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Aus dem Gemeinderat vom 29.10.2012
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.10.2012 folgende Punkte beraten und beschlossen.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
- Vergabe der Sanierungsarbeiten nach der Eigenkontrollverordnung
Bürgermeister Klaus Warthon ging auf die Eigenkontrollverordnung ein, welche verpflichtet, die Kanäle im Regelfall alle zehn Jahre untersuchen zu lassen. Bereits in der September-Sitzung wurde beschlossen, die Ausschreibung für die Kanalinnensanierung für Schäden der Zustandsklasse 0 (dringenste Schäden) durchführen zu lassen. Die Finanzierung hierzu sei bereits im Wirtschaftsplan 2012 vorgesehen.
Herr Lang vom Ingenieurbüro Rauschmaier erläuterte, dass insgesamt fünf Firmen im Rahmen der beschränkten Ausschreibung angeschrieben wurden. Vier der fünf Firmen haben ein Angebot abgegeben, wovon die Firma Pfaffinger GmbH aus Gäufelden das Günstigste in Höhe von 110.690,75 Euro vorgelegt hat. Die Firma habe für zahlreiche, identische Maßnahmen Referenzen vorweisen können.
Ein Gemeinderat wollte wissen, in welchen Straßen die Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden sollen und wie die Maßnahme genau ablaufen wird.
Es werde keine offenen Baumaßnahmen geben, sondern nur kanalintern gearbeitet. Herr Lang ergänzte, dass nur Schäden der Schadensklasse 0 saniert werden, die sich über das gesamte Gemeindegebiet verlagern.
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Kanalsanierungsarbeiten an die Firma Pfaffinger GmbH aus Gäufelden einstimmig.
Kinderbetreuung in Benningen am Neckar
- Überarbeitung der Bedarfszahlen
Bürgermeister Klaus Warthon übermittelte dem Gemeinderat eine aktuelle Übersicht über die derzeitigen Kinderzahlen und Bedarfsquoten an Kita- bzw. Kiga-Plätzen in Benningen. Darüber hinaus wurde die Entwicklung der Belegungszahlen der einzelnen Betreuungsangebote vorgezeigt und ein Ausblick auf die kommenden Kindergartenjahre dargestellt. Die Zahlen seien die Grundlage für weitere Entscheidungen bei der Schaffung von neuen Kita-Plätzen.
Ordnungsamtsleiterin Frau Daudert erläuterte, dass in den letzten Jahren der Bedarf an U3-Plätzen immer größer geworden ist, dementsprechend wurden diese Plätze ausgebaut. Sie stellte weiterhin dar, dass die Bedarfsquote bereits heute über der Versorgungsquote liegt.
Je mehr U3-Kinder und Ganztagesplätze angeboten werden, desto mehr Plätze müssen insgesamt vorgehalten werden, da diese doppelt gewertet werden als Regelgruppenplätze für Ü3-Kinder. Wenn die Geburtenzahl bei einer stabilen Größe von ca. 60 Kindern pro Jahr bleibe, erübrige sich die Frage, ob die Gemeinde noch Zeit habe für den Bau einer neuen Kindertageseinrichtung, ergänzte Bürgermeister Warthon.
Aus dem Kreise des Gemeinderats kam die Frage, ob es praktische Erfahrungen mit Tagesmüttern gebe und ob diese nicht eine Alternative zu Kita-Plätzen wären.
Bürgermeister Warthon teilte mit, dass es in Benningen leider nicht genug Tagesmütter gebe. Dies sei durchaus eine sehr gute Ergänzung zu Tageseinrichtungen, allerdings würden bisher nur 2 Tagesmütter in Benningen vorhanden sein. Aus der Mitte des Gremiums kam der Vorschlag, Leitlinien für Tagesmütter zu veröffentlichen um damit zu werben.
Ein Mitglied des Gemeinderats möchte wissen, ob es im Moment schon räumlich und/oder personell zu Engpässen kommen würde.
Der Schultes erläuterte, dass es im Moment bereits einen räumlichen Engpass gebe, personell gesehen sei es im Moment noch in Ordnung. Allerdings sei es schwer, neues Personal zu finden. Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis.
Bebauungsplan „Kirchtal, 4. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften
- Beschluss über die erneute Auslegung
Bürgermeister Klaus Warthon ging auf die bekannte Sachlage ein, dass der Bebauungsplan „Kirchtal“ ein viertes Mal geändert werden soll, da Anfragen mit Änderungswünschen vorliegen. Heute liegen in der Max-Eyth-Straße zwei Gewerbebetriebe innerhalb eines Wohngebietes.
Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um sowohl dem bestehenden Gewerbe den Fortbestand zu sichern, den Interessen der Anwohner gerecht zu werden und eine langfristige Entwicklung zum Wohnen zu ermöglichen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde ein Lärmgutachten gefordert, welches nun vorliege. Im Anschluss an die Sitzung ist der Bebauungsplanentwurf ein erneutes Mal öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange zu hören. Im Anschluss könnte dann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Der Gemeinderat beschloss die erneute Auslegung einstimmig.
Kostenfeststellung der Straßenbau- und Tiefbaumaßnahmen
Im Steigle / Panoramaweg
Bürgermeister Warthon teilte mit, dass im Jahr 2010 die Straße Im Steigle sowie der Panoramaweg gemäß den Beschlüssen des Gemeinderates neu hergestellt wurden. Der Straßenbebauungsplan „Im Steigle/Panoramaweg“ erlangte zwischenzeitlich Bestandskraft.
Vor der Maßnahme wurde eine rechtliche Überprüfung durchgeführt, die zum Ergebnis kam, dass die Anlieger dieser Straßen noch zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden müssen. Dies wurde mit den betroffenen Grundstückseigentümern vor Beginn der Maßnahme besprochen.
In den vergangenen Tagen ging schließlich die letzte Unternehmensrechnung für das Bauvorhaben bei der Gemeindeverwaltung ein, so dass nun die Kosten festgestellt und die erforderlichen Erschließungsbeitragsbescheide zugestellt werden können.
Nach Abrechnung der Gesamtmaßnahme seien Ausgaben in Höhe von 424.778,26 € angefallen. Zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden können die gesamten Ausgaben für die Herstellung der Straße in Höhe von 230.381,30 €. Hiervon trage die Gemeinde Benningen 5 % gemäß der Erschließungsbeitragssatzung.
Der Vorsitzende teilte abschließend mit, dass es eine Pflichtaufgabe sei, die Beiträge von den Anliegern zu verlangen. Positiv ist festzustellen, dass die Gesamtabrechnung die Kostenberechnung von 475.000,-- € deutlich unterschritten hat.
Der Gemeinderat beschloss die Kostenfeststellung einstimmig.
Annahme anonyme Spende
Bürgermeister Klaus Warthon gab bekannt, dass bereits des Öfteren eine anonyme Spende im Rathaus einging, die im verschlossenen Umschlag mit immer derselben Schrift tituliert ist. Die Spende solle für soziale Angelegenheiten der Gemeinde verwendet werden. Gemäß gesetzlicher Regelungen habe der Gemeinderat darüber zu entscheiden, ob die Spende angenommen werde.
Der Gemeinderat beschloss, dass die anonyme Spende in Höhe von 100 € angenommen wird.
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