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Aus dem Gemeinderat vom 14.12.2009

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2009 folgende Punkte beraten und beschlossen:

Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde

Bürgermeister Klaus Warthon konnte zu diesem Tageordnungspunkt den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Benningen, Herrn Alexander Essig, begrüßen. Er erklärte, dass der Feuerwehrbedarfsplan keine zusätzliche Bürokratie darstelle, sondern ein Nachschlagewerk für die Feuerwehr selbst sei. So ist im Feuerwehrbedarfsplan die Gemeindestruktur beschrieben, die Feuerwehrstruktur, die individuelle Bewertung des örtlichen Risikos und die Fahrzeugkonzeption. Dieser Feuerwehrbedarfsplan, den der Kommandant gegenüber den Gemeinderäten kurz vorstellte ist auch notwendig, wenn neue Fahrzeuge beantragt und bezuschusst werden sollen. Nachdem in den folgenden Jahren die Anschaffung eines neuen Löschfahrzeuges unumgänglich wird (das bisherige Fahrzeug ist über 30 Jahre alt und wird vom Technischen Überwachungsverein demnächst keine Zulassung mehr bekommen), musste nun der Feuerwehrbedarfsplan noch im Jahr 2009 verabschiedet werden. Von Seiten der Gemeinderäte gab es ein großes Lob für die Feuerwehr, die hier in diesem Plan alle wichtigen Bereiche rund um den Feuerschutz in Benningen zusammengefasst haben. Bürgermeister Klaus Warthon schloss sich diesem Lob an und wies darauf hin, dass die Feuerwehr nicht nur Zeit für Übungen und Einsätze aufbringen müsse, sondern eben auch für solche planerischen Vorgaben. Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig dem Feuerwehrbedarfsplan zuzustimmen und gleichzeitig einen Zuschussantrag für die Ersatzbeschaffung des Löschfahrzeuges zu stellen.

Bebauungsplan „Kirchtal“, 4. Änderung, Aufstellungsbeschluss

Bürgermeister Klaus Warthon wies zu Beginn des Tagesordnungspunktes darauf hin, dass die beiden Firmen in der Max-Eyth-Straße seinerzeit in der Ortsrandlage angesiedelt wurden. Realität ist nunmehr, dass sich die Wohnbaugebiete weiter in Richtung westlichen Ortsrand entwickelt haben. Mit der Bebauungsplanänderung sei das mittel- und langfristige Ziel verknüpft, ein durchgängiges Wohngebiet zu erhalten. Selbstverständlich haben die beiden Firmen Bestandschutz. Zu diesem Zweck werden auf beiden Seiten der östlichen Max-Eyth-Straße die Flächen als so genanntes WB (besonderes Wohngebiet) festgesetzt. Herr Heuckeroth vom Büro Rauschmaier erläuterte hier die rechtlichen Hintergründe und wies auf das weitere Verfahren hin. Der Gemeinderat beschloss danach einstimmig den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Kirchtal“.

Bebauungsplan „Bürg“, 3. Änderung, Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat hatte sich in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2009 mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Bürg“, 3. Änderung auseinandergesetzt. Dieser Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1970. Nachdem sich die damals vorgesehene Planung einer Ringstraße (Terminusstraße zwischen den Straßen „Am Römergraben“ und „Kastellstraße“) nicht verwirklichen ließ, existierte lediglich ein noch nicht endgültig hergestellter Stichweg zur Erschließung der Gebäude in der Terminusstraße. Aufgrund des Wohnbauvorhabens im hinteren Bereich musste die Gemeinde nun ihrer Pflicht nachkommen, hier für die Erschließung zu sorgen. Im Bebauungsplan selbst wird dabei die Straße definiert, um den Ausbau vornehmen zu können. Im Zusammenhang mit dem Auslegungsbeschluss wurde nun das Bestandsgebiet um die private Erschließungsstraße von der Straße „Am Römergraben“ erweitert, um hier auch für eine entsprechende Rechtssicherheit zu sorgen. Herr Heuckeroth vom Büro Rauschmaier erläuterte die Ziele der Planung und das weitere Verfahren. Der Gemeinderat beschloss auch hier einstimmig den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bürg“, 3. Änderung.

