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Aus dem Gemeinderat vom 21.09.2015

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2015 folgende Punkte beraten und beschlossen:
 
 
Resolution des Gemeinderats an die Landesregierung und den Landtag im Hinblick auf die geplante Änderung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg
 
Bürgermeister Warthon erläutert die Resolution des Gemeinderats an die Landesregierung.
Insbesondere durch Bürgerversammlungen im Vorfeld von Beschlussfassungen zu Bebauungsplänen, Einwohnerfragestunden und Bürgerentscheiden findet schon bisher eine umfangreiche Bürgerbeteiligung statt. Bei einer Ausweitung der Einladungsfrist für Gemeinderatssitzungen auf mindestens sieben Tage, wie es der Gesetzesentwurf der Landesregierung vorsieht, würde in der Gemeinde Benningen am Neckar dazu führen, dass Baugesuche nicht mehr kurzfristig nach der Kreisbaumeistersprechstunde am Dienstag, am kommenden Montag in der Gemeinderatssitzung beraten werden können. In wichtigen Angelegenheiten gilt die 7-Tage-Einladungsfrist ohnehin. Solche Dinge sollten in der nach Artikel 28 des Grundgesetzes garantierten Organisationshoheit der Gemeinde bleiben und nicht von der Landesregierung beschnitten werden. Mit dieser Resolution soll an die Landesregierung und den Landtag von Baden-Württemberg ein Signal gesetzt werden für die Selbständigkeit des Gemeinderats der Gemeinde Benningen am Neckar.
 
Auf Empfehlung des Gemeindetages Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Benningen am Neckar folgende Resolution an die Landesregierung und an den Landtag von Baden-Württemberg:
 
„Der Gesetzesentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung gefährdet die hohe Leistungskraft unserer Städte und Gemeinden und ihre führende Stellung im bundesweiten Vergleich.
 
Der Gemeinderat kann bisher schon seine Geschäfts- und Arbeitsabläufe selbständig regeln. Was durch Geschäftsordnungen jahrelang örtlich zufriedenstellend geregelt werden konnte, muss nicht durch den Landtag bestimmt und vorgegeben werden. Mehr Bürokratie hindert die erfolgreiche Arbeit der Gemeinderäte vor Ort.
 
Komplexe Einzelheiten von Bebauungsplan- und Flächennutzungsplänen können nicht durch einen Bürgerentscheid abgewogen werden. Die bisherigen Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch sind umfänglich, ausreichend und bieten den Bürgerinnen und Bürgern in jeder Phase des Verfahrens die Möglichkeit, sich über Anregungen direkt an die kommunal Verantwortlichen zu wenden.
 
Das kommunale Ehrenamt im Gemeinderat muss attraktiv bleiben. Die verantwortlichen Entscheidungen der örtlich gewählten Bürgervertreter dürfen nicht entwertet werden“.
 
 
Kanalsanierung im Gewerbegebiet Krautlose
-Vergabe der Arbeiten

 
Die Kanalisation im Gewerbegebiet Krautlose wird als sogenanntes Trennsystem betrieben. Dabei werden das Schmutzwasser (Abwasser aus den Gebäuden, z.B. WC, Duschwasser, usw.) und das Regenwasser (Dach- und Flächenentwässerung) getrennt abgeleitet. Das Schmutzwasser wird in die Kläranlage geleitet, das Regenwasser fließt über einen Regenauslauf in den Neckar. Ein Teil des Abwassersystems befindet sich dabei im Besitz der Gemeinde, der andere Teil sind private Anschlussleitungen.
 
Da es in den letzten Jahren immer wieder Probleme mit dem Fremdwassereintritt im Zusammenhang mit dem Schmutzwasserkanal gab, wurde Ende des Jahres 2013 eine Kanaluntersuchung in Auftrag gegeben. Aufgrund der Ergebnisse dieser Untersuchung muss eine Kanalinnensanierung durchgeführt werden.
 
Der ausgeschriebene Leistungsumfang beinhaltet die Innensanierung des öffentlichen Schmutzwasserkanal im Gewerbegebiet „Krautlose“ sowie die Innensanierung privater Schmutzwasseranschlussleitungen.
 
