News aus dem Rathaus
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Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bun-desmeldegesetz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG).
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Wahlbeteiligung
Ergebnis-Tabelle (Erststimme)
Grafik in Prozent (Erststimme)
Ergebnis-Tabelle (Zweitstimme)
Grafik in Prozent (Zweitstimme)
Gewinne und Verluste (Zweitstimme)
Langfristige Tendenz (Zweitstimme)
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I. Satzung über den Bebauungsplans „Sportgelände Schafwasen“ in Benningen am Neckar
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Der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis, der durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 04.03.2013 aufgestellt wurde, ist am 17.04.2013 unanfechtbar geworden. Der Umlegungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
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