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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2013 und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Gemeinde Benningen am Neckar für das Wirtschaftsjahr 2013

Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Benningen am Neckar am 25.02.2013 erlassenen Haushaltssatzung und der vom Gemeinderat beschlossenen Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurde vom Landratsamt Ludwigsburg gemäß § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) mit Erlass vom 26.03.2013, AZ: 11-902.41 bestätigt.

 

Gleichzeitig wurden genehmigt

 

-          der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Gemeindehaushalt von 300.000 € nach § 87 Abs. 2 GemO,

 

-          der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Vermögensplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung von 456.000 € nach § 87 Abs. 2 GemO,

 

-          der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Vermögensplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung von 463.500 € nach § 87 Abs. 2 GemO,

 

-           

 

Gemäß § 81 GemO sind die Haushaltssatzung sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Benningen am Neckar öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2013 liegen ab Freitag, den 19.04.2013 bis Montag, den 29.04.2013, je einschließlich, auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 31, während der üblichen Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.

 


 

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

 

Gemeinde Benningen am Neckar Landkreis Ludwigsburg

 

Haushaltssatzung

für das Haushaltsjahr 2013

 

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBL. S.581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 14. Oktober 2008 (GBl. S. 343), hat der Gemeinderat am 25.02.2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen.

 

§ 1 Haushaltsplan

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit:

 

1.             den Einnahmen und Ausgaben

          von je                                                                                                               13.708.000 €

davon

          im Verwaltungshaushalt                                                                                  10.853.000 €

          im Vermögenshaushalt                                                                                     2.855.000 €

 

2.             dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

          (Kreditermächtigung)                                                                                            300.000 €

 

3.             dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen                                   2.620.000 €

 

 

§ 2 Kassenkreditermächtigung

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf:                                       1.700.000 €

 

 

§ 3 Realsteuerhebesätze

 

Die Steuersätze werden festgesetzt

 

1.             für die Grundsteuer

a.             für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                      350 v.H.

b.             für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                                390 v.H.

 

der Steuermessbeträge;

 

 

2.             für die Gewerbesteuer auf                                                                                       360 v.H.

 

der Steuermessbeträge.

 

 

Benningen am Neckar, den 25.02.2013

 

 

gez. Klaus Warthon

Bürgermeister


 

Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung hat folgenden Wortlaut:

 

Gemeinde Benningen am Neckar

Landkreis Ludwigsburg

 

 

 

Wirtschaftsplan

 

Eigenbetrieb Wasserversorgung Benningen

 

für das Wirtschaftsjahr 2013

 

 

Aufgrund von § 13 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinde (Eigenbetriebsgesetz) in der Fassung vom 19.06.1987 (GBL. S. 287) hat der Gemeinderat am 25.02.2013 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

 

 

§ 1 Erfolgsplan

 

Die Einnahmen und Ausgaben werden festgesetzt auf je                           553.550 €

 

 

§ 2 Vermögensplan

 

Die Einnahmen und Ausgaben werden festgesetzt auf je                           593.000 €

 

 

§ 3 Kassenkreditermächtigung

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                          100.000 €

 

 

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt                              0 €

 

 

§ 5 Kreditaufnahmen

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf                    463.500 €

 

 

Benningen am Neckar, den 25.02.2013

 

 

 

 

gez. Joachim Köhler

      Betriebsleiter

 


 

Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hat folgenden Wortlaut:

 

Gemeinde Benningen am Neckar

Landkreis Ludwigsburg

 

 

 

Wirtschaftsplan

 

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Benningen

 

für das Wirtschaftsjahr 2013

 

 

Aufgrund von § 13 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinde (Eigenbetriebsgesetz) in der Fassung vom 19.06.1987 (GBL. S. 287) hat der Gemeinderat am 25.02.2013 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen.

 

 

§ 1 Erfolgsplan

 

Die Einnahmen und Ausgaben werden festgesetzt auf je                           887.950 €

 

 

§ 2 Vermögensplan

 

Die Einnahmen und Ausgaben werden festgesetzt auf je                           1.368.000

 

 

§ 3 Kassenkreditermächtigung

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                          150.000 €

 

 

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt                             0 €

 

 

§ 5 Kreditaufnahmen

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf                    1.106.300 €

 

 

 

Benningen am Neckar, den 25.02.2013

 

 

 

gez. Joachim Köhler

      Betriebsleiter

 

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