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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2013 und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Gemeinde Benningen am Neckar für das Wirtschaftsjahr 2013
Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Benningen am Neckar am 25.02.2013 erlassenen Haushaltssatzung und der vom Gemeinderat beschlossenen Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurde vom Landratsamt Ludwigsburg gemäß § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) mit Erlass vom 26.03.2013, AZ: 11-902.41 bestätigt.
Gleichzeitig wurden genehmigt
- der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Gemeindehaushalt von 300.000 € nach § 87 Abs. 2 GemO,
- der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Vermögensplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung von 456.000 € nach § 87 Abs. 2 GemO,
- der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Vermögensplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung von 463.500 € nach § 87 Abs. 2 GemO,
-
Gemäß § 81 GemO sind die Haushaltssatzung sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Benningen am Neckar öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2013 liegen ab Freitag, den 19.04.2013 bis Montag, den 29.04.2013, je einschließlich, auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 31, während der üblichen Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2013
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBL. S.581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 14. Oktober 2008 (GBl. S. 343), hat der Gemeinderat am 25.02.2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen.
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit:
1. den Einnahmen und Ausgaben
von je 13.708.000 €
davon
im Verwaltungshaushalt 10.853.000 €
im Vermögenshaushalt 2.855.000 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigung) 300.000 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 2.620.000 €
§ 2 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf: 1.700.000 €
§ 3 Realsteuerhebesätze
Die Steuersätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H.
b. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 390 v.H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 360 v.H.
der Steuermessbeträge.
Benningen am Neckar, den 25.02.2013
gez. Klaus Warthon
Bürgermeister
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung hat folgenden Wortlaut:
Gemeinde Benningen am Neckar
Landkreis Ludwigsburg
Wirtschaftsplan
Eigenbetrieb Wasserversorgung Benningen
für das Wirtschaftsjahr 2013
Aufgrund von § 13 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinde (Eigenbetriebsgesetz) in der Fassung vom 19.06.1987 (GBL. S. 287) hat der Gemeinderat am 25.02.2013 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1 Erfolgsplan
Die Einnahmen und Ausgaben werden festgesetzt auf je 553.550 €
§ 2 Vermögensplan
Die Einnahmen und Ausgaben werden festgesetzt auf je 593.000 €
§ 3 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 €
§ 4 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 0 €
§ 5 Kreditaufnahmen
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 463.500 €
Benningen am Neckar, den 25.02.2013
gez. Joachim Köhler
Betriebsleiter
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hat folgenden Wortlaut:
Gemeinde Benningen am Neckar
Landkreis Ludwigsburg
Wirtschaftsplan
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Benningen
für das Wirtschaftsjahr 2013
Aufgrund von § 13 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinde (Eigenbetriebsgesetz) in der Fassung vom 19.06.1987 (GBL. S. 287) hat der Gemeinderat am 25.02.2013 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen.
§ 1 Erfolgsplan
Die Einnahmen und Ausgaben werden festgesetzt auf je 887.950 €
§ 2 Vermögensplan
Die Einnahmen und Ausgaben werden festgesetzt auf je 1.368.000 €
§ 3 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 150.000 €
§ 4 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 0 €
§ 5 Kreditaufnahmen
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 1.106.300 €
Benningen am Neckar, den 25.02.2013
gez. Joachim Köhler
Betriebsleiter
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