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Bericht aus dem Gemeinderat vom 26.07.2004
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. Juli 2004 folgende Punkte beraten und beschlossen:
Feststellung der Jahresrechnung 2003Dem Gemeinderat lag die Jahresrechnung des abgelaufenen Haushaltsjahres 2003 zur Feststellung vor. Der Verwaltungshaushalt schloss mit einem Volumen von 6.749.204,11 EUR, der Vermögenshaushalt mit einem Volumen von 883.071,90 EUR ab. Das Gesamtvolumen blieb um ca. 170.000 EUR hinter den Ansätzen im Haushaltsplan zurück.
Eine erfreuliche Entwicklung war im Verwaltungshaushalt bei den Steuereinnahmen zu verzeichnen. Sowohl die Gewerbesteuer als auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer brachten deutlich mehr Einnahem als im Haushaltsplan veranschlagt. Die Zuweisungen des Landes Baden-Württemberg blieben jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Hier fehlten gegenüber der Planung insgesamt fast 115.000 EUR.
Der Verwaltungshaushalt sollte nach den gesetzlichen Vorgaben einen Überschuss erwirtschaften, um Investitionsvorhaben im Vermögenshaushalt zu finanzieren. Im Jahr 2003 jedoch musste vor allem über Grundstückserlöse der laufende Betrieb mitfinanziert werden. Insgesamt 57.726 EUR flossen vom Vermögens- in den Verwaltungshaushalt. Dies darf kein Dauerzustand sein, mittelfristig müsste hier die von Land und Bund schon lange geforderte Gemeindefinanzreform anpacken, um die Kommunen zu entlasten.
Im Vermögenshaushalt wurden einige wenige Vorhaben abgewickelt. Größte Maßnahme war der Ausbau der Goethestraße. Nicht eingeplant war die Sanierung des Rathausdaches, die jedoch notwendig geworden war. Sie konnte zu einem Großteil über Zuschüsse finanziert werden, so dass keine nennenswerten Mehrausgaben angefallen sind. Nicht wie gewünscht konnten Grundstücke veräußert werden, was letztendlich zu einem Fehlbetrag in Höhe von 242.042,11 EUR im Jahr 2003 führte. Dieser muss in den kommenden Jahren gedeckt werden.
Jahresabschluss 2003 des Eigenbetriebs WasserversorgungDer Eigenbetrieb Wasserversorgung Benningen hat im Wirtschaftsjahr 2003 bei Einnahmen von 409.012,20 EUR und Ausgaben von 444.904,74 EUR im Erfolgsplan eine Kostenunterdeckung von 35.892,54 EUR erwirtschaftet. Diese Kostenunterdeckung wird mit den Überschüssen aus den Vorjahren verrechnet. Ein hervorragendes Ergebnis ergab die Berechnung der Schwundwasserquote, die den Anteil von verkauftem Wasser zu eingekauftem Wasser darstellt, mit 1,72 %. Dieser Wert ist als Ergebnis der hervorragenden Arbeit des Wassermeister und des Bauhofes im vergangenen Jahr zu sehen. Es wird jedoch schwer, diese Quote auch in kommenden Jahren wieder zu erreichen. Andere Wasserversorgungsunternehmen erreichen Schwundwasserquoten von 20 % bis hin zu 50%. Dies verdeutlicht unser exzellentes Ergebnis im Jahr 2003.
Im investiven Bereich wurde das größte Vorhaben, der Ausbau der Goethestraße, im Jahr 2003 abgewickelt. Es entstand ein eingeplanter Finanzierungsfehlbetrag in Höhe von 45.237,92 EUR, der mit den Finanzierungsmittelüberhängen aus den Vorjahren verrechnet wird.
Jahresabschluss 2003 des Eigenbetriebs AbwasserbeseitigungDer Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Benningen hat im Wirtschaftsjahr 2003 im Erfolgsplan eine Kostenüberdeckung in Höhe von 117.297,31 EUR erzielt. Diese wird mit den Unterdeckungen der Vorjahre verrechnet, diese wurden ausgeglichen, gleichzeitig konnte eine Überdeckung in Höhe von 55.566,32 EUR auf die kommenden Jahre vorgetragen werden.
Im Vermögensplan, in dem die Investitionen abgewickelt werden, wurden Ausgaben für den Ausbau der Goethestraße und die Neuaufstellung des Allgemeinen Kanalisationsplanes getätigt. Hier ist insgesamt ein Deckungsmittelüberhang in Höhe von 458.212 EUR vorhanden, der in den kommenden Jahren für Investitionen verwendet werden kann.
Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2004Die Negativmeldungen zur Finanzsituation der öffentlichen Hand sind fast schon alltäglich geworden. Am besten sichtbar werden die Schwierigkeiten jedoch auf kommunaler Ebene. Trotz weiterer Sparmaßnahmen konnte im Haushaltsplan für das Jahr 2004 keine Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. Damit wird auch im Jahr 2004 gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Erwirtschaftung einer Mindestzuführungsrate in Höhe der Tilgungen verstoßen. Gegenüber der Planung ergibt sich im Finanzzwischenbericht dennoch ein etwas erfreulicheres Bild. Bei der Gewerbesteuer ist die Entwicklung weiter erfreulich. Auch die Grundsteuereinnahmen entsprechen den Erwartungen. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird nach den derzeit vorliegenden Zahlen hinter den Ansätzen zurückbleiben. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes werden sich demnach ungefähr die Waage halten.
Im Vermögenshaushalt können einige Baumaßnahmen günstiger als geplant durchgeführt werden. Der Ausbau der Blumenstraße, die Erweiterung des Friedhofes und auch die Herstellung der Stellplätze an der Gemeindehalle werden bzw. wurden unter den veranschlagten Kosten abgewickelt. Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes werden jedoch nicht wie erwartet im Jahr 2004 verbucht werden können. Die Grundstückserlöse werden bei der Gemeindekasse eingehen, jedoch erst im Jahr 2005, weshalb im Jahr 2004 erneut ein Fehlbetrag ausgewiesen werden muss. Dieser ist in den kommenden Jahren zu decken.
Als Fazit kann man festhalten, dass das Ergebnis im Jahr 2004 etwas besser ausfallen wird als zunächst geplant, jedoch ist die Gemeinde Benningen noch weit von der Einhaltung der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts entfernt. Nur eine Reform der Gemeindefinanzen kann mittelfristig für eine Entlastung des Gemeindehaushaltes sorgen.
Baugesuche
Neben einer weiteren Bauvoranfrage hat der Gemeinderat über die Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung von einer Lagerhalle in ein Krematorium beraten.
Die Nutzungsänderung von einer Lagerhalle in ein Krematorium soll im Gewerbegebiet "Krautlose" vorgenommen werden. Nach Prüfung durch die untere Immissionsschutzbehörde und das Baurechtsamt beim Landratsamt Ludwigsburg ist für die Nutzungsänderung in ein Krematorium grundsätzlich keine Befreiung durch den Gemeinderat erforderlich. Es handelt sich um einen nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieb, der im Gewerbegebiet allgemein zulässig ist. Es ist keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Nutzungsänderung muss im Wege des Baugenehmigungsverfahrens geprüft werden. Im Verfahren werden insbesondere die Funktion und die Werte der Einäscherungsanlage vom Gewerbeaufsichtsamt als zuständige Fachbehörde geprüft.
Seitens des Gemeinderates wurde auf die besondere topographische Situation (beidseitige Hanglage) des Neckartals hingewiesen. Es können negative Auswirkungen auf den Lufthaushalt im Neckartal und die Weinberge nicht ausgeschlossen werden. Es ist zu befürchten, dass das Krematorium mit Schornsteinen ortsbildprägend im negativen Sinne für die Gemeinde wirkt. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Lage des Gewerbegebietes im Landschaftsschutzgebiet hingewiesen. Des Weiteren wurde die große Anzahl an Leichentransporten angesprochen, weil das Krematorium einen regionalen Einzugsbereich hat.
Dem steht gegenüber, dass die genannten Belange bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet berücksichtigt werden mussten. Aufgrund der Vorbelastung durch vorhandene Betriebe und die vorgesehene Trasse für die Umgehungsstraße wurde befürchtet, dass das Bauvorhaben als Einzelanlage möglicherweise nicht ausgeschlossen werden kann.
Ein Vertagen der Entscheidung über das Einvernehmen der Gemeinde bis zum Vorliegen der Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamts nach der Sommerpause hätte bedeutet, dass das Einvernehmen als erteilt gilt (ohne Stellungnahme der Gemeinde gilt das Einvernehmen zwei Monate nach Eingang der Bauvoranfrage als erteilt).
Auf Antrag der Verwaltung hat der Gemeinderat daher einstimmig beschlossen, das Einvernehmen der Gemeinde bis zum Vorliegen der Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamtes aus Fristgründen zunächst nicht zu erteilen. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob durch eine Veränderungssperre das Bauvorhaben verhindert werden kann. Sollte dies der Fall sein, wird die Verwaltung beauftragt, nach der Sommerpause einen Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung sowie die Veränderungssperre vorzubereiten.
Sonstiges
Der Gemeinderat hat über die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderates am 20.09.2004 beraten.
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