebauungsplan darauf verzichtet wurde, um für künftige Bebauungen eine gewisse Freiheit zu gewährleisten, da unterschiedliche Firstrichtungen dort städtebaulich keine negativen Auswirkungen haben .
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans Friedhof und Umgebung, 2. Änderung sich an den absehbaren baulichen Veränderungen in diesem Plangebiet orientiert.
Aus dem Gemeinderat wurde der Wunsch geäußert, den Parkplatz am Friedhof in der Kastellstraße und die Zufahrt zur Aussegnungshalle in der Gartenstraße als öffentliche Grünfläche Friedhof auszuweisen.
Bürgermeister Warthon nimmt den Wunsch des Gemeinderats auf und lässt ihn in die Beschlussfassung einfließen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Der Bebauungsplan „Friedhof und Umgebung -2. Änderung“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
2. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 09.05.2016 wird mit den Änderungen, den Parkplatz am Friedhof in der Kastellstraße und die Zufahrt zur Aussegnungshalle in der Gartenstraße als öffentliche Grünfläche Friedhof auszuweisen, gebilligt.
Neubau einer Aussegnungshalle am Friedhof
-Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen
-Technische Ausstattung in den „Abschiedsräumen
Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen
Herr Lang vom Ingenieurbüro Karl-Heinz Lang GmbH erläutert die einzelnen Entwässerungsvarianten anhand der Sitzungsvorlage. Bei der Untersuchung des Entwässerungskonzepts wurden die nachfolgend aufgeführten Varianten hinsichtlich der technischen Machbarkeit und der zu erwartenden Baukosten anhand von vier Varianten untersucht:
1. Entwässerung zur Gartenstraße:
Die Planung der neuen Aussegnungshalle sieht einen behindertengerechten Zugang vor. Daraus ergibt sich, dass die Erdgeschossfußbodenhöhe auf Geländeniveau liegen muss. Die Entwässerung zur Kanalisation in die Gartenstraße ist auf Grund der Höhenverhältnisse technisch nicht ausführbar.
2. Entwässerung in den bestehenden Kanal südlich der bestehenden Aussegnungshalle:
Südlich des bestehenden Aussegnungsgebäudes verläuft ein Kanal bis zum Fußweg von der Studionstraße zur Kastellstraße. Die Entwässerung im Freispiegel über diesen Kanal ist auf Grund der Höhenverhältnisse wie bei Variante 1 nicht möglich.
3. Druckentwässerung für Schmutz- und Regenwasser
Die neue Aussegnungshalle kann über ein Schmutzwasserpumpwerk und ein Regenwasserpumpwerk entwässert werden. Als nächster Anschlussschacht steht der vorhandene Kanalschacht KS326 im südlich angrenzenden Grundstück zur Verfügung. Bei diesem Entwässerungsverfahren sind sowohl die Pumpen als auch die Druckleitungen mit großen Sicherheiten auszulegen. Das heißt, dass beide Pumpensysteme redundant einzurichten sind. Die Herstellungskosten (90.000 €) sind daher unverhältnismäßig hoch. Zusätzlich entstehen Betriebskosten für die Wartung, Pflege und Betrieb der Anlage. Aus diesem Grund wurde eine weitere Variante (3a: Druckentwässerung für Schmutzwasser und Versickerung von Regenwasser) untersucht. Bei dieser Alternative wird anstelle des Regenwasserpumpwerkes ein Versickerungsschacht gebaut (Herstellungskosten 59.000 €). Kosteneinsparungen gegenüber der Variante 3 ergeben sich durch die einfachere Bauweise. Die Versickerung von großen Wassermengen ist im Friedhofsbereich aber nicht zu empfehlen, da dadurch im anstehenden bindigen Boden Wasserlinsen entstehen können und damit die Verwesung erheblich beeinträchtigt wird.
