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Aus dem Gemeinderat vom 03.11.2015

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 3. November 2015 folgende Punkte beraten und beschlossen:
 
Waldhaushaltsplan
 
Frau Gmelin vom Landratsamt Ludwigsburg weist darauf hin, dass zum 01.09.2015 im Landkreis die Kommunale Holzverkaufsstelle im Fachbereich Kämmerei eingerichtet wurde. Dies wurde aufgrund des aktuell laufenden Kartellverfahrens zur gebündelten Vermarktung von Nadelstammholz notwendig. Damit ist der Holzverkauf für den Kommunal- und Privatwald auch für die Übergangszeit bis zur endgültigen Klärungen der kartellrechtlichen Forderungen in bewährter Weise gesichert.
 
Förster Weis stellt den Waldhaushaltsplan 2016 anhand der Sitzungsunterlage vor. Dieses Jahr sind Maßnahmen beim Holzeinschlag geplant. Die Naturverjüngung des Waldes konnte im letzten Jahr erzielt werden. Es wurde ein sehr schönes „Waldbild“ geschaffen. Er stellt die Arbeitsschwerpunkte des vergangenen und des kommenden Jahres anhand einer Präsentation vor.
 
Der Gemeinderat stimmt dem Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2016 gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz zu. Darüber hinaus begrüßen die Gemeinderäte, dass der Weg vom „Mooshüttle“ zur „Benninger Hütte“ in einen guten Zustand versetzt wurde.
 
 
Bebauungsplan Krautlose - 5. Änderung
-Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

 
Bürgermeister Warthon begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Heuckeroth vom Büro Rauschmaier. Wenn die 5. Änderung eines B-Plans ansteht, weist dies darauf hin, dass dieses Gebiet historisch gesehen Besonderheiten aufweist. Er merkt an, dass die Gemeindeverwaltung bereits im Frühjahr 2015 erwähnt hat, dass es für die Brachfläche im westlichen Teil des Gewerbegebietes Krautlose und am Standort der örtlichen Recyclingfirma einen Interessenten gibt, der die ganze Fläche erwerben möchte. Ein Investor der geplanten Logistikhallen möchte das Grundstück kaufen und vermieten. Die derzeit brachliegende westliche Fläche sowie die Fläche der Firma soll dabei für ein Logistikvorhaben verwendet und mit einer großen Halle überbaut werden. Der Investor hat seine Ideen in enger Abstimmung mit dem Landratsamt Ludwigsburg konkretisiert. Ferner scheint ein Durchbruch bei den schwierigen Grundstücksverhandlungen erzielt worden zu sein. Der Bebauungsplan „Krautlose“ soll geändert werden, um die gewünschten und  planungsrechtlichen Voraussetzungen für das vorgesehene Logistikvorhaben zu schaffen. In diesem Zusammenhang werden die 2. Änderung und die 4. Änderung des Bebauungsplans Krautlose aufgehoben. Dabei wird das Baufenster leicht geändert, da es den Baukörpern der damals existierenden Firma nachempfunden wurde, die es seit Jahren aber nicht mehr gibt. Insbesondere sind im derzeitigen Bebauungsplan „Krautlose - 4. Änderung“ Gebäudehöhen als Höchstgrenzen festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Um das vorgesehene Logistikvorhaben wirtschaftlich betreiben zu können, reichen aus Sicht des Investors die derzeitigen Höhenfestsetzungen nicht aus. Die Gebäudehöhen sollen geringfügig erhöht werden, vor allem um die Statik des Gebäudes stärker zu machen und eine ordentliche Dachbegrünung zu ermöglichen, aber auch, um die unterschiedlichen Gebäudehöhenfestsetzungen zu vereinheitlichen. Es sind Gebäudehöhen von 13 m Höhe vorgesehen, gleichwohl im Bebauungsplan die Gebäudeoberkante in Höhenmeter über NN festgelegt wird.  Außerdem sollte bei einem Logistikbetrieb die Verkehrsfläche abgesenkt werden, damit die Lkws leichter (barrierefrei) entladen werden können. Um zu verhindern, dass man ins Grundwasser gelangt, soll die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) entsprechend angehoben werden. Insgesamt sollen die Baugrenzen im Bebauungsplan auf das Logistikvorhaben angepasst werden. Der Verwaltung ist es für das Landschaftsbild wichtig, dass bei einem entsprechenden Bauvorhaben eine umfangreiche Dachbegrünung durchgeführt wird. Flachdächer und flach geneigte Dächer bis 23 Grad sollen mit mindestens 15 cm Substrat begrünt werden. Der ursprüngliche Bebauungsplan hat im Textteil eine Fassadenbegründung vorgeschrieben.  Beim Bau einer Logistikhalle in dieser Größenordnung ist die Fassadenbegrünung zu einer Dachbegrünung als nachrangig zu sehen. Die Frage, ob das Gebäude ein Meter höher oder niedriger ist, ist aus seiner Sicht nicht ganz so entscheidend, wenn im gleichen Zug eine vernünftige Dachbegrünung durchgeführt wird. Bei einem Starkregen schafft eine Dachbegrünung ein Wasserspeicher, der unserer Trennkanalisation zu Gute kommen wird.  Für die Gemeindeverwaltung ist das geplante Vorhaben eine neue Chance der Innenentwicklung.
 
