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Stellungnahme der Gemeinde zum LKW - Durchfahrtsverbot im Zuge der L 1125 in Pleidelsheim und aus Richtung Ingersheim

Der Luftreinhalte/ Aktionsplan des Regierungspräsidiums Stuttgart sieht in der zweiten Stufe nach Inbetriebnahme der Umgehungsstrasse Pleidelsheim (Querspange Ost) ein LKW – Durchfahrtsverbot im Zuge der L 1125 in Pleidelsheim in und aus Richtung Ingersheim vor. Das Fahrverbot soll für alle LKW über 3,5 Tonnen gelten. Die Gemeinde wurde im Rahmen des Anhörungsverfahrens vom Landratsamt Ludwigsburg gebeten, eine Stellungnahme abzugeben.

Die Gemeinde hat in Ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass bereits die bisherige Sperrung der L 1129 Pleidelsheim - Freiberg für LKWs zu einer deutlichen Zunahme des LKW – Verkehrs ( 25 %) in Benningen geführt hat. Entsprechende Verkehrszählungen belegen dies. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Sperrung Pleidelsheim – Ingersheim zu einer weiteren Mehrbelastung der Ortsdurchfahrt Benningen führen würde.

Das Regierungspräsidium selbst kommt in einer Pressemitteilung zum bisherigen Durchfahrtsverbot der L 1129 Pleidelsheim- Freiberg zu dem Ergebnis, dass auf der Grundlage von Untersuchungen der Landesanstalt für Umwelt Baden Württemberg

(LUBW) „keine messbaren Auswirkungen des LKW – Fahrverbotes nachgewiesen werden können“. So führte das LKW - Fahrverbot nur zu einer vernachlässigbaren Minderung der Feinstaubbelastung in Pleidelsheim ( 5% ) . Was die Feinstaubbelastung angeht ist der überwiegende Verursacher der PKW - Anteil.

Mit der Stellungnahme hat die Gemeinde folgende Forderungen erhoben:

1. Das vorgesehene LKW - Durchfahrtsverbot wird erst dann umgesetzt, wenn das Land Baden Württemberg den Baubeschluss für die Nordumfahrung Benningen (neuer Neckarübergang – L 1138) getroffen hat.

2. Sollte das LKW- Durchfahrtsverbot auf der L 1125 angeordnet werden, stellt die Gemeinde für die Ortsdurchfahrt Beihingerstrasse ( L 1138) folgende Anträge:

- Sperrung für LKW ab 3,5 Tonnen für den Durchgangsverkehr (ausgenommen gewerblicher und privater Lieferverkehr)

- Generelles Nachtfahrverbot für LKW über 12 Tonnen.

Gegebenenfalls wird in den Benninger Nachrichten über den weiteren Fortgang des Verfahrens berichtet.

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