Für die Ausschreibung der Sanierung in geschlossener Bauweise wurden insgesamt 6 Sanierungsfirmen aufgefordert Angebote abzugeben. 5 Sanierungsfirmen hatten zum Submissionstermin ein Angebot eingereicht.
 
Nach Prüfung der Angebote durch das Büro Rauschmaier konnten alle 5 Angebote gewertet werden. Das günstigste Angebot hat dabei die Firma Diringer & Scheidel aus Mannheim mit einer geprüften Angebotssumme von 27.444,97 € (brutto) unterbreitet.
 
Die Firma Diringer & Scheidel aus Mannheim, wird vom Gemeinderat mit der Kanalsanierung im Gewerbegebiet Krautlose zum Angebotspreis von 27.444,97 € beauftragt.
 
Ingenieur Hanebeck erläuterte, dass man mit diesem Angebot knapp 5.000 € unter der Kostenkalkulation liege. Die Arbeiten werden in den kommenden Wochen ausgeführt und sollen Anfang 2016 abgeschlossen sein.
 
 
Anschaffung von Datenloggern für die Wasserversorgung
 
Aufgrund der außerordentlich hohen Wasserverluste in den Jahren 2012 und 2013 von über 20%, hat der Gemeinderat bei den Haushaltsberatungen des Jahres 2015 beantragt, dass im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung, Mittel in Höhe von 20.000 € für ein Ortungssystem für Rohrbrüche eingestellt werden. Konkret wurde schon bei diesem Antrag auf die Anschaffung von Datenloggern verwiesen, mit Hilfe derer man Rohrbrüche räumlich eingrenzen kann.
 
Kämmerer Felix Dursch und Wassermeister Alexander Braun erläuterten dem Gremium die beiden verschiedenen Systeme. Sie wiesen darauf hin, dass man in den vergangenen Monaten das befürwortete System (Geräuschmessung in den Schächten) ausprobieren konnte. Die Erfahrungen seien sehr gut gewesen, da einige Rohrbrüche erkannt wurden, die schließlich durch eine Fachfirma geortet und saniert wurden. Man sei zuversichtlich, mit diesem System die Wasserverluste wieder deutlich zu reduzieren. Herr Braun wies auch darauf hin, dass die Datenlogger sehr gut ein- und auszubauen seien.
 
Von Seiten des Gemeinderats wurde angemerkt, dass man große Hoffnung in dieses System setze, da Wasserverluste jenseits von 20 % für den Gebührenzahler nicht zumutbar seien.
 
Die Firma Gutermann wird vom Gemeinderat mit der Lieferung von 20 Datenloggern und einer Ausleseeinheit in Höhe von 13.625,50 € (brutto) beauftragt.
 
 
Gemeindehalle Benningen a. N.:
-Anschaffung einer Soleanlage für den Winterdienst
 
Beim Einsatz im praktischen Winterdienst haben es die Bauhofmitarbeiter mit den unter-schiedlichsten, teilweise sehr kritischen Fahrbahnzuständen zu tun. Bei problematischen Straßenzuständen reicht die konventionelle Streutechnik mit Trockensalz nicht aus, um einen sicheren und vor allem umweltverträglichen Streudienst zu gewährleisten.
 
Windeinflüsse und der eigene Windsog des Streufahrzeuges führen zu Verwirbelungen und Verwehungen des Streusalzes. Zudem können weitere Wehverluste durch nachfolgende Fahrzeuge auftreten noch bevor die Tauwirkung des Trockensalzes eintritt. Dies hat zwangsläufig weitere Einsätze zur Folge.
 
Bauhofleiter Ralf Tonhäuser wies darauf hin, dass der Gemeinderat diesem Umstand mit der Beschaffung des neuen Gmeiner Streuautomaten im Rahmen der Ersatzbeschaffung des MAN durch den MULI T10 im Jahr 2013, bereits Rechnung getragen hat. Der Streuautomat macht es uns möglich, Feuchtsalz oder auch reine NaCl Sole auszubringen. In den beiden vergangenen Wintern wurde die neue Technik von den Bauhofmitarbeitern ausführlich getestet, außerdem wurden Erfahrungswerte über den Verbrauch der Sole gesammelt.
 