4. Neue Entwässerungsleitung in den Friedhofswegen zur Kastellstraße
Im alten Friedhof der Gemeinde ist keine Wegentwässerung vorhanden. Als preiswerte Variante bietet sich die Herstellung der Entwässerungsleitung im sogenannten Spülbohrverfahren an. Bei dieser Ausführungsart wird eine Kunststoffleitung unter den Wegen durchgebohrt und eingezogen. Die vorhandenen Friedhofswege bleiben unversehrt, mit Ausnahme des Kreuzungspunktes. Aufgrund der Höhensituation ist die Entwässerung in Richtung Kastellstraße mit großem Gefälle möglich. Im Vorfeld sollte noch untersucht werden, ob und wie Mauerreste aus der römischen Zeit hier ein Problem darstellen könnten. Bei der Dimensionierung der Leitungen sind sowohl die neue Aussegnungshalle als auch die Außenanlagen und das bestehende Gebäude im alten Friedhof berücksichtigt. Rechnerisch reicht ein Entwässerungsrohr der Nennweite 150 auch für einen Starkregen aus. Damit auch Reserven für eine weitere befestigte Fläche zukünftig zur Verfügung stehen, empfiehlt es sich die Entwässerungsleitung in Nennweite 200 auszulegen. Die betragen 42.000 € (Nennweite 200) und 35.000 € (Nennweite 150.
Die Planung der Freispiegelleitung im Spülbohrverfahren und der Übergabepunkt sind mit dem Ingenieurbüro TGA Palmert als Fachplaner der neuen Aussegnungshalle abgestimmt. Aufgrund der technischen Vorteile und der geringsten Herstellungskosten wird die Ausführung der Entwässerung nach Variante 4. Durch die vorliegenden bindigen Böden in diesem Bereich geht er davon aus, dass das Spühlbohrverfahren nach Variante 4 erfolgreich sein wird. Die Spühlbohrungen werden nicht unterhalb der Gräber durchgeführt. Der Weg soll nicht kaputt gemacht werden. Es wird die Einrichtung eines Eckschachts benötigt. Der künftige Kanal wird zwei bis zweieinhalb Meter tief liegen.
Der Gemeinderat schließt sich dieser Meinung an.
Technische Ausstattung in den „Abschiedsräumen“
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass die Gemeindeverwaltung in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 8. Februar 2016 vom Gemeinderat darum gebeten wurde, zu ermitteln, ob die beiden Kühlräume komplett gekühlt oder ob auch Kühlkatafalken, von den Kosten her betrachtet, in Frage kommen könnten. Erfahrungen aus Kommunen, die in den letzten Jahren Aussegnungshallen bzw. Leichenschauhäuser realisiert haben, gehen ganz klar in die Richtung von gekühlten Räumen. Dabei hat sich gezeigt, dass die Verabschiedung in einem solchen Raum viel „würdiger“ ist. Davon abgesehen ist man in Benningen mit der bisherigen Lösung alles andere als glücklich. Die bisherigen Planungen sahen die gekühlten Abschiedsräume bereits vor. Bisher ist man davon ausgegangen, dass ausschließlich die beiden Kühlräume dauerhaft gekühlt werden müssen. Zuletzt wurde beschlossen, im Raumprogramm der Aussegnungshalle einen Raum anzubieten, der von verschiedenen Bestattungsunternehmen zum Waschen und Anziehen der Leichen genutzt werden kann. Dementsprechend hat Herr Architekt Ernst beim Landratsamt -Gesundheitsamt- nachgefragt, welche Anforderungen im Hinblick auf die Hygienevorschriften erfüllt werden müssen. Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass gemäß eines Schreibens des Sozialministeriums zu Schutzmaßnahmen im Umgang mit Verstorbenen nach der Bestattungsverordnung des Landes Baden-Württemberg, Räume zur Aufbewahrung und Besorgung (Waschen, Einkleiden, Einsargen, u.a.), unter den der Raum für den Bestatter zählt, technisch kühlbar sein müssen, sodass eine Temperatur von 12 bis 15 Grad hergestellt werden kann. Die Kosten für die Kühltechnik erhöhen sich dadurch, nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro TGA Palmert von bisher 27.800 Euro netto (ca. 33.500 Euro brutto), auf ca. 42.000 Euro netto (ca. 50.000 Euro brutto). Dazu kommen Bodenablauf und diverse Hygienemaßnahmen, die in der Schätzung nicht enthalten waren, mit einem geschätzten Betrag von 5.000 Euro, plus ca. 3.500 Euro Baunebenkosten. Zusammen ergeben sich Mehrkosten von brutto ca. 25.000 bis 26.000 Euro gegenüber der bisherigen Kostenschätzung. Die Gemeinde muss jetzt den aktuellen rechtlichen Anforderungen Rechnung tragen. Er geht davon aus, dass die Kühlung im Raum des Bestatters nicht ständig laufen muss, aber die Gemeinde muss eine entsprechende Kühlmöglichkeit vorsehen.
