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Aus dem Gemeinderat vom 14.12.2015
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Dezember 2015 folgende Punkte beraten und beschlossen:
Neubau einer Aussegnungshalle am Friedhof - Vorstellung der Planung
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass der Gemeinderat im Spätherbst 2014 das Projekt „Neubau einer Aussegnungshalle“ am Friedhofsgelände auf den Weg gebracht. Nach der Auslobung im Sommer 2015 fand am 24. Oktober die Mehrfachbeauftragung statt, aus der das Architekturbüro Ernst als „Sieger“ hervorging. Der Gemeinderat beauftragte am 03.11.2015 die Gemeindeverwaltung, einen Architektenvertrag auszuhandeln und abzuschließen. Die Verhandlungen sind bereits erfolgreich abgeschlossen; der Honorarvertrag wird (stufenweise) abgeschlossen. Für das Projekt sollen am 31.01.2016 Investitionszuschüsse aus dem Ausgleichstock beantragt werden. Die Gemeindeverwaltung ist dabei, diesen vorzubereiten. Kernpunkt sind dabei die genauen Pläne und Kostenberechnungen des Bauprojektes. Diese sollen durch den Architekt und die noch zu beauftragenden Fachingenieure vorgenommen werden. Folgende Büros sind dabei vorgesehen:
Mück & Schaber, Holzgerlingen, Elektroplanung
TGA Palmert, Esslingen, Heizung/Lüftung/Sanitär
Furche, Geiger, Zimmermann, Köngen, Tragwerk
Smoltcyk und Partner, Stuttgart, Baugrunduntersuchung
DS-Plan, Stuttgart, Bauphysik
Rauschmaier, Bietigheim-Bissingen, Vermessung
Am Freitag, 27.11.2015 fand die Besichtigung der Aussegnungshalle in Schönaich statt, die große Ähnlichkeiten mit dem geplanten Projekt in Benningen hat. Dabei konnten sich die anwesenden Damen und Herren des Gemeinderates ein gutes Bild über die städtebauliche Wirkung, die Funktionalität von Aussegnungshalle und Nebengebäuden und der verwandten Materialien machen. Der Besuch in Schönaich hat verdeutlicht, dass das Architekturbüro Ernst auf der Basis des eingereichten Wettbewerbsvorschlags in die Ausgestaltung der Pläne für den Zuschussantrag und das später einzureichende Baugesuch gehen kann. Änderungen im Detail sind dabei jederzeit noch möglich. In der Sitzung im Januar 2016 werden dann die Kostenschätzungen vorgelegt und die überarbeiteten Planungen erläutert. Ein Baubeginn ist frühestens im Herbst 2016 möglich. Der Abbruch der bestehenden Gebäude in der Gartenstraße soll im Frühjahr 2016 erfolgen.
Architekt Ernst stellt anhand einer Präsentation die Entwurfsplanung für die Aussegnungshalle vor.
Für Bürgermeister Warthon ist die etwas schlankere Variante mit einer Fläche von ca. 145 m² ausreichend, da für die Mehrfachbeauftragung zunächst eine Flächenvorgabe von 120 m² gemacht wurde. Die Kosten liegen noch nicht vor, da die Zahlen noch nicht errechnet sind. Die dargestellte Breite des Dienstgangs mit 2,40 m im oberen Bereich und 2,60 m im unteren Bereich ist für ihn nicht ausreichend. Er ist dafür, dass im hinteren Bereich eine Breite von 2,60 m und im vorderen Bereich eine Breite von 2,80 m gewählt wird.
Aus dem Gemeinderat ist die Anregung gekommen, dass die Halle groß genug geplant werden sollte. Es sollte so weit wie möglich an die bestehende Friedhofsmauer herangegangen werden, um den Dienstgang in entsprechender Breite zu schaffen. Im Hinblick auf die Auswahl des Waschraums sollte darauf geachtet werden, dass er jeder Bestattungsform geeignete Bestattungsmöglichkeiten bietet. Außerdem wurde angeregt, ob bei der Auswahl der Kühlzellen noch andere Möglichkeiten bestehen. Ferner soll bedacht werden, dass die Trennwände in der Aussegnungshalle eine entsprechende Wirkung im Raum bekommen.