Als ganz wesentlicher Vorteil bleibt festzuhalten, dass mit der Feuchtsalz und Soletechnik erstmals ein Streuverfahren zur Verfügung steht, dass ein wirkungsvolles präventives Streuen beispielsweise bei angesagtem Eisregen oder Blitzeis, ermöglicht. Es gibt nahezu keine Wehverluste und der Wirkungsgrad der Sole liegt bei -18°C (gegenüber -10°C bei Trockensalz). Eine Studie der Technischen Universität Darmstadt belegt, dass mit Feuchtsalz- im Vergleich zu Trockensalzstreuung – je nach örtlichen Rahmenbedingungen – im Durchschnitt 24% - 44% weniger Salz pro Winter ausgebracht worden ist. Für Benningen ist mittelfristig geplant, auch den Streuautomat des Gehwegtraktors auf die neue Streutechnik umzurüsten. Bei den Angeboten zur Kehrmaschine wurden bereits Solestreuer angefragt.
 
Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss, mit der Beschaffung der Soleanlage EcoSol LE die Firma Wintermantel zum Angebotspreis von 17.437,07 € zu beauftragen.
 
 
 
Wegeleitsystem zu öffentlichen Einrichtungen
 
Die Gemeindeverwaltung wird des Öfteren darauf hingewiesen, dass einige öffentliche Einrichtungen für nicht Ortskundige schwierig zu finden sind. Auch die Evangelische Kirche kam bereits auf die Gemeinde zu, da das Haus der Begegnung schwierig zu erreichen und nicht genügend ausgeschildert sei und deshalb häufig nicht gefunden werde. Auch die Vereine wiesen darauf hin, dass eine gute Beschilderung das Erreichen zum Beispiel des Motorbootclubs oder der Sportplätze vereinfachen würde. Ordnungsamtsleiterin Verena Kuhnle wies generell darauf hin, dass man sich Gedanken gemacht habe, welche Einrichtungen ausgeschildert werden sollen. Dabei stehen diejenigen im Vordergrund, in denen regelmäßig Veranstaltungen stattfinden.
 
Die Gestaltung der Beschilderung orientiert sich an der Beschilderung der Gewerbegebiete und wirkt daher in Benningen einheitlich. Mittel für die Einrichtung eines Wegeleitsystems stehen im Haushaltsplan 2015 zur Verfügung.
 
Es wird empfohlen, die Beschilderungen an Kreuzungen aufzustellen, von denen man abbiegen muss, um die Einrichtung zu erreichen, geht es geradeaus, wird kein Schild angebracht. Dadurch vermeidet man riesige „Anschlagsäulen“ und die Beschilderung bleibt übersichtlicher. Folgende Einrichtungen wurden berücksichtigt: Gemeindehalle, Katholisches Gemeindezentrum, Haus der Begegnung, Tennisplätze, S-Bahn-Haltestelle, Rathaus, Bücherei, Parkhaus, Apotheke, Sporthalle, Sportplätze, Anlegestelle, Motorbootclub, Bürgerhaus Kelter, Hotel Neckarmühle, Gaststätte Bürgerschenke.
 
Durch die vorgeschlagene einheitliche Beschilderung, können einige Beschilderungen (z.B. an der Neckarbrücke) reduziert und vereinheitlicht werden. Dies war auch den Gremiumsmitgliedern wichtig, die eine ansprechende Beschilderung für die Präsentation des Ortes für wichtig halten, gleichzeitig aber einen Schilderwald verhindern wollten. Die jetzt vorgetragene Konzeption berücksichtige beide Argumente.
 
Der vorgeschlagenen Konzeption wurde einstimmig zugestimmt und die Firma InnSign mit der Lieferung der Schilder zum Preis von 9.710,56 € beauftragt.
 
 
Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Staibstraße
-Bildung eines Abschnittes „Staibstraße“

 
Für die Abrechnung der Erschließungsbeiträge für die Staibstraße ist gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) ein Abrechnungsabschnitt zu bilden. Als örtlich erkennbares Merkmal der Abschnittsbildung im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 2 KAG wird die Einmündung der Staibstraße in die Langestraße zu Grunde gelegt.
 
Die Verwaltung wird vom Gemeinderat beauftragt, diesen Beschluss gem. § 37 Abs. 4 Satz 2 KAG öffentlich bekannt zu geben.
 
