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Aus dem Gemeinderat vom 28.09.2004

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. September 2004 folgende Punkte beraten und beschlossen.

Verpflichtung und Einsetzung von Gemeinderat Michael Vogel

Aufgrund eines wichtigen geschäftlichen Termins konnte Gemeinderat Michael Vogel an der konstituierenden Sitzung am 20. September 2004 nicht teilnehmen. Er wurde von Bürgermeister Klaus Warthon nun auf die weiteren fünf Gemeinderatsjahre verpflichtet.

Bebauungsplan Steinlanden-Süd mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans Steinlanden-Süd mit örtlichen Bauvorschriften. Am 27.10.2003 hatte das Gremium den Bebauungsplan Steinlanden-Süd als Satzung beschlossen. Er trat mit der ortsüblichen Bekanntmachung in den Benninger Nachrichten am 15.04.2004 in Kraft. Aufgrund verschiedener Anforderungen war bereits zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses bekannt, dass eine Änderung erforderlich sein wird. Die Planungen einzelner Grundstücke bzw. Quartiere der Gemeinde, die von verschiedenen Bauträgern überplant werden, lagen noch nicht bis zur Planzeit vor. Für den Abschluss des Umlegungs-verfahrens war jedoch ein rechtskräftiger Bebauungsplan zwingend.

Schwerpunktmäßige Änderungen des Bebauungsplanes sind die Abänderungen der Kettenhäuser in der Lemberger Straße in der Nahtstelle zur Bebauung in der Langestraße. Hier sehen die Planungen nun Doppelhäuser vor, die in Ostwestrichtung gebaut werden sollen. Neben diesen Planänderungen gibt es noch einige kleinere Modifizierungen, so z. B. die Verschiebung von Grundstücksgrenzen oder die geringfügige Anpassung von Trauf- oder Gebäudehöhen. In der Bebauungsplanänderung musste auch die Anpassung des Leitungsrechts Abwasser vorgenommen werden, nachdem der Gemeinderat am 07.06.2004 beschlossen hatte, die Leitungen westlich der Gemeindehalle bis zur Max-Eyth-Straße hinunter zu verlegen.

Bebauungsplan Krautlose mit örtlichen Bauvorschriften, 3. Änderung

-Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2004 über den Bauantrag betreffend dem Umbau einer Lagerhalle in der Krautlose zu einer Feuerbestattungseinrichtung zu entscheiden. Bereits in dieser Sitzung wurde in deutlicher Weise zum Ausdruck gebracht, dass ein Krematorium an dieser Stelle weder wünschenswert noch sinnvoll sei. Die Gemeindeverwaltung wurde damals beauftragt zu überprüfen, ob es planungsrechtlichen Gründen Möglichkeiten gibt ein solches Vorhaben an dieser Stelle zu unterbinden.

Nach Ansicht der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Eisenmann, Wahle, Birk, Partner in Stuttgart sprechen tatsächlich einige Punkte gegen eine Feuerbestattungseinrichtung in einem Gewerbegebiet. Nach dem Bestattungsgesetz von Baden-Württemberg ist es grundsätzlich fraglich, ob eine Bestattungseinrichtung im weiteren Sinne überhaupt in einem Gewerbegebiet betrieben werden kann. Professor Dr. Birk von der Kanzlei schlug der Gemeinde vor, die Feuerbestattungseinrichtung bauplanungsrechtlich im Gewerbegebiet Krautlose auszuschließen. Um dies durchführen zu können, müsste der Bebauungsplan Krautlose mit örtlichen Bauvorschriften geändert werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung.

Bebauungsplan Krautlose

-Satzung über eine Veränderungssperre

Anknüpfend an den Tagesordnungspunkt Bebauungsplanänderung Krautlose beschloss das Gremium einstimmig die Satzung über eine Veränderungssperre in diesem Bereich. Die Zweckbestimmung einer Veränderungssperre liegt in der Sicherung der städtebaulichen Zielvorstellungen, Bestattungseinrichtungen auszuschließen, die Gegenstand der Bebauungsplanänderungen sind. Mit dem Sicherungsinstrument der Veränderungssperre hat die Gemeinde nun zwei Jahre Zeit ihre Planung in diesem Bereich zu bearbeiten.