Bürgermeister Warthon nimmt die Anregungen auf. Er würde im Moment noch beim Auslobungstext bleiben, aber bestimmte Punkte, die sich aus der Diskussion ergeben haben, hinterfragen. Bis zur nächsten Sitzung sollten die Kosten vorsichtig hinterlegt werden. Wenn sich im Zusammenhang mit den Fachingenieuren noch andere Möglichkeiten ergeben, die untersucht werden können, werden diese überprüft, die Kosten dafür ermittelt und in der nächsten Sitzung vorgestellt.
Bürgermeister Warthon merkt an, dass bei einem Bemusterungstermin die Detailfragen, wie zum Beispiel die Auswahl der Trennwände geklärt und entschieden werden.
Architektin Ernst fügt an, dass die Bestatter jegliche Form der Bestattung in der Aussegnungshalle durchführen können.
Bürgermeister Warthon fasst zusammen, dass der Bauhoftrakt der künftigen Aussegnungshalle nicht beheizt werden muss. Die Verglasung soll analog der Aussegnungshalle in Schönaich durchgeführt werden. Bei den Außenanlagen wird noch diskutiert, wie die Abgrenzung zu den Nachbargrundstücken erfolgen soll. Es wird die etwas schlankere Variante mit einer Fläche von ca. 145 m² bevorzugt, beim Dienstgang soll oben eine Breite von 2,60 m und unten von 2,80 m erreicht werden und der Abstand zur Friedhofsmauer von 1,70 m beachtet werden.
Der Gemeinderat beschließt, das Architekturbüro Ernst aus Stuttgart zu beauftragen, die Unterlagen für den Antrag zum Ausgleichsstock auszuarbeiten. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Verträge mit den notwendigen Fachingenieuren abschließen.
Bebauungsplan Altes Rathaus -3. Änderung -Erneute Auslegung
Bürgermeister Klaus Warthon und der Planer Karsten Heuckeroth stellten den Bebauungsplan Altes Rathaus, 3. Änderung vor. Sie verwiesen darauf, dass der Gemeinderat im Sommer bereits Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss gefasst habe. Nach Gesprächen mit der Baurechtsbehörde im Landratsamt sei aber empfohlen worden, die Festsetzungen nicht als Mischgebiet, sondern als Wohngebiet darzustellen. Hintergrund ist, dass in einem Mischgebiet Gewerbebetriebe für die „Durchmischung“ mit dem Wohnen sorgen sollen. selbständig Tätige wie Ärzte oder Ingenieure würden aber nicht dazu zählen. Da in den bisherigen Diskussionen aber auch diese Gruppen in die neuen Gebäude einziehen könnten, wäre nun die Möglichkeit dies über die Festsetzung des Wohngebietes zu regeln. An den sonstigen Festlegungen des Baufensters oder der Gebäudehöhen hätten sich keine Änderungen ergeben.
Von Seiten des Gemeinderates wurden Fragen zur städtebaulichen Begründung gestellt.. Dabei wurde darauf eingegangen, dass es im Wege der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger vereinzelt Hinweise zur massiv anmutenden Bebauung gegeben habe. Die Gemeindeverwaltung wies darauf hin, dass die vor Monaten ausgearbeitete Straßenabwicklung den geplanten Gebäudekomplex als städtebauliche verträglich eingestuft habe. Aus dem Gemeinderat wurde der Antrag gestellt, das Thema zu vertagen, um weitere Informationen einholen zu können. Dieser wurde mehrheitlich angenommen.
Sanierung der Paulystraße -Baubeschluss
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass sich der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.11.2015 mit der Planung zur Sanierung der Paulystraße befasst hat. In dieser Sitzung wurde die weitere Vorgehensweise dargelegt und vom Gemeinderat dem Ausbau der Paulystraße zugestimmt. Die Sanierung der Paulystraße soll in zwei Bauabschnitten realisiert werden. Der erste Bauabschnitt wird von der Lange Straße bis zur Jahnstraße durchgeführt. Der zweite Bauabschnitt wird von der Jahnstraße bis zu der Straße Im Kirchtal vorgenommen. Der Gemeinderat hat die Ausführungen positiv zur Kenntnis genommen. Am 7. Dezember 2015 fand die Informationsveranstaltung für die Anlieger statt. Darin wurden die Anlieger über die Durchführung der Arbeiten und über wichtige Punkte, die im Zusammenhang mit der Straßensanierung auf sie zukommen, informiert und ihre Anregungen in das weitere Verfahren aufgenommen. Derzeit finden in der Paulystraße die TV-Befahrungen und TV-Untersuchungen der Kanalanschlüsse statt. Darüber hinaus führt das Büro Voigtmann auch Bodengutachten durch.