Ampelschaltung im Bereich der Unterführung Ludwigsburger Straße

Der Gemeinderat hatte sich zuletzt am 12.10.2009 mit diesem Thema beschäftigt und damals beschlossen, bei der im November stattfindenden Verkehrsschau diese Ampelschaltung nochmals untersuchen zu lassen. Notwendig geworden war die Diskussion, nachdem durch die Sanierung der Bahnhofstraße und dem neugestalteten Einmündungsbereich in die Ludwigsburger Straße eine dritte Ampel auf Höhe der Gaststätte „Krone“ installiert wurde. Damit befinden sich auf wenigen Metern drei Ampeln. Die bisherige Ampelschaltung sah vor, für die beiden nahe zusammen liegenden Ampeln an der Unterführung und an der Gaststätte „Krone“ eine gemeinsame Schaltung vorzusehen. Damit die Hermannstraße „besser geräumt“ werden konnte, hatten jedoch die Ampeln nicht die gleichen Lichtzeichen nach Norden bzw. Süden. Dies hat immer wieder zu schwierigen Situationen geführt. Bürgermeister Klaus Warthon fasste zusammen, dass es in der Abwägung um die Frage des besseren Verkehrsflusses oder der größeren Sicherheit gehe. Die Gemeindeverwaltung hätte nach ausführlicher Abwägung der Sicherheit den größeren Stellenwert eingeräumt. Im Gemeinderat gab es dazu unterschiedliche Ansichten. Dabei wurde auch diskutiert, ob es bislang schon Unfälle gegeben habe. Dies hatte die Polizei in der Verkehrsschau verneint. Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat mit vier Gegenstimmen den Beschluss, dass die Ampelschaltung unter der Brücke bzw. an der Gaststätte „Krone“ so ausgeführt wird, dass auf beiden Seiten die gleichen Lichtzeichen zu sehen sind. Bürgermeister Klaus Warthon wies darauf hin, dass die dritte Ampel im nördlichen Bereich wie bislang von dieser Schaltung abgekoppelt sei, um einen besseren Verkehrsabfluss aus der Studionstraße (Parkdeck) in Richtung Norden zu erhalten. Wann der Straßenbaulastträger (Kreis) die Umprogrammierung vornimmt, ist derzeit noch offen.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, Gebührenkalkulation für das Jahr 2010

Bürgermeister Klaus Warthon erklärte, dass die Gemeinde seit Jahren eine jährliche Kalkulation der Wasserversorgungs- und Abwassergebühren vornehme. Kämmerer Stefan Kegreiß ging aufgrund der ausführlichen Unterlagen nur kurz auf die Berechnung ein. Diese habe ein kostendeckende Gebühr von 2,73 €/m³ ergeben, welche nahezu auf dem identischen Niveau des Vorjahres liegt (2,74 €/m³). Er wies darauf hin, dass es im Abwasserbereich in den vergangenen Jahren Gebührenüberdeckungen gegeben habe, die sukzessive wieder an den Gebührenzahler zurückgegeben wurden. Dies sei nun erreicht. Die Abwassermenge wurde im Vergleich zu 2009 als konstant angesehen, da in den vergangenen Jahren zu bemerken war, dass es trotz gestiegener Einwohnerzahl eine Stagnation zum Wasserverbrauch gegeben habe. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die neue Gebühr und legte in der Satzungsänderung der Abwassersatzung eine Änderung des § 41 fest, in dem es um die Absetzung der Abwassergebühren geht.

Eigenbetrieb Wasserversorgung, Gebührenkalkulation für das Jahr 2010

Nach der Abwassergebühr hat sich auch bei der Frischwassergebühr gezeigt, dass die Gebühr im 2010 auf dem gleichen Niveau angesiedelt werden kann wie 2009, um kostendeckend zu bleiben. Anders als bei der Abwasserbeseitigung mussten beim Frischwasser Gebührenunterdeckungen in der Größenordnung von mehr als 200.000 Euro über die Gebühren finanziert werden. Der Gemeinderat hatte sich seinerzeit dafür entschieden, dies innerhalb von drei Jahren (2008 bis 2010) zu realisieren. Damit müsste laut Kämmerer Stefan Kegreiß Ende 2010 diese Unterdeckung abgearbeitet sein. Somit gäbe es vielleicht einen Spielraum bei der Gebührenkalkulation 2011 die Frischwassergebühren zu senken. Eine verlässliche Aussage wird allerdings erst die Abrechnung 2009 und 2010 erbringen. Nachdem in diesem Zusammenhang die Satzung nicht geändert werden musste, beschloss der Gemeinderat in diesem Bereich lediglich die Kalkulation für das Jahr 2010. Zum Abschluss wies Bürgermeister Klaus Warthon darauf hin, dass derzeit in vielen Gemeinden dieses Thema auf der Tagesordnung der Gemeinderatsitzung stehe. In Benningen hätte man schon in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Investitionen im Tiefbau für ein qualitativ gutes Wasserleitungs- und Abwassernetz gesorgt. Dies sei eben auch mit Kosten verbunden gewesen, die in Form von Abschreibungen auf die Gebühren durchschlage. Dennoch waren und seien diese Investitionen notwendig, da beispielsweise jede Investition in bessere Abwasserleitungen auch ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz sei.