Architekt Ernst weist auf das Beispiel der Katafalke aus der Schweiz hin. Ansprechende Varianten kosten pro Stück 18.000 Schweizer Franken, was deutlich teurer ist, als komplett gekühlte Räume einzurichten, was landauf landab üblich ist. Ursprünglich war der Raum für den Bestatter im Raumprogramm nicht drin, dieser wurde erst nach der Besichtigung der Aussegnungshalle in Schönaich vom Gemeinderat aufgenommen. Durch Vorschriften zum Gesundheitsschutz muss dieser Raum auch gekühlt werden, was zu Mehrkosten von 28.000 Euro führen würde.
Aus dem Gemeinderat kam die Anfrage, ob der Raum für den Bestatter auch als dritter Kühlraum genutzt werden kann. Der Gemeinderat hat aufgrund der hohen Kosten für die Katafalke Abstand davon genommen und spricht sich für komplett gekühlte Räume in den Kühlräumen und im Raum des Bestatters aus.
Bürgermeister Warthon geht davon aus, dass dieser Raum auch als Kühlraum verwendet werden kann. Er spricht notwendig gewordene Änderungen, die sich im Planungsprozess bereits ergeben haben, beispielsweise die Änderung der Stützenbreite des Dienstflurs, sowie die Änderung der Zufahrtsrampe von der Gartenstraße aus gesehen an.
Architekt Ernst stellt die geänderten Stützenbreiten des Dienstflurs anhand einer Präsentation vor. Im Hinblick auf die Zufahrt zu den Stellplätzen und zum Bauhofbereich hat Herr Karl-Heinz Lang Bedenken geäußert, ob das vorgesehene Gefälle von 10 Prozent im Hinblick auf die Rampenneigung und für eine Barrierefreundlichkeit sinnvoll gewählt ist. Aus diesem Grund wurde eine Variante entwickelt, die eine geringere Rampenneigung von ca. 8 Prozent und somit eine Änderung der Zufahrtsrampe von der Gartenstraße aus gesehen, ergibt. Dadurch können voraussichtlich zwei zusätzliche Stellplätze geschaffen werden. Ein weiterer Vorteil ist eine barrierefreundlichere Bauweise, da das Gefälle geringer ist. Er weist darauf hin, dass Anbauten an die Grenze des Grundstücks der vorgesehen Aussegnungshalle in der Gartenstraße und der Kastellstraße vorliegen, aus diesem Grund müssen die Höhen ermittelt werden, um zukünftigen Schäden an Gebäuden durch den Bau der Aussegnungshalle zu vermeiden.
Bürgermeister Warthon merkt an, dass die Entscheidung zur Änderung der Zufahrtsrampe von der Gartenstraße aus, nicht heute getroffen werden muss, da diese Entscheidung noch im Zusammenhang mit der Gestaltung der Außenanlagen getroffen werden kann.
Der Gemeinderat spricht sich für die Änderung der Zufahrtsrampe von der Gartenstraße mit einem Gefälle von ca. 8 Prozent aus.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Für die beiden Kühlräume und den Raum für den Bestatter werden zentrale Kälteanlagen (komplett gekühlte Räume) in der Aussegnungshalle installiert.
2. Den Mehrkosten für die Ausstattung des Raums für den Bestatter mit einer Kühltechnik wird zugestimmt.
3. Der Gemeinderat stimmt der Ausführung der Entwässerung der Aussegnungshalle nach Variante 4 (Nennweite 200) zu.
Haushaltsjahr 2014
-Feststellung der Jahresrechnung
-Genehmigung der Eröffnungsbilanz
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits im letzten Jahr behandelt werden sollte. In Abstimmung mit dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium Stuttgart, wurde zunächst der Haushaltsplan 2016 aufgestellt und danach werden die Jahresrechnungen 2014 und 2015 vorgelegt. Die Jahresrechnung 2015 wird im Herbst 2016 behandelt.
Kämmerer Dursch stellt die wesentlichen Kennzahlen der Jahresrechnung 2014 und der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 anhand der Tischvorlage vor. Nach § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 vom Gemeinderat festzustellen. Nach der Umstellung auf die doppelte Buchführung auf den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen stellt der Rechnungsabschluss des Jahres 2014 den ersten doppischen Jahresabschluss dar. Dementsprechend groß war auch der Aufwand, der im Vorfeld der Abschlussarbeiten nötig war, um die Überleitung von der Kameralistik auf die Doppik zu bewerkstelligen. Dies ist auch der Grund, weshalb die finalen Zahlen erst jetzt vorgelegt werden können.