Herr Heuckeroth erläutert die planungsrechtlichen Gesichtspunkte zur 5. Änderung des Bebauungsplans Krautlose. Die vorgesehenen Änderungen am derzeitigen Bebauungsplan sind relativ gering. Er weist darauf hin, dass das Verfahren im Beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt wird.
 
Von Seiten des Gemeinderats wurde angefragt, ob eine Gliederung des langen Gebäudes oder die Aufteilung in zwei Gebäude vorgeschrieben werden sollte. Darüber hinaus sollte ein Satzungsbeschluss erst erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Baumaßnahme auch tatsächlich umgesetzt wird.
 
Der Gemeinderat stimmt dem Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Krautlose -5. Änderung zu. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme (1-monatige Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB) gegeben.
 
 
Bebauungsplan Unteres Wörth/Allmanden, 3. Änderung
-Erneuter Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

 
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass die Planungshoheit für eine Gemeinde ein verfassungsmäßiges und damit bedeutungsvolles Recht ist. Es sei nicht unüblich, dass verschiedene Festsetzungen, die Gemeinden planungsrechtlich in Bebauungsplänen treffen, einer Normenkontrolle unterliegen. Der Gemeinde ist es wichtig, dass das Mischgebiet weiterbesteht. Westlich dieses Gebiets im Bereich des Hochhauses sollen abfallwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeschlossen werden. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat ergeben, dass der Bebauungsplan Unteres Wörth/Allmanden, 3. Änderung für nichtig erklärt wurde. Das Gericht hat die Differenzierung der beiden Flächen GE 1 und GE 2 im ursprünglichen Bebauungsplan nicht für ausreichend begründet erachtet. Nachdem das Gericht in der mündlichen Verhandlung und im Urteil keine rechtlichen Probleme mit den generellen Festsetzungen des Bebauungsplanes artikuliert hat, schlagen Anwalt und Gemeindeverwaltung vor, eine „heilende“ Neuaufstellung des Bebauungsplans durchzuführen. Mit dieser Bebauungsplanänderung sollen weiterhin die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten beschränkt werden, um die Belange der Wohnnutzung im Mischgebiet besser berücksichtigen zu können sowie insgesamt genügend Flächen für Betriebe vorzuhalten, die nicht im abfallwirtschaftlichen Bereich tätig sind. Es soll ein ausreichender Gewerbemix erhalten und gefördert werden. Zum anderen soll dadurch ein trading-down Effekt der Gemeinde vermieden werden. Es ist Aufgabe der Gemeinde für eine ausgewogene Arbeitsstättenkultur zu sorgen und eine Monokultur zu vermeiden, um die Stabilität der Versorgung mit Arbeitsplätzen zu gewährleisten. Darüber hinaus werden durch die Vergrößerung des Mischgebiets (im Vergleich zur 2. Änderung) den Belangen der Bewohner des Hochhauses Rechnung getragen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme (1-monatige Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB) gegeben.
 