 
Baugesuche
 
Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen für 6 Baugesuche.
 
 
Annahme von Spenden 
 
Die Spende von Manfred Unsöld in Höhe von 100 € wird angenommen.
 
Die Spende des Elternbeirats der Beethoven Kindertagesstätte in Höhe von 700 € wird angenommen.
 
Der Gemeinderat und die Verwaltung danken den Spendern für ihre großartige Unterstützung.
 
 
Bestellung von Herrn Timo Schenk zum Ratsschreiber und Eheschließungsbeamten
 
a)    Grundbuchreform
 
Am 24. August 2015 wurde das Grundbuchamt in Marbach am Neckar aufgelöst. Die Grundbuchakten der Gemeinde Benningen am Neckar befinden sich beim Amtsgericht Heilbronn. Das Notariat Marbach bleibt bis zum 01.01.2018 weiterhin bestehen, d. h. die Gemeinde kann dort bis zum Jahr 2017 Kaufverträge abschließen. Die Eintragungen ins Grundbuch werden dann vom Grundbuchamt Heilbronn erledigt. Ab 01.01.2018 wird das Notariat voraussichtlich komplett aufgelöst. Danach wird ein „Freier Notar“ nach Marbach bestellt.
 
Damit die Bürger der Gemeinde Benningen am Neckar zur Grundbucheinsicht nicht an das Amtsgericht Heilbronn verwiesen werden müssen und unbeglaubigte und beglaubigte Grundbuchauszüge vor Ort im Rathaus erhalten können, hat die Gemeinde Benningen am Neckar beim Justizministerium Baden-Württemberg, gemäß dem Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG), den Antrag zur Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle bei der Gemeinde Benningen am Neckar beantragt, welcher vom Justizministerium Baden-Württemberg bereits genehmigt wurde.
 
Das bedeutet, dass die Bürger, sofern ein berechtigtes Interesse besteht, ihr Grundbuch im Rathaus am PC einsehen und einen unbeglaubigten und beglaubigten Grundbuchauszug bekommen können.
 
Nur der Ratsschreiber darf Grundbuchausdrucke unterschreiben.
 
Gemäß § 35 a Abs. 3 LFGG hat die Gemeinde Benningen am Neckar für ihre neu eingerichtete Grundbucheinsichtsstelle einen Ratsschreiber und für den Fall der Verhinderung einen Stellvertreter zu bestellen.
 
Aus organisatorischen Gründen sollen Herr Schenk und als Stellvertreterin Frau Kuhnle zu Ratsschreibern bestellt werden.
 
Herr Timo Schenk wird vom Gemeinderat mit sofortiger Wirkung zum Ratsschreiber der Gemeinde Benningen am Neckar bestellt. Als Stellvertreterin wird mit sofortiger Wirkung Frau Verena Kuhnle bestellt.
 
 
b)    Standesbeamte und Eheschließungsstandesbeamte
 
 
Bei der Gemeinde Benningen am Neckar sind Herr Tobias Walter-Katajew und Frau Nadin Lang zu Standesbeamten, sowie Herr Bürgermeister Klaus Warthon, Herr Felix Dursch und Frau Verena Kuhnle zu Eheschließungsstandesbeamten bestellt.
 
Die bisherige Hauptamtsleiterin Kerstin Walter war ebenfalls
zur Eheschließungsstandesbeamtin bestellt.
 
Dies war in der Vergangenheit für Vertretungsfälle sinnvoll. 
 
Herr Timo Schenk wird vom Gemeinderat mit sofortiger Wirkung zum Eheschließungsstandesbeamten der Gemeinde Benningen am Neckar bestellt.
 
 
Bekanntgaben
 
Bürgermeister Klaus Warthon wies zum Ende der Sitzung auf zwei Veranstaltungen an den kommenden Wochenenden hin. So findet am Sonntag, 27. September der Neckaraktionstag im Museum und im Bürgerhaus Kelter mit einem attraktiven Programm statt.
 
Eine Woche später, am Sonntag, 04. Oktober wird der 25. Geburtstag des Gemeindebauhofes mit einem Tag der offenen Tür von 11 bis 17 Uhr gefeiert.
 
 
 
 
 
 
 

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