Herr Hanebeck ergänzt, dass in der Informationsveranstaltung mit den Anliegern angeregt wurde, in einer Verkehrsschau mit dem Landratsamt zu untersuchen, inwieweit eine einheitliche Parkierung in der Paulystraße geschaffen werden kann.
Der Gemeinderat stimmt der Planung zur Sanierung und Neugestaltung der Paulystraße zu.
Erweiterung der Parkplätze am Friedhof -Vorstellung der Planung
Bürgermeister Warthon führt aus, dass im Rahmen der Neubebauung und Neugestaltung der Aussegnungshalle und seines Umfelds, mit dem damit verbundenen Abbruch des Gebäudes Kastellstraße12 sich in diesem Bereich die Möglichkeit ergibt, die vorhandenen Stellplätze zu erweitern und neu zu ordnen. Dazu hat die Gemeinde das Gebäude Kastellstraße 12 erworben, Geplant sind ca. 24 zusätzliche Stellplätze mit einer erweiterten Breite von 2,70 m pro Stellplatz. Außerdem werden zwei zusätzliche Behindertenstellplätze zur Verfügung gestellt. Es wurden vom Büro Rauschmaier zwei Varianten erarbeitet. In der ersten Variante wird die Stellplatzfläche in Asphaltbauweise erstellt und mit Granitleistensteinen eingefasst. Die zweite Variante sieht auf der Stellplatzfläche Pflastersteine vor, die ebenfalls mit Granitleistensteinen eingefasst werden. Die erstgenannte Art wurde in der Kastellstraße beim Wegfall der Abfall-Container realisiert; die zuletzt genannten, gepflasterten Stellplätze sind in der Studionstraße bei der Erweiterung des Friedhofs 2004 gebaut worden. Die Grundzüge der Planung sehen eine Verlängerung der Wegeführung von den terrassenartig gestalteten Ebenen hinunter zu den Stellplätzen vor. Auf Grund der Höhenentwicklung wird die fußläufige Erschließung zum neuen Friedhofsteil über einige Treppenstufen erfolgen. Darüber hinaus gibt es einen Durchgang vom neuen Parkplatz zum Verbindungsweg Kastellstraße / Studionstraße und damit zum alten Friedhofsteil und zur zukünftigen Aussegnungshalle. Die vorgelegte Planung sieht nun zunächst 23 Stellplätze, davon zwei behindertengerechte Stellplätze vor. Die Gemeindeverwaltung hat bereits mit dem Büro Rauschmaier darüber gesprochen, dass von den insgesamt sechs Bäumen auch vier ausreichend wären, so dass auf beiden Seiten noch ein weiterer Stellplatz geschaffen werden kann. Nachdem vor dem Friedhofseingang in der Kastellstraße bereits ein behindertengerechter Parkplatz vorhanden ist, kann bei den neu anzulegenden Stellplätzen auf einen der beiden behindertengerechten verzichtet werden. Aus dem Parkplatz heraus gibt es eine fußläufige Verbindung in Richtung der zukünftigen Aussegnungshalle und in Analogie der Erweiterungsfläche eine Treppe zu den Grabfeldern Richtung Rathaus. Der topographische Unterschied wird mit einer Mauer abgefangen, die ähnlich mit Sandsteinen verblendet werden soll, wie die Erweiterungsfläche des Friedhofes auch. Nachdem das Gelände aber auch in Ost-West-Richtung fällt wird die Mauer ein wenig anders konstruiert als im Erweiterungsbau. Die Kosten für diesen Parkplatz liegen in der Asphaltvariante bei 158.000,-- €. Die Gemeindeverwaltung hofft durch die große Ausschreibung auf wirtschaftliche Preise. Unabhängig davon sind die Stellplätze am Friedhof in jedem Fall auch erforderlich. Die Gemeindeverwaltung bereitet den Abbruch des Gebäudes „Kastellstraße 12“ vor. So werden in den nächsten Wochen in Form einer beschränkten Ausschreibung Firmen zu einem Angebot aufgefordert. Neben der Kastellstraße 12 können auch die Schuppen in der Gartenstraße 8 abgebrochen werden. Darüber hinaus wird geprüft, ob auch der Gebäudeteil, in der die Schreinerei untergebracht war, abgerissen werden kann. Damit wäre das Baufeld für den Komplex der Aussegnungshalle weitestgehend frei. Beide Abbruchmaßnahmen betreffen Grundstücke, die sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet befinden. Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass der Abbruch aus diesem Grund gefördert werden kann.