Neufassung der Friedhofsatzung und Neukalkulation der Gebühren für das Bestattungswesen

Bürgermeister Klaus Warthon führte aus, dass es eine gesetzliche Vorgabe sei, dass Friedhofsgebühren kalkuliert werden müssten. Mit Inbetriebnahme des neuen Friedhofes im Jahr 2005 und der Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt der Kostendeckungsgrad gerade einmal bei 35 % gelegen sei, hatte der Gemeinderat damals beschlossen durch Gebührenerhöhungen das Defizit bei dieser kosten rechnenden Einrichtung deutlich zu vermindern. Als Ziel war damals vorgesehen eine Kostendeckung von 80 % zu erreichen. Kämmerer Stefan Kegreiß erläuterte die ausführlichen und aufwendigen Berechnungen und wies darauf hin, dass man bei den nun vorgeschlagenen Gebührensätzen bei den Bestattungsgebühren einen Kostendeckungsgrad von 80 % und bei der Grabnutzungsgebühren einen Deckungsgrad von 70 % erreichen würde. Er wies allerdings auch darauf hin, dass es bei jedem Jahresabschluss insoweit zu Schwankungen kommen kann, als die Zahl der Beerdigungen unterschiedlich hoch sei. Darüber hinaus wurde im Gremium auch über die Friedhofsordnung diskutiert. Anlass dafür waren zahlreiche Anfragen in den vergangenen Monaten und Jahren nach Grabmalgestaltungen, die nicht der derzeit geltenden Friedhofsordnung entsprechen. Nachdem der Gemeindetag Baden-Württemberg als kommunaler Spitzenverband seine Mustersatzung ohnehin geändert hatte, müsste nun auch in Benningen dieses Werk neu gefasst werden, so Bürgermeister und Kämmerer. Bereits im Frühjahr hatte der Gemeinderat bei einem Ortstermin auf dem Friedhof selbst verschiedene Entwicklungen feststellen können. Bürgermeister Klaus Warthon betonte, dass auch künftig der Friedhof als eine parkähnliche Anlage empfunden werden soll. Dies sei im Gemeinderat auf dem Friedhof auch mehrheitlich geäußert worden. Zulässig sind zukünftig auch Findlinge, schwarze und weiße Grabsteine, da sie in das Gesamtsystem passen. Alle Arten von Farben hingegen sind bei den Grabsteinen und Gestaltungen nicht möglich. Einzige Ausnahme sind Lichtbilder, die zukünftig bis zu einer Größe von 9 x 13 cm zugelassen werden sollen. Auch bei den Schriftarten gab es Vorschläge zur Lockerung der Vorschriften, wobei auf lateinische Schriftarten und arabische Zahlen bestanden wird. Zukünftig zulässig sind auch Grabeinfassungen die mit Pflanzen gestaltet werden. Diskutiert wurde im Gremium die Frage wie an den Urnenwänden Blumenschmuck abgelegt werden kann. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, so viele Gemeinderäte, dass gerade dies nachgefragt wird. Die Gemeindeverwaltung verwies darauf, dass man bei den bestehenden Urnenwänden nach einer Ablagemöglichkeit suchen wolle. Ob es möglich ist, in die Steine der Urnenwand eine Befestigung für eine kleine Blumenvase zu machen, müsste erst mit dem Hersteller geklärt werden. Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss die Bestattungsgebühren mit der neuen Friedhofsordnung zu erlassen. Sollte es möglich sein an der Urnenwand solche Befestigungen vorzunehmen, wird die Satzung gegebenenfalls in diesem einen Punkt nochmals korrigiert.

Eigenbetriebe; Darlehensaufnahmen im Jahr 2009

Kämmerer Stefan Kegreiß wies darauf hin, dass aufgrund der Wirtschaftspläne der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Darlehen in Höhe von 375.500 Euro genehmigt gewesen seien. Nachdem die im Wirtschaftsplan vorgesehenen Maßnahmen nun auch tatsächlich umgesetzt wurden müssten diese Kredite in den nächsten Tagen oder Wochen aufgenommen werden. Die Gemeinde verwies darauf, dass man üblicher Weise eine Laufzeit von 20 bis 30 Jahren wählt, um einmal eine Harmonisierung zwischen Tilgung und Abschreibungen zu erreichen. Von Seiten des Gemeinderates wurde darauf hingewiesen, dass man unter Umständen den wirtschaftlicheren Angeboten der Kreditinstitute den Vorrang vor diesem Argument einräumen sollte. Die Gemeindeverwaltung versprach, alle Möglichkeiten vor der Aufnahme zu überprüfen. Schließlich wurde einstimmig die Gemeindeverwaltung beauftragt die Darlehen aufzunehmen.

Baugesuche

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zu zwei Baugesuchen.

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