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Die Rentenversicherungsanstalt informiert : Adressänderung bei Umzug mitteilen

Umziehen heißt nicht nur hier ein- und dort auspacken: Ein Wohnsitzwechsel ist auch mit Schriftverkehr verbunden. Von der Bank bis zum Einwohnermeldeamt müssen alle über die neue Anschrift informiert sein. Die Deutsche Rentenversicherung benötigt ebenfalls immer die aktuelle Adresse und Bankverbindung der Rentnerinnen und Rentner. Können Briefe nicht zugestellt und die neue Anschrift nach einem Umzug nicht ermittelt werden, kann die Rente vorläufig nicht mehr gezahlt werden. Die Rentenzahlung wird erst dann wieder aufgenommen, wenn sich die Betroffenen mit ihrer neuen Adresse melden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin.

Adressänderungen und Änderungen der Bankverbindung nimmt der Renten-Service der Deutschen Post in jeder Postfiliale oder unter www.rentenservice.de entgegen. Der Renten-Service zahlt als Dienstleister die Renten für die Deutsche Rentenversicherung aus.

Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg persönlich im Regionalzentrum Ludwigsburg/Waiblingen, Adalbert-Stifter-Straße 105 in 70437 Stuttgart und außerdem in allen Regionalzentren und Außenstellen, bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern im ganzen Land sowie über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.

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