News aus dem Rathaus
Hinweise zur Räum- und Streupflicht
Auch wenn der Winter noch auf sich warten lässt, nachfolgend einige Hinweise zur Räum- und Streupflicht.
Wer ist verpflichtet?
Grundsätzlich sind alle Anlieger von öffentlichen Flächen, egal ob Eigentümer, Mieter oder Pächter, zum Räumen und Streuen verpflichtet. Sind mehrere Personen gleichzeitig verpflichtet, so müssen diese in Absprache miteinander sicherstellen, dass die Pflichten nach der Streupflichtsatzung ordnungsgemäß erledigt werden.
Welche Flächen müssen geräumt werden?
Von der Streupflicht sind in erster Linie Geh- und Fußwege sowie Treppen erfasst. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein Streifen mit einem Meter Breite entlang der Fahrbahn geräumt werden.
In welchem Zeitraum gilt die Räum- und Streupflicht?
Gehwege und andere oben bezeichnete Flächen müssen von werktags bis 07:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 08:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Bei Bedarf muss mehrmals täglich geräumt und gestreut werden. Die Streupflicht endet um 21:00 Uhr.
Welche Streumaterialien dürfen benutzt werden?
Grundsätzlich sollte abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche benutzt werden. Die Verwendung von Salz, salzhaltigen oder anderen umweltschädlichen Stoffen ist grundsätzlich verboten. Salz oder salzhaltige Stoffe dürfen nur bei Eisregen und Eisglätte an besonderen Gefahrenstellen (z.B. Steilstrecken, Treppenanlagen) verwendet werden und sind dabei auf ein Mindestmaß zu beschränken
Bei Fragen zu diesem Thema …
steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Benningen unter 07144 90660 oder der Bauhof unter 0157 8551 9880 zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage www.benningen.de (Ortsrecht).
Wir bitten Sie – schon in Ihrem eigenen Interesse – sich an die Regelungen der Räum- und Streupflicht zu halten, da im Falle eines Unfalls neben einem Ordnungsgeld auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden können.
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