Herr Hanebeck vom Büro Rauschmaier erläutert die Planung anhand einer Präsentation.
Der Gemeinderat verabschiedet die vorgelegte Planung der Stellplätze mit der Anbindung an den Friedhof mit der Maßgabe, dass anstatt zweier Bäume nochmals zwei Stellplätze geschaffen werden können. Hinsichtlich der Gestaltung entscheidet sich die Gemeinde für die Asphaltlösung. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Abbruch des Gebäudes Kastellstraße 12 auszuschreiben. Dabei sollen auch die Schuppen und der Gebäudeteil der Schreinerei in der Gartenstraße 8 berücksichtigt werden.
Gehwegverbreiterung in der Alemannenstraße
Bürgermeister Warthon merkt an, das der Gehweg in der Alemannenstraße seit Jahren als Schulweg ausgewiesen ist, da diese Stelle viel sicherer als die Kreuzungssituation Lange Straße/Hermannstraße ist. Der vorhandene Gehweg in der Alemannenstraße weist aber lediglich eine Gehwegbreite von 1,10 m aus. Die Seitenspiegel der am Straßenrand parkenden Fahrzeuge ragen in den Gehwegraum hinein, wodurch passierende Fußgänger, insbesondere Schüler und behinderte Menschen in Rollstühlen derzeit Probleme haben, den Gehweg angemessen zu nutzen. Außerdem hat der Bauhof derzeit Schwierigkeiten bei der Winterdiensträumung des Gehwegs, da aufgrund der geringen Gehwegbreite derzeit eine mühsame Handstreuung erforderlich ist. Hinzu kamen in den vergangenen Jahren die Probleme, dass der Gehweg zu gewuchert ist, da die Deutsche Bahn sich seit Jahren standhaft weigert, ihre Grundstücke entweder selbst zu pflegen oder von der Gemeinde gegen Kostenersatz pflegen zu lassen. Zwischenzeitlich sind die Pflanzen aber deutlich zurückgeschnitten worden. Um Schulkindern und behinderten Menschen eine verkehrssichere Nutzung des Gehwegs zu ermöglichen und gleichzeitig dem Bauhof die Möglichkeit zu geben, eine maschinelle Schneeräumung in der Alemannenstraße durchzuführen, soll der Gehweg in der Alemannenstraße auf eine Breite von 1,50 m ausgedehnt werden. Zum Glück ist die Straßenbreite in der Alemannenstraße so großzügig, dass dies problemlos möglich ist. Davon abgesehen ist der Gehweg teilweise in einem sehr schlechten Zustand.
Die Ausschreibung der Arbeiten wird im Paket mit dem Feldweg im Schemming, der Sanierung der Paulystraße und der Stellplätze in der Kastellstraße erfolgen. Durch das größere Volumen verspricht sich die Gemeinde günstigere Preise. In der Zwischenzeit hat das Büro Rauschmaier die Planung vorgelegt. An der neu gefassten Zufahrt zum Erweiterungsbau in der Alemannenstraße würde der Weg auf 1,50 m verbreitert werden. Für die Straße bleiben an dieser Stelle noch 6,10 m übrig, was in der Sackgasse absolut ausreichend ist. Die Kostenberechnung hat hier einen Betrag von 21.000,-- € ergeben.