Herr Heuckeroth stellt fest, dass der ursprüngliche Bebauungsplan Unteres Wörth/Allmanden, 3. Änderung aus planungsrechtlicher Sicht wichtig war, um den klaren Willen der Gemeinde zum Ausdruck zu bringen. Dieser Bebauungsplan hat auch zu positiven Entwicklungen im Gewerbegebiet Krautlose geführt. Das Grundkonzept ist vorhanden und die Ziele, die damals formuliert wurden sind auch heute noch aktuell, d. h. der Gewerbemix soll erhalten und die Bewohner des Hochhauses vor Störungen geschützt werden. Jetzt soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der einen Kompromiss für beide Seiten darstellt. Er erläutert die planungsrechtlichen Gesichtspunkte der Bebauungsplanänderung. Neu eingeführt wurde eine private Verkehrsfläche, die dazu geführt hat, dass die Baugrenze etwas verschoben wurde. Dies ist für den bestehenden Betrieb keine Einschränkung, sondern führt dazu, dass von der bestehenden Wohnnutzung etwas Abstand genommen wird. Bürgermeister Klaus Warthon weist darauf hin, dass die bislang tätige Firma zum Beispiel eigene Bürogebäude, Tankstellen oder Reparaturbetriebe auf dieser Fläche umsetzen könne.
 
Der Gemeinderat stimmt dem erneuten Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Unteres Wörth/Allmanden, 3. Änderung zu. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme (1-monatige Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB) gegeben.
 
Neubau einer Aussegnungshalle
-weiteres Vorgehen

 
Bürgermeister Warthon merkt an, dass der Gemeinderat im Spätherbst 2014 das Projekt „Neubau einer Aussegnungshalle“ am Friedhofsgelände auf den Weg gebracht hat. In der Klausurtagung Anfang Februar 2015 wurden die ersten Weichenstellungen für eine Mehrfachbeauftragung vorgenommen. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause wurde die Auslobung beschlossen und fünf anerkannte Büros zur Abgabe einer Planungskonzeption aufgefordert. Alle beteiligten Architekten nahmen diese Chance wahr. Am Samstag, 24. Oktober 2015 fand in der Gemeindehalle das Fachpreisgericht statt. Es war gut, dass alle Mitglieder des Gemeinderats die Gelegenheit hatten, an diesem Verfahren teilzunehmen und die Vor- und Nachteile dieser Entwürfe zu ermitteln. Nach ausführlicher Beratung wurde die dort angegebene Kennziffer Nr. 1102 auf den ersten Platz gesetzt. Auf Platz 1 wurde das Architekturbüro Ernst aus Stuttgart gewählt. Die fünf Entwürfe der Mehrfachbeauftragung sind im Nutzungsrecht der Gemeinde und werden im Foyer des Rathauses in den nächsten Wochen ausgestellt. Es sollte jetzt relativ zügig in die weitere Planung gegangen werden, da die Planung in den Köpfen noch präsent ist. Die Zeitplanung sieht vor, dass die Gemeinde noch Ende Januar 2016 den Zuschussantrag für den Ausgleichstock stellen sollte und ein Referenzobjekt des Architekturbüros Ernst noch besichtigt werden sollte.
 
Der Gemeinderat beschließt, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, mit dem Architekturbüro Ernst aus Stuttgart einen Honorarvertrag zu verhandeln und abzuschließen.
 
