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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2005 und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Gemeinde Benningen am Neckar für das Wirtschaftsjahr 2005
die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Benningen am Neckar am 31.01.2005 erlassenen Haushaltssatzung und der vom Gemeinderat beschlossenen Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurde vom Landratsamt Ludwigsburg gemäß § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) mit Erlass vom 22.02.2005, AZ: 11-902.41 bestätigt.
Gleichzeitig wurden genehmigt
- der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Vermögensplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung von 616.000 EUR nach § 87 Abs. 2 GemO,
- der Höchstbetrag der Kassenkredite für den Gemeindehaushalt in Höhe von 2.500.000 EUR nach § 89 Abs. 2 GemO.
Gemäß § 81 GemO sind die Haushaltssatzung sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Benningen am Neckar öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2005 liegen ab Freitag, 04. März 2005 bis Montag, 14. März 2005, je einschließlich, auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 31, während der üblichen Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Gemeinde Benningen am Neckar Landkreis LudwigsburgHaushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2005
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 03.Oktober 1983 (GBL. S.578) hat der Gemeinderat am 31.01.2005 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen.
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit:
1. den Einnahmen und Ausgaben
von je 9.953.900 EUR
davon
im Verwaltungshaushalt 7.062.900 EUR
im Vermögenshaushalt 2.891.000 EUR
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigung) 0 EUR
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 2.853.000 EUR
§ 2 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf: 2.500.000 EUR
§ 3 Realsteuerhebesätze
Die Steuersätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v. H.
b. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H.
der Steuermessbeträge.
Benningen am Neckar, 31.01.2005
Klaus Warthon
Bürgermeister
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung hat folgenden Wortlaut:
Gemeinde Benningen am Neckar
Landkreis Ludwigsburg
Wirtschaftsplan
Eigenbetrieb Wasserversorgung Benningen
für das Wirtschaftsjahr 2005
Aufgrund von § 13 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinde (Eigenbetriebsgesetz) i.d.F. vom 19.06.1987 (GBL. S. 287) hat der Gemeinderat am 31.01.2005 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1 Erfolgsplan
Die Einnahmen und Ausgaben werden festgesetzt auf je 456.650 EUR
§ 2 Vermögensplan
Die Einnahmen und Ausgaben werden festgesetzt auf je 342.191 EUR
§ 3 Kreditaufnahmen
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 0 EUR
Benningen am Neckar, 31.01.2005
Stefan Kegreiß
Betriebsleiter
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hat folgenden Wortlaut:
Gemeinde Benningen am Neckar
Landkreis Ludwigsburg
Wirtschaftsplan
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Benningen
für das Wirtschaftsjahr 2005
Aufgrund von § 13 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinde (Eigenbetriebsgesetz) i.d.F. vom 19.06.1987 (GBL. S. 287) hat der Gemeinderat am 31.01.2005 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen.
§ 1 Erfolgsplan
Die Einnahmen und Ausgaben werden festgesetzt auf je 758.200 EUR
§ 2 Vermögensplan
Die Einnahmen und Ausgaben werden festgesetzt auf je 1.271.000 EUR
§ 3 Kreditaufnahmen
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 616.000 EUR
Benningen am Neckar, 31.01.2005
Stefan Kegreiß
Betriebsleiter
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