Herr Hanebeck stellt die Planung vor. Die Durchführung der Maßnahme soll in den Sommerferien 2016 erfolgen.
Aus dem Gemeinderat wurde darauf hingewiesen, dass die Ursache für die schmale Gehwegbreite die Verwucherung der Pflanzen auf dem Gelände der Deutschen Bahn ist. Es sollte von der Gemeindeverwaltung überprüft werden, ob die Beleuchtung in der Alemannenstraße im Zuge der Gehwegsanierung verbessert werden kann.
Der Gemeinderat stimmt der Gehwegverbreiterung in der Alemannenstraße zu.
Eigenbetrieb Wasserversorgung
-Gebührenkalkulation für das Jahr 2016
-Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung
Kämmerer Felix Dursch ging in einer Präsentation auf die Gebührenkalkulation der Wasserversorgung ein. Er wies darauf hin, dass die Gemeinde im vergangenen Jahr eine recht deutliche Erhöhung von 1,95 €/m³ auf 2,15 €/m³ vornehmen musste. Hintergrund ist die Tatsache, dass die laufenden Aufwendungen gestiegen seien und Verlustabdeckungen aus vergangenen Jahren einkalkuliert werden mussten. Im Hinblick auf das Neubaugebiet Seelach und der erwartenden Einwohnersteigerung; aber auch mit höheren Abschreibungen würde sich nun eine kostendeckende Gebühr von 2,18 €/m³ ergeben. Dies sei eine Erhöhung von 3 Cent/m³. Die Verwaltung appellierte, an der vollständigen Kostendeckung festzuhalten. Die Gemeinde würde durch das reine Bodenseewasser auch eine sehr gute Qualität liefern. Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss die Wasserversorgungsgebühr auf 2,18 €/m³ festzulegen. Dieser Betrag gilt auch für das Bauwasser. Die dazugehörige Änderungssatzung wurde erlassen.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
-Gebührenkalkulation für das Jahr 2016
-Satzung zur Änderung der Abwassersatzung
Kämmerer Felix Dursch ging in einer weiteren Präsentation auf die Gebührenkalkulation im Abwasserbereich ein und wies darauf hin, dass diese seit dem Jahr 2010 in gesplitteter Weise erfolgt. So müsste zum einen die Schmutzwassergebühr nach m³-Abwasser und die Niederschlagswassergebühr nach Quardratmeter versiegelter Fläche festgelegt werden. Anhand einer zeitlichen Darstellung zeigte er auf, dass es in den vergangenen Jahren Gebührenüberschüsse im Abwasserbereich gegeben habe, die nun wieder an den Gebührenzahler zurückgegeben werden müssen. Dabei erläuterte er, dass dies nur im Bereich der Schmutzwassergebühr der Fall sei. Hier wären Überschüsse vorhanden, die in den kommenden beiden Jahren in die Kalkulation einfließen und nun zu einer Senkung der Gebühr von 1,73 €/m³ auf 1,47 €/m³ führen. Bei der Niederschlagswassergebühr müsste hingegen der Betrag von 0,30 €/m² auf 0,34 €/m² erhöht werden, um volle Kostendeckung zu erhalten. Bürgermeister Klaus Warthon ergänzte, dass die Aufteilung der Kosten zwischen dem Schmutzwasser und dem Niederschlagswasser sehr schwierig und erst im Lauf der Jahre eine genaue Abgrenzung möglich geworden sei. Durch die Neubaugebiete sei auch gar nicht klar, wieviel versiegelte Fläche in einem Jahr dazukommen wird, so der Schultes weiter. Insoweit bliebe nichts andere übrig als die Kalkulation so sorgfältig wie möglich durchzuführen. Anhand einer Gesamtgraphik zeigte der Kämmerer auf, wie sich für eine Musterfamilie die Gesamtbelastung von Wasser- und Abwassergebühren ändere. Dabei werden bei einer vierköpfigen Familie 27,-- € gespart.
Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss die dazugehörige Satzung zur Änderung der Abwassersatzung zu erlassen. Damit gelten für 2016 1,47 €/m³ (Schmutzwasser) und 0,34 €/m² (Niederschlagswasser).
Baugesuche
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zu drei Baugesuchen.
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Gemeinde Benningen am Neckar
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