Erweiterung des Friedhofs im Alten Ortskern

-Bepflanzung der Erweiterungsflächen

Ingenieur Karl-Heinz Lang erörterte dem Gremium die geplanten Pflanzungen im Erweiterungsteil des Friedhofes. Zwischenzeitlich seien die Bauarbeiten soweit fortgeschritten, dass man sich mit dem Thema Bepflanzung auseinandersetzen kann, so der Ingenieur. Schwerpunktmäßig sind an den Rändern entsprechende Bepflanzungen auch als Abgrenzung zu den Nachbargrundstücken vorgesehen. Die eigentlichen Grabfelder werden durch einzelne kleinere Bäume betont. Obwohl er nur an der hintersten Ecke geplant war, beschloss der Gemeinderat auf einen (giftigen) Goldregen zu verzichten und ihn durch einen anderen Baum zu ersetzen. Ansonsten wurde der Pflanzplan für die Erweiterung des Friedhofes mehrheitlich beschlossen und gleichzeitig das Ingenieurbüro Rauschmaier mit der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung beauftragt.

Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung

-Entlastungskanal Rennwiesen

-Neuordnung Kanalisation im Bereich der neuen Sporthalle

-Antragstellung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft

-Beauftragung zu weiteren Planung

Aus den Ergebnissen des Allgemeinen Kanalisationsplanes vom Frühjahr 2004 waren zwei Schwachpunkte des örtlichen Abwasserleitungsnetzes bekannt. Zum einen handelte es sich um den Rückstau in der Beihinger Straße und Marbacher Straße, der bei Starkregen in schmerzhafter Weise zu verzeichnen war. Abhilfe dieses Problems kann nach Aussage der Ingenieure ein sogenannter Entlastungskanal schaffen, der zwischen der Marbacher Straße und dem Pumpwerk Rennwiesen gebaut wird. Dieser soll entlang der Marbacher Straße und weiter in Richtung des Landesradweges zum Viadukt geführt werden und dann über ein Grundstück nach links zum Pumpwerk Rennwiesen abbiegen. Nachdem durch diesen Kanal ein entsprechender Stauraum geschaffen wird, ist man sich sicher, dass die "Überschwemmungen" in der Beihinger Straße zukünftig nicht mehr vorkommen. Der zweite Teil der geplanten Kanalisationsmaßnahmen betrifft den Regenauslass des Regenüberlauf-beckens Steigle zum Neckar, der fast schon seit Jahrzehnten unterdimensioniert ist. Unabhängig von der Tatsache, dass in diesem Bereich die neue Sporthalle geplant ist, wären hier Ausbauarbeiten notwendig geworden, so Bürgermeister Klaus Warthon. In diesem Zusammenhang wäre natürlich auch die Kanalisation für die Sporthalle bzw. die geplante Wohnbebauung auf dem heutigen Festplatz mit hergestellt, da auch schon während der Bauzeit der Sporthalle eine ordnungsgemäße Entwässerung in diesem Bereich möglich sein müsse. Ingenieur Karl-Heinz Lang vom Büro Rauschmaier erläuterte dem Gremium auch die Situation im Hochwasserfall: So könne das Oberflächenwasser, das sonst in den Neckar abfließe, durch einen Schieber durch die Mischkanalisation erfolgen. Dies erspare der Gemeinde ein aufwendiges Pumpwerk, wie es im Bereich des Gewerbegebietes Krautlose seinerzeit entstanden ist. Der Zeitpunkt für die Ausführung dieser beiden Maßnahmen hängt auch mit der Möglichkeit zusammen, dass die Gemeinde Benningen am Neckar aus einem staatlichen Fördertopf Gelder für diese beiden Maßnahmen bekommen kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Gemeinde zum 30.09.2004 die Planungen bei der Unteren Wasserbehörde im Landratsamt einreicht. Aus diesem Grund beschloss das Gremium, sowohl die Anträge einzureichen, als auch das Ingenieurbüro Rauschmaier mit der Umsetzung der Maßnahme zu betrauen. Die Bauarbeiten werden zu Beginn des Jahres 2005 ausgeführt werden.

Baugesuche

Im Anschluss wurde über zwei Baugesuche beraten.

Sonstiges

Der neue Gemeinderat legte für die geplante Klausurtagung den Termin 21. bis 23. Januar 2005 fest.

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