Das ordentliche Ergebnis 2014 (Ergebnisrechnung) als eine Art „Gewinn- und Verlustrechnung“ der Gemeinde beträgt 626.218 €. Diese Summe wird als Rücklage in der zukünftigen Bilanz geführt. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (ehemalige „Zuführungsrate“) wurde mit 2.076.184 € festgestellt. Der Kämmerer erläuterte die Gründe für das gute Jahresergebnis; wies aber auch darauf hin, dass die Gemeinde erstmals seit Jahren zur Finanzierung der Investitionen einen Kredit in Höhe von 800.000 € aufnehmen musste.
In diesem Zusammenhang wies er auf die Auszahlungen für die Bauvorhaben der Gemeinde mit fast 5 Mio. € hin. Im Mittelpunkt standen dabei der Neubau der Kindertagesstätte Seelach und die Generalsanierungen im Bereich der Beethoven-Kindertagesstätte und des benachbarten Spielplatzes.
Nach Artikel 13 Abs. 5 des Reformgesetzes ist die Eröffnungsbilanz zum Beginn des ersten Haushaltsjahres, in dem die kommunale Doppik zur Anwendung kommt, aufzustellen. Die festzustellende Eröffnungsbilanz weist eine Bilanzsumme von 51.406.494,92 € aus. Sie stellt das Vermögen und die Schulden der Gemeinde auf kaufmännischer Grundlage unter Zugrundelegung der Ziele des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts dar.
Bürgermeister Warthon bedankt sich bei Kämmerer Dursch und seinem Team für den ersten Rechnungsabschluss, wodurch ein wichtiger Abschluss einer dreijährigen intensiven Arbeitsphase erreicht ist. Er macht deutlich, dass sich die Arbeitsgrundlagen durch die Umstellung auf die Doppik für die Mitarbeiter in der Kämmerei völlig geändert haben. Der zweite Rechnungsabschluss kann schneller erstellt werden, da auf die jetzt vorliegenden Daten zurückgegriffen werden kann. Er weist darauf hin, dass in Baden-Württemberg über 900 Gemeinden noch nicht auf Doppik umgestellt haben. Mit Hemmingen und Oberstenfeld ist die Gemeinde Benningen am Neckar eine der ersten Gemeinden, die auf das neue Haushaltsrecht umgestellt hat. Vier Studentengruppen haben Daten erhoben, die für die neue EDV verwendet werden konnten. Benningen wird landesweit als Aushängeschild für die Doppik gesehen. Das Jahresergebnis aus der Ergebnisrechnung mit 626.143,89 Euro ist ein gutes Ergebnis, da über 1,5 Mio. Euro an Abschreibungen im Jahr 2014 erwirtschaftet werden konnten.
Aus dem Gemeinderat wurde großes Lob für die intensive Arbeitsphase der Mitarbeiter der Kämmerei geäußert, die mit der Umstellung auf die Doppik verbunden war. Es wird die Vorlage der Abschreibungssätze in der nächsten Klausurtagung des Gemeinderats gewünscht.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Benningen am Neckar wird gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg mit sämtlichen Beilagen festgestellt und genehmigt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend § 95b Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Rechtsaufsichtsbehörde umgehend mitzuteilen.
3. Der Beschluss ist ortsüblich in den Benninger Nachrichten bekannt zu machen und die Jahresrechnung 2014 ist an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
4. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Benningen am Neckar zum 01.01.2014 wird festgestellt und genehmigt.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
-Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2014
Kämmerer Dursch erläutert die wesentlichen Kennzahlen für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2014 anhand der Sitzungsvorlage. Er verweist auf das gute Ergebnis und die „Überschüsse“, die in den folgenden Jahren an den Gebührenzahler „zurückerstattet“ werden. So seien diese Werte in die Gebührenkalkulation 2015 und vor allem 2016 eingeflossen und der Abwasserpreis beim Schmutzwasser deutlich gesenkt worden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig einstimmig das Ergebnis des Jahresabschlusses - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Benningen für das Wirtschaftsjahr 2014. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Eigenbetrieb Wasserversorgung
-Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2014
Kämmerer Dursch erläutert die wesentlichen Kennzahlen für den Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2014. Hier musste ein Verlust ausgewiesen werden, der sich erhöhend auf die Wasserversorgungsgebühr der Folgejahre auswirke.
