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Gutscheine für den Landes-Familienpass
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat auch in diesem Jahr wieder die Gutscheine für den Landesfamilienpass bereitgestellt.
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
• Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
• allein Erziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
• Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt.
• Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die Gutscheine können im Bürgerbüro abgeholt werden.
Kontakt
Gemeinde Benningen am Neckar
Studionstraße 10
71726 Benningen am Neckar
07144/906-0
07144/906-27
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