 
Resolution zum Fahrplan auf der „kleinen Murrbahn“
 
Bürgermeister Warthon führt aus, dass sich der S-Bahn-Verkehr auf der „kleinen Murrbahn“ in den vergangenen Jahrzehnten extrem positiv entwickelt. Seit der Inbetriebnahme im Herbst 1980 sind zwischenzeitlich ein langer 15-Minuten-Grundtakt in den Hauptverkehrszeiten und abendliche Verbindungen im Halbstundentakt bis Betriebsende realisiert. Darüber hinaus ist auch die S-Bahn-Verlängerung nach Backnang gelungen. Mit dem Fahrplan 2016 (gültig ab Dezember 2015) wird eine weitere kleine Angebotslücke geschlossen, in dem die S-Bahn auch von Montag bis Freitag jeweils um 0.38 Uhr und 1.08 Uhr von Stuttgart bis nach Marbach fährt. Damit ist eine tägliche Spätverbindung vom Flughafen in den Ast der S 4 möglich (Abfahrt Flughafen noch nach Mitternacht möglich). Ein Jahr später soll im Fahrplan am Wochenende nachts ein Stundenverkehr im Takt angeboten werden.
 
Obwohl die Gemeinde Benningen und andere Kommunalvertreter bei den jeweils stattfindenden Fahrplankonferenzen darauf hingewiesen haben, dass eine Früh-S-Bahn-Verbindung zum Flughafen existieren müsste, ist dies in den Fahrplänen für die nächsten Jahre (noch) nicht vorgesehen. Mit der ersten S-Bahn, die Benningen von 4.57 Uhr verlässt, erreicht man den Flughafen in Echterdingen erst um 5.52 Uhr. Das ist für viele Flugzeuge, die schon um 6.00 Uhr starten viel zu spät. Wünschenswert wäre deswegen eine S-Bahn, die von Benningen um 4.27 Uhr (von Marbach 4.25 Uhr oder am besten von Backnang aus) in Richtung Stuttgart fährt. Dort hätte man dann Anschluss auf die S-Bahnlinie 2 in Richtung Flughafen (Ankunft 5.22 Uhr). Diese Verbindung müsste also nicht extra eingerichtet werden; es fehlt nur der Anschlusszug aus Marbach (Backnang). Der Verband Region Stuttgart als Aufgabenträger für die S-Bahn soll hiermit nochmals per Resolution aufgefordert werden, diese Früh-S-Bahn schnellstens einzurichten.
 
Bei der Fahrplankonferenz im September 2015 ist dabei noch ein weiterer Umstand aufgefallen. Derzeit werden die Zugverkehre auf den Regionalexpresslinien ausgeschrieben, so auch für das Netz 3b mit der Verbindung von Stuttgart in Richtung Schwäbisch Hall-Hessental. Ab Dezember 2017 soll auf dieser Linie der Murrbahn unter der Woche ein Halb-Stunden-Takt in Richtung Murrhardt/Gaildorf Realität werden (siehe Anlage). Mit Entsetzen mussten die Vertreter der Kommunen entlang der „kleinen Murrbahn“ feststellen, dass die Abfahrtszeiten in Backnang in Richtung Murrhardt genau minutengleich zur Ankunft der S 4 liegen. Damit ist eine Umsteigeverbindung aus dem Stuttgarter Norden/Ludwigsburg/Marbach in Richtung oberes Murrtal sehr umständlich und unattraktiv; weil man dann 28 Minuten warten muss. In der Gegenrichtung ist es genau gleich. Der Gemeinde Benningen liegt in der Zwischenzeit auch schon ein erklärendes Schreiben des Ministeriums vor. Dort wird dieser Umstand eingeräumt und bedauert, ohne aber eine Lösungsmöglichkeit aufzuzeigen. Die Gemeindeverwaltung schlägt aber vor, auch diesen Umstand in die Resolution einzubinden und die Verantwortlichen aufzufordern hier nach einer attraktiven Lösung zu suchen. Bei der Umsetzung der S-Bahn-Verlängerung von Marbach nach Backnang war immer auch Argument, dass es aus dem oberen Murrtal Fahrbeziehungen in Richtung Ludwigsburg, Kornwestheim oder den Stuttgarter Norden (Feuerbach) geben sollte. Mit dieser Fahrplankonzeption ab 2018 würde dies nun fast ad absurdum geführt.
 