Aus dem Gemeinderat kam die Anfrage, ob die Gründe für Wasserverluste bereits nach Anschaffung der Datenlogger bekannt sind.
Kämmerer Dursch merkt an, dass in der Abrechnung 2015 klare Aussagen und Einsparmöglichkeiten durch die Datenlogger vorliegen werden. Täglich werden am Hochbehälter die Wasserdaten kontrolliert und bei Bedarf geht Wassermeister Braun auf die einzelnen Problemzonen zu, um die Wasserverluste zu eliminieren.
Bauhofleiter Tonhäuser fügt an, dass nach einem Jahr bereits 13 Rohrbrüche festgestellt wurden, was ein hervorragendes Ergebnis ist. Herr Braun ist sehr engagiert und schaut täglich, ob Rohrbrüche vorhanden sind.
Bürgermeister Warthon sagt zu, Wassermeister Braun in eine Sitzung einzuladen, um seine Arbeit im Hinblick auf die Beseitigung von Wasserverlusten und Rohrbrüchen dem Gemeinderat vorzustellen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig einstimmig das Ergebnis des Jahresabschlusses - Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Benningen für das Wirtschaftsjahr 2014. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Baugesuche
Der Gemeinderat stimmt einem Bauvorhaben nach § 30 BauGB zu.
Bekanntgaben
Bürgermeister Warthon gibt bekannt, dass der erste Abschnitt der Feldwegsanierung „Im Schemming“ bereits abgeschlossen ist und sehr gut aussieht. In der Paulystraße laufen die Arbeiten planmäßig ab. Die Gemeinde ist mit der Baufirma Lukas Gläser GmbH aus Aspach sehr zufrieden. Die Parkplätze in der Kastellstraße am Friedhof werden nach Vorlage der Baugenehmigung von Seiten des Landratsamts hergestellt. Die Gehwegverbreiterung in der Alemannenstraße wird in den Sommerferien durchgeführt.
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass bereits zum dritten Mal die Bietigheimer Zeitung in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse Ludwigsburg einen Schulpreis auslobte. Dieses Jahr unter dem Motto „Gute Ideen mit großen Chancen“. Ausgezeichnet werden sollten Projekte, die nicht an den offiziellen Lehrplan gebunden sind, sondern durch ein hohes Maß an freiwilligem Engagement von Schülern, Lehrern, Eltern und externen Partnern bestechen. Frau Kerker kam sofort unser Zirkusprojekt (Zirkus Abeba) vom letzten Sommer in den Sinn und sie reichte schnell die Unterlagen dazu ein. Eine genaue Projektbeschreibung, eine Auflistung der vielen Helfer, unser Fotobuch vom Zirkus und zwei Bildpräsentationen (eine Auswahl an Zirkusnummern und eine Darstellung des Zirkusprojekts von den ersten Versuchen bis zur Premiere). In den Osterferien wurde die Schule informiert, dass sie unter den Preisträgern sind. in der Realschule im Aurain (Bietigheim) fand die Preisverleihung statt, zu der die Schulleitung, Eltern- und Schülervertreter unter 300 Gästen eingeladen waren. Zwölf Schulprojekte im Landkreis wurden geehrt, die Grundschule Benningen erreichte in der Kategorie Preisträger Klassen 1 und 2 den ersten Platz für das inklusive Zirkusprojekt von 2015. Die Jury begründet ihre Wahl so (s. Bietigheimer Zeitung) : „Unter Beteiligung von Zirkuspädagogen, der Gemeinde, Ehemaliger, dem Asylkreis Benningen sowie Eltern und Förderverein ist in der Schule ein Zirkusprojekt verwirklicht worden, das von Kindern mit und ohne Behinderung gestaltet wurde. Ein herausragender Beitrag zu Integration und Inklusion und Gemeinschaftssinn.“ Wofür die 1.200 Euro Preisgeld verwendet werden, soll das Thema von Schülerarbeiten sein.
Kontakt
Gemeinde Benningen am Neckar
Studionstraße 10
71726 Benningen am Neckar
07144/906-0
07144/906-27
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