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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2006 und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Gemeinde Benningen am Neckar für das Wirtschaftsjahr 2006
die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Benningen am Neckar am 20.03.2006 erlassenen Haushaltssatzung und der vom Gemeinderat beschlossenen Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurde vom Landratsamt Ludwigsburg gemäß § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) mit Erlass vom 04.04.2006, AZ: 11-902.41 bestätigt.
Gleichzeitig wurden genehmigt
- der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Vermögensplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung von 500.000 € nach § 87 Abs. 2 GemO,
- der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Vermögensplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung von 128.000 € nach § 87 Abs. 2 GemO.
Gemäß § 81 GemO sind die Haushaltssatzung sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Benningen am Neckar öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2006 liegen ab Dienstag, den 18.04.2006 bis Mittwoch, den 26.04.2006, je einschließlich, auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 31, während der üblichen Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2006
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.Juli 2000 (GBL. S.581, ber. S. 698) hat der Gemeinderat am 20.03.2006 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen.
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit:
1. den Einnahmen und Ausgaben
von je 11.988.300 €
davon
im Verwaltungshaushalt 7.313.400 €
im Vermögenshaushalt 4.674.900 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigung) 0 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 1.110.000 €
§ 2 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf: 1.460.000 €
§ 3 Realsteuerhebesätze
Die Steuersätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H.
b. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 390 v.H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 360 v.H.
der Steuermessbeträge.
Benningen am Neckar, den 20.03.2006
Klaus Warthon
Bürgermeister
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung hat folgenden Wortlaut:
Gemeinde Benningen am Neckar
Landkreis Ludwigsburg
Wirtschaftsplan
Eigenbetrieb Wasserversorgung Benningen
für das Wirtschaftsjahr 2006
Aufgrund von § 13 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinde (Eigenbetriebsgesetz) in der Fassung vom 19.06.1987 (GBL. S. 287) hat der Gemeinderat am 20.03.2006 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1 Erfolgsplan
Die Einnahmen und Ausgaben werden festgesetzt auf je 508.350 €
§ 2 Vermögensplan
Die Einnahmen und Ausgaben werden festgesetzt auf je 311.164 €
§ 3 Kreditaufnahmen
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 128.000 €
Benningen am Neckar, 20.03.2006
Stefan Kegreiß
Betriebsleiter
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hat folgenden Wortlaut:
Gemeinde Benningen am Neckar
Landkreis Ludwigsburg
Wirtschaftsplan
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Benningen
für das Wirtschaftsjahr 2006
Aufgrund von § 13 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinde (Eigenbetriebsgesetz) in der Fassung vom 19.06.1987 (GBL. S. 287) hat der Gemeinderat am 20.03.2006 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen.
§ 1 Erfolgsplan
Die Einnahmen und Ausgaben werden festgesetzt auf je 833.700 €
§ 2 Vermögensplan
Die Einnahmen und Ausgaben werden festgesetzt auf je 728.000 €
§ 3 Kreditaufnahmen
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 500.000 €
Benningen am Neckar, 20.03.2006
Stefan Kegreiß
Betriebsleiter
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