Als Folge werden viele Fahrgäste wieder den Weg über Stuttgart nehmen und den dortigen Knotenpunkt weiter belasten. Aus dem Raum Benningen/Marbach wird es wenig attraktiv sein, über die Gerberstadt hinaus zu reisen. Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg soll deswegen ausführlich prüfen, ob nicht doch eine Fahrplankorrektur möglich ist, damit es die attraktive Umsteigeverbindung in Backnang gibt. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre darüber nachzudenken ob die „kleine Murrbahn“; also die S-Bahn-Verbindung zwischen Marbach und Backnang beschleunigt werden kann. Hier stehen die S-Bahnen derzeit 4 Minuten in Marbach, damit die Zugkreuzung in Kirchberg erfolgen kann. Denkbar wäre z. B. ein zweiter Bahnsteig im Bahnhof Burgstall, so dass sich die S-Bahnen dort treffen. Damit könnte man auf der S 4 die Minuten herausholen, die dann zur Umsteigezeit in Backnang verwendet werden.
 
Der Gemeinderat stimmt der folgenden Resolution zur Fahrplanverbesserung zu.
 

  1. Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) wird aufgefordert, eine attraktive Umsteigemöglichkeit von der „Kleinen Murrbahn“ auf die „Murrbahn“ in Backnang ab Dezember 2017 einzurichten. Hintergrund sind die Entwürfe des Fahrplans auf der Murrbahn (Netz 3b) ab diesem Zeitpunkt, die eine Umsteigezeit zwischen der S4 und den Regionalzügen (in beiden Fahrtrichtungen) von 28 bis 30 Minuten vorsehen.

 

  1. Der Verband Region Stuttgart wird aufgefordert, eine tägliche Frühverbindung aus Marbach oder Backang in Richtung Stuttgart Schwabstraße einzurichten. Diese S-Bahn würde Marbach um 4.25 Uhr (Backnang 4.03 Uhr) verlassen und den Hauptbahnhof Stuttgart um 4.52 Uhr erreichen. Damit würde ein Anschluss an die S-Bahn zum Flughafen (S2) geschaffen, die dort um 5.22 Uhr ankommt. Diese ist notwendig, um die ersten startenden Flugzeuge zu erreichen.

 

  1. Der Verband Region Stuttgart wird gebeten, die „Raumschaft Marbach“ bei Punkt 1 der Resolution zu unterstützen. Dies deshalb, da die Verlängerung der S4 als Tangentiallinie auch vor dem Hintergrund der vielen Fahrgäste aus dem Oberen Murrtal in Richtung Ludwigsburg und dem Stuttgarter Norden erfolgte.

 
 
 
Unerlaubte Baumfällungen und Baumrückschnitte in der Gemeinde
-weiteres Vorgehen

 
Bürgermeister Warthon weist darauf hin, dass sich die Beschwerden und Anfragen im Bauhof und Ordnungsamt bezüglich des fallenden Laubs  häufen. Sehr oft wird gewünscht, dass gemeindeeigene Bäume auf öffentlichen Verkehrsflächen gefällt werden, damit die Bewohner durch das Laub nicht belastet werden. Die Gemeindeverwaltung ist seither so verfahren, dass gesunde Bäume nicht gefällt werden. Ein Rückschnitt wurde vorgenommen, wenn das Lichtraumprofil nicht eingehalten war oder der Baum stark zu einem Grundstücksbesitzer wuchs, sich dies aber vermeiden ließ. Allerdings werden die Anlieger dann auch darüber aufgeklärt, dass das Laub durch einen starken Rückschnitt im nächsten Jahr sehr zunehmen kann. Verschiedene Gerichte entschieden in Fällen an anderen Orten ebenfalls, dass der Laubfall in der Regel „ortsüblich“ sei und von den Anliegern geduldet werden müsse. In der örtlichen „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen von Gehwegen“ ist in § 4 der Umfang der Reinigungspflicht geregelt: Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Hier ist die Anliegerpflicht eindeutig geregelt.
Er macht deutlich, dass die eigenhändige Fällung oder ein Rückschnitt an gemeindeeigenen bäumen eine Sachbeschädigung von Gemeindeeigentum darstellt.
 
Im Gemeinderat konnte man sich auch nicht vorstellen, dass öffentliche Bäume in der Gemeinde gefällt werden. Die Gremiumsmitglieder regten an, dass die Gemeinde die Bürger bei der Laubbeseitigung unterstützt und könnte sich vorstellen, dass die Gemeinde Säcke für die Bürger zur Verfügung stellt und diese auch leeren lässt. Vielleicht sind manche Menschen altersbedingt nicht mehr zur Räumung und Beseitigung von Laub nicht mehr in der Lage. Das Gremium bittet die Verwaltung um die Überprüfung, ob und an welchen Stellen eine solche Laubentsorgung sinnvoll ist und welche Kosten für die Gemeinde dafür entstehen. Die Bäume sind der Gemeinde wichtig, da sie im Bebauungsplan aufgeführt sind und sollten nachgepflanzt werden. Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurde darauf verwiesen, dass eine flächendeckende Laubentsorgung durch den Bauhof nicht möglich sei. Man werde aber prüfen, welche Möglichkeiten sich ergeben.
 
Bürgermeister Klaus Warthon wies darauf hin, dass man in jedem Fall Nachpflanzungen vornehmen müsse; vielleicht mit Baumarten, die nicht so groß sind. Ein selbständiges Fällen oder Zurückschneiden könne nicht hingenommen werden.
 
Aus dem Gemeinderat wurde auch erwähnt, dass Bäume neben Sauerstoff auch Schatten spenden; ein Umstand der gerade im Sommer 2015 nicht unterschätzt werden solle.

 
 
Baugesuche
 
Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen für 2 Baugesuche.
 
 
 
 
Sonstiges
 
Bürgermeister Warthon gibt vorbehaltlich von eventuellen Änderungen folgende Sitzungstermine für das Jahr 2016 öffentlich bekannt.
 
Montag, 18. Januar 2016                        Gemeinderatssitzung
Montag, 08. Februar 2016                       Gemeinderatssitzung
Montag, 29. Februar 2016                       Gemeinderatssitzung
Montag, 21. März 2016                            Gemeinderatssitzung
Montag, 11. April 2016                             Gemeinderatssitzung
Montag, 09. Mai 2016                               Gemeinderatssitzung
Montag, 06. Juni 2016                             Gemeinderatssitzung
Montag, 27. Juni 2016                             Gemeinderatssitzung
Montag, 25. Juli 2016                               Gemeinderatssitzung    
Montag, 19. September 2016                  Gemeinderatssitzung
Montag, 10. Oktober 2016                       Gemeinderatssitzung
Montag, 31. Oktober 2016                       Gemeinderatssitzung
Montag, 21. November 2016                   Gemeinderatssitzung
Montag, 12. Dezember 2016                   Gemeinderatssitzung
Montag, 23. Januar 2017                        Gemeinderatssitzung
 
Bekanntgaben
 
Bürgermeister Warthon gibt bekannt, dass der Arbeitskreis Asyl eine Apfelernteaktion mit Flüchtlingen im Jahr 2014 durchgeführt  hat. Stücklesbesitzer haben dem Verein ihre Grundstücke zur Apfelernte zur Verfügung gestellt. Die Flüchtlinge haben in Benningen Äpfel Streuobstwiesen aufgesammelt und der Apfelsaft wurde im vergangenen Jahr gepresst und verkauft. Diese Aktion wurde mit dem Karl-Mommer-Preis der SPD im Frühjahr 2015 ausgezeichnet. Außerdem hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit diese Aktion bei der Preisverleihung Menschen und Erfolge zur Integration von Flüchtlingen im ländlichen Raum in Berlin ausgezeichnet. Ein Bild der Preisverleihung mit der Ministerin Frau Dr. Barbara Hendricks wird im Ratssaal an der Leinwand gezeigt. Er dankt den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und den Flüchtlingen die diese einfache Aktion mit großer Wirkung geschaffen hat und diese wird auch in Berlin gesehen anerkannt und gewürdigt. Dies Bild ist beim Ministerium für Naturschutz im Internet zu